Lexikon mit 21 Begriffen aus Bescheid und Aushang
Jeder Begriff bekommt eine Definition in einem Satz, die Fundstelle in der Norm und die Abgrenzung zu dem Begriff, mit dem er regelmäßig verwechselt wird.
Kurz beantwortet
21 Begriffe, je mit einer Definition in einem Satz, der Fundstelle in der Norm und der Abgrenzung zu dem Begriff, mit dem er regelmäßig verwechselt wird. Die häufigste Verwechslung ist die zwischen Brut- und Setzzeit und Leinenpflicht: das eine ist der Anlass, das andere die Rechtsfolge.
- AllgemeinverfügungEine Allgemeinverfügung ist eine behördliche Anordnung, die sich nicht an eine bestimmte Person richtet, sondern an alle, die sich in einem bestimmten Gebiet aufhalten. Sie ist kein Gesetz und keine Satzung, sondern ein Verwaltungsakt.
- AmtsverordnungEine Amtsverordnung ist eine Vorschrift, die ein Amt für alle ihm angehörenden Gemeinden erlässt, meist zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Sie trägt an dieser Küste sehr oft die Leinenpflicht im Ort.
- Befriedetes BesitztumEin befriedetes Besitztum ist ein Grundstück, das durch eine Einfriedung gegen das Betreten durch Unbefugte gesichert ist.
- BekanntmachungsorganDas Bekanntmachungsorgan ist die Stelle, an der eine Gemeinde ihre Satzungen und Verordnungen öffentlich macht, damit sie überhaupt gelten. Welche das ist, bestimmt die Gemeinde selbst in ihrer Hauptsatzung.
- Brut- und SetzzeitDie Brut- und Setzzeit ist der Zeitraum im Frühjahr und Frühsommer, in dem Vögel brüten und Wildtiere ihre Jungen setzen, biologisch etwa von März bis Juli.
- Freie LandschaftFreie Landschaft ist der Rechtsbegriff für die unbebaute Flur außerhalb der Ortslagen, in Niedersachsen einschließlich der Waldflächen und der zugehörigen Wege und Gewässer.
- Gemeingebrauch am MeeresstrandDer Gemeingebrauch ist das Recht jedermanns, den Meeresstrand ohne Erlaubnis zu betreten und zu nutzen. Er ist der Normalzustand; jede Beschränkung braucht eine eigene Rechtsgrundlage.
- Grünstrand und DeichvorlandDer Grünstrand ist der bewachsene Streifen auf und vor dem Seedeich, auf dem an der Nordsee die meisten Hundestrände liegen. Rechtlich ist er Deich und Deichvorland, nicht Badestrand im Sinne des Naturschutzrechts.
- HundeauslaufflächeEine Hundeauslauffläche ist eine von der Gemeinde ausgewiesene Fläche, auf der die sonst geltende Leinenpflicht ausdrücklich nicht gilt.
- HundeauslaufzoneEine Hundeauslaufzone ist in Hamburg die von der zuständigen Behörde besonders abgegrenzte und gekennzeichnete Fläche, auf der die allgemeine Anleinpflicht nicht gilt.
- KurabgabeDie Kurabgabe ist ein kommunaler Beitrag, den Gäste eines Kur- oder Erholungsorts für die Nutzung der Einrichtungen zahlen, in einigen Ostseebädern auch für den mitgebrachten Hund.
- LeinenpflichtLeinenpflicht ist die rechtlich angeordnete Verpflichtung, einen Hund an einer Leine zu führen, deren Umfang sich nach der jeweiligen Norm richtet.
- LesefassungEine Lesefassung ist eine Zusammenstellung, in die eine Verwaltung alle Änderungen einer Vorschrift eingearbeitet hat. Sie ist bequem zu lesen und nicht der verkündete Text.
- OrdnungswidrigkeitEine Ordnungswidrigkeit ist ein Rechtsverstoß unterhalb der Straftat, der mit einer Geldbuße geahndet wird, nicht mit einer Strafe.
- PolizeiverordnungEine Polizeiverordnung ist die kommunale Rechtsvorschrift, mit der eine Gemeinde die öffentliche Sicherheit und Ordnung in ihrem Gebiet regelt, einschließlich der Leinenpflicht.
- SachkundebescheinigungDie Sachkundebescheinigung ist der Nachweis, dass ein Halter die nötigen Kenntnisse zur Haltung und Führung seines Hundes besitzt, in Berlin die Voraussetzung für die Befreiung von der Anleinpflicht.
- SchutzgebietsverordnungEine Schutzgebietsverordnung ist die Rechtsvorschrift, mit der ein Naturschutzgebiet, ein Nationalpark oder ein Vogelschutzgebiet ausgewiesen und seine Nutzung geregelt wird.
- Sondernutzung am MeeresstrandDie Sondernutzung ist die behördliche Erlaubnis an eine Gemeinde, einen Strandabschnitt über den Gemeingebrauch hinaus zu nutzen, also ihn zu bewirtschaften und dafür Regeln und Entgelte zu setzen.
- StrandsatzungEine Strandsatzung ist die kommunale Rechtsvorschrift, mit der eine Gemeinde die Nutzung ihrer Strandflächen regelt, einschließlich der Frage, wann Hunde dort erlaubt sind.
- WaldbegriffDer Waldbegriff bestimmt, welche Flächen ein Landeswaldgesetz erfasst, und er reicht regelmäßig weiter als der Baumbestand.
- Wildernder HundEin wildernder Hund ist ein Hund, der außerhalb der Einwirkung seiner Begleitperson Wild aufspürt, verfolgt oder reißt.
Kein amtliches Angebot, keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Rechtsdienstleistung nach dem RDG. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle. Gemeinden dürfen jederzeit verschärfen.