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hundeorte.de

Waldbegriff

Definition

Der Waldbegriff bestimmt, welche Flächen ein Landeswaldgesetz erfasst, und er reicht regelmäßig weiter als der Baumbestand.

Was Waldbegriff in der Praxis bedeutet

Thüringen zählt ausdrücklich Waldwiesen, vegetationsfreie Flächen, Waldwege, Waldränder, Moore und Waldteiche dazu. Wer den Hund erst am sichtbaren Waldrand anleint, hat die Grenze meistens schon hinter sich. Umgekehrt nimmt Nordrhein-Westfalen den Weg ausdrücklich aus: dort gilt die Leine erst, wenn der Hund ihn verlässt.

Wo Waldbegriff im Gesetz steht

Paragraf 2 ThürWaldG für Thüringen, Paragraf 2 Absatz 3 LFoG für Nordrhein-Westfalen

1 Begriff, mit dem Waldbegriff verwechselt wird

Weg
Ein Trampelpfad ist kein Weg im Sinne des Gesetzes. In Nordrhein-Westfalen entscheidet genau das darüber, ob die Leine gilt.

So wird diese Seite zitiert

hundeorte.de: Waldbegriff. Stand 27.08.2026. https://hundeorte.de/lexikon/waldbegriff/

2 Regeln, in denen Waldbegriff vorkommt

Kein amtliches Angebot, keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Rechtsdienstleistung nach dem RDG. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle. Gemeinden dürfen jederzeit verschärfen.