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Leinenpflicht in Deutschland

Zu jedem Bundesland stehen die Bauart der Regel, ihr Zeitraum, der Paragraf dahinter und der Bußgeldrahmen, der an einem Verstoß hängt.

Kurz beantwortet

Es gibt kein Bundesgesetz zur Leinenpflicht. 4 Länder ordnen sie landesweit für ein Zeitfenster im Frühjahr an, 2 das ganze Jahr im gesamten öffentlichen Raum, 5 ganzjährig nur im Wald, und in 5 Ländern entscheidet die Gemeinde. Die Bußgeldrahmen reichen von 2.500 bis 50.000 Euro.

Länder mit Zeitfenster
4
1. März bis 15. Juli, je nach Land
Ganzjährig landesweit
2
Berlin und Hamburg
Ganzjährig im Wald
5
BB, MV, NW, SH, TH
Ohne Landesregel
5
BW, BY, HE, RP, SN

Die Zeitfenster der 16 Länder, vom 1. März bis 31. Juli

Suchen Sie Ihr Bundesland und lesen Sie die Zeile von links nach rechts: Jede Zeile ist ein Jahr in zwölf Monaten. Ein voller Riegel heißt ganzjährig, ein Riegel mit Datum ist ein Zeitfenster, eine gestrichelte Linie heißt, dass das Land nichts geregelt hat und die Antwort an Ihrer Gemeinde hängt.

Es stellt sich heraus, dass keine zwei Länder dieselbe Bauart mit demselben Zeitraum verbinden. 5 Länder haben überhaupt keine Landesregel, und wo eines eines hat, beginnt es zwischen dem 1. und dem 15. März oder am 1. April.

  • Anleinpflicht
  • nur im Wald
  • Sache der Gemeinde

Bauart, Zeitraum, Norm und Bußgeldrahmen der 16 Länder

Sortiert nach Bauart der Regel, nicht alphabetisch, weil die Bauart die Antwort bestimmt. Der Bußgeldrahmen ist die Obergrenze des Gesetzes, nicht der Betrag, der üblicherweise festgesetzt wird.

LandBauartZeitraumNormBußgeld bis
Bremenlandesweit, im Zeitfenster15.03. bis 15.07.FeldOG, Paragraf 7 Nummer 25.000 Euro
Niedersachsenlandesweit, im Zeitfenster01.04. bis 15.07.NWaldLG, Paragraf 335.000 Euro
Saarlandlandesweit, im Zeitfenster01.03. bis 30.06.SJG, Paragraf 335.000 Euro
Sachsen-Anhaltlandesweit, im Zeitfenster01.03. bis 15.07.LWaldG LSA, Paragraf 28 Absatz 225.000 Euro
Berlinlandesweit, ganzjährigganzes JahrHundeG, Paragraf 28 Absatz 110.000 Euro
Hamburglandesweit, ganzjährigganzes JahrHundeG, Paragraf 8 Absatz 150.000 Euro
Brandenburgim Wald, ganzjährigganzes JahrLWaldG, Paragraf 15 Absatz 820.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommernim Wald, ganzjährigganzes JahrLWaldG M-V, Paragraf 29 Absatz 27.500 Euro
Nordrhein-Westfalenim Wald, ganzjährig01.03. bis 31.07.LFoG, Paragraf 2 Absatz 3 Satz 225.000 Euro
Schleswig-Holsteinim Wald, ganzjährigganzes JahrLWaldG, Paragraf 17 Absatz 210.000 Euro
Thüringenim Wald, ganzjährigganzes JahrThürWaldG, Paragraf 6 Absatz 2 Satz 22.500 Euro
Baden-Württembergkeine Landesregelganzes JahrJWMG, Paragraf 51 Absatz 55.000 Euro
Bayernkeine Landesregelganzes JahrBayNatSchG, Artikel 31, ohne landesweite Anleinpflicht50.000 Euro
Hessenkeine Landesregel01.03. bis 30.06.HJagdG, Paragraf 23 Absatz 825.000 Euro
Rheinland-Pfalzkeine Landesregelganzes JahrLWaldG, ohne landesweite Anleinpflichtje Gemeinde
Sachsenkeine Landesregelganzes JahrSächsWaldG, Paragraf 11, ohne Anleinpflicht1.000 Euro

16 von 16 Landesregeln sind am amtlichen Wortlaut geprüft

Von 16 Landesregelungen sind 16 am amtlichen Text oder an einer Auskunft der zuständigen Landesbehörde geprüft, die übrigen 0 sind über die benannte Norm belegt, aber im Wortlaut noch nicht von der Redaktion gelesen. Jede Landesseite sagt das oben an, und was noch fehlt, steht dort im Klartext. Ein simuliertes Signal wäre schlimmer als ein fehlendes.

So wird diese Seite zitiert

hundeorte.de: Leinenpflicht in Deutschland, alle 16 Länder. Stand 27.08.2026. https://hundeorte.de/leinenpflicht/

5 Fragen zur Leinenpflicht in Deutschland

Gibt es in Deutschland eine bundesweite Leinenpflicht?
Nein. Es gibt kein Bundesgesetz zur Leinenpflicht. Geregelt wird sie in den Ländern, und die Länder tun es auf vier verschiedene Arten: als Zeitfenster im Frühjahr, als ganzjährige Pflicht im gesamten öffentlichen Raum, als ganzjährige Pflicht nur im Wald, oder gar nicht, dann entscheidet die Gemeinde.
Was ist die Brut- und Setzzeit, und ist sie überall gleich?
Die Brut- und Setzzeit ist der Zeitraum, in dem Vögel brüten und Wildtiere ihre Jungen setzen. Biologisch liegt sie etwa zwischen März und Juli, rechtlich ist sie je Land anders zugeschnitten. Bremen beginnt am 15. März, Niedersachsen erst am 1. April, und Bayern hat dafür überhaupt keine landesweite Regel.
Darf meine Gemeinde strenger sein als das Land?
Ja, und das ist der häufigste Fall. Gemeinden dürfen den Zeitraum verlängern und zusätzliche Flächen einbeziehen, sie dürfen die Landesregel aber nicht abschwächen. Wer den Aushang am Waldeingang liest, liest im Zweifel die strengere Regel.
Was kostet ein Verstoß gegen die Leinenpflicht?
Die Rahmen der Länder reichen von 2.500 Euro in Thüringen bis 50.000 Euro in Bayern und Hamburg. Das ist der Faktor 20 zwischen zwei Ländern für dieselbe Handlung. Beide Zahlen sind Obergrenzen und gelten für den gesamten Bußgeldkatalog des jeweiligen Gesetzes, in Hamburg also auch für die Zucht auf Aggressivität. Was eine Behörde für einen nicht angeleinten Hund tatsächlich verlangt, liegt weit darunter und steht in keinem Gesetz.
Gilt die Waldleine auch auf dem Weg?
Das unterscheidet sich, und genau daran scheitern die meisten. In Nordrhein-Westfalen gilt sie nur abseits der Wege, in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen auch auf dem Forstweg. In Niedersachsen sind dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen ausgenommen, in Sachsen-Anhalt die angrenzenden Wege ausdrücklich eingeschlossen.

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