Leinenpflicht in Hessen
keine Landesregel, Grundlage ist HJagdG Paragraf 23 Absatz 8.
Kurz beantwortet
Hessen hat keine landesweite Anleinpflicht, und das Umweltministerium sagt das im Landtag so deutlich, wie man es sagen kann. Was es gibt, ist ein Aufsichtsgebot: Nach Paragraf 23 Absatz 8 des Hessischen Jagdgesetzes ist es verboten, Hunde und Katzen in einem Jagdbezirk unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Die Leine selbst schreibt erst die Gemeinde vor.
- Bauart der Regel
- keine Landesregel
- die Gemeinde entscheidet
- Zeitraum
- 01.03. bis 30.06.
- Brut- und Setzzeit
- Norm
- HJagdG
- Paragraf 23 Absatz 8
- Bußgeldrahmen bis
- 25.000 Euro
- Paragraf 42 Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 HJagdG
Heute, 04. September 2026
hängt an der GemeindeDas Land regelt nichts. Was gilt, steht in der Verordnung der Gemeinde.
Hessisches Jagdgesetz, Paragraf 23 Absatz 8
An der amtlichen Quelle geprüft. Redaktion hundeorte.de, . Was die Belegstufen bedeuten.
2 weitere Vorschriften in Hessen
- HJagdG, Paragraf 42 Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe e
- Die Bußgeldvorschrift zum unbeaufsichtigten Hund. Bis zum 8. Juli 2021 stand sie unter Buchstabe d; an diesem Tag hat der Landtag in Nummer 10 einen neuen Buchstaben b eingefügt und die bisherigen b bis h zu c bis i verschoben. Der Rahmen steht in Absatz 2 und beträgt seit der Euro-Umstellung 25.000 Euro, vorher fünfzigtausend Deutsche Mark.
- HWaldG, Betretungsregeln
- Regelt das Betreten des Waldes und das Gebot der Rücksichtnahme, ohne eine eigene allgemeine Anleinpflicht anzuordnen.
1 Flächen, auf denen die Leinenpflicht in Hessen gilt
- Jagdbezirke, also die gesamte bejagbare Fläche außerhalb befriedeter Bezirke. Dort gilt aber nur die Aufsicht, nicht die Leine. Angeleint werden muss der Hund nach Paragraf 9 Absatz 2 Nummer 2 der Hessischen Hundeverordnung in den Park-, Garten- und Grünanlagen und Fußgängerzonen, die eine Gemeinde dafür bestimmt hat, dazu in Schutzgebieten, deren Verordnung es vorschreibt.
1 Ausnahmen von der Leinenpflicht in Hessen
- Die Vorschrift verlangt Aufsicht, keine Leine. Wer seinen Hund im Blick hat und ihn abrufen kann, verstößt nicht gegen sie. Sie gilt für Katzen wortgleich mit.
Was die Gemeinden in Hessen zusätzlich regeln
Die Gemeinden haben die Anleinpflicht in der Hand, und das Ministerium hält das ausdrücklich für den richtigen Weg. Grundlage ist Paragraf 19 Absatz 5 des Hessischen Naturschutzgesetzes in Verbindung mit Paragraf 59 des Bundesnaturschutzgesetzes: Eine Gemeinde darf das Verhalten in der Flur und damit das Anleinen von Hunden per Satzung regeln, soweit dafür ein öffentliches Interesse besteht oder schutzwürdige Interessen der Grundeigentümer oder Pächter gewahrt werden müssen. Eine solche Satzung darf sich ausdrücklich auf die Brut- und Setzzeit beziehen. Wer in Hessen unterwegs ist, liest deshalb den Aushang der Gemeinde und nicht das Landesgesetz.
5 der 16 Länder regeln es wie Hessen
Die Zeile in Hessen ist hervorgehoben. Wer eine Landesgrenze quert, wechselt in aller Regel auch die Bauart der Regel, nicht nur das Datum.
- keine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- BayernBayNatSchGkeine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- BerlinHundeGganzjährig, überall außerhalb des eigenen Grundstücks
- BrandenburgLWaldGganzjährig, aber nur im Wald
- BremenFeldOG15.03. bis 15.07.
- HamburgHundeGganzjährig, überall außerhalb des eigenen Grundstücks
- HessenHJagdG01.03. bis 30.06.
- Mecklenburg-VorpommernLWaldG M-Vganzjährig, aber nur im Wald
- NiedersachsenNWaldLG01.04. bis 15.07.
- 01.03. bis 31.07.
- Rheinland-PfalzLWaldGkeine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- SaarlandSJG01.03. bis 30.06.
- SachsenSächsWaldGkeine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- Sachsen-AnhaltLWaldG LSA01.03. bis 15.07.
- Schleswig-HolsteinLWaldGganzjährig, aber nur im Wald
- ThüringenThürWaldGganzjährig, aber nur im Wald
- Anleinpflicht
- nur im Wald
- Sache der Gemeinde
8 Quellen, geprüft am
- Hessischer Landtag, Kleine Anfrage zur Anleinpflicht, Drucksache 20/11372 (amtlich)
- Stadt Solms, Hunde-Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit (amtlich)
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 2011 Nummer 12, Gesetz zur Änderung des Hessischen Jagdgesetzes vom 10. Juni 2011 (amtlich)
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 2021 Nummer 26, Gesetz zum Verbot von Totschlagfallen und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Hessischen Jagdgesetzes vom 8. Juli 2021 (amtlich)
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 2024 Nummer 57, Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften vom 10. Oktober 2024 (amtlich)
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 2001 Nummer 14, Neufassung des Hessischen Jagdgesetzes vom 5. Juni 2001 (amtlich)
- Hessischer Landtag, Drucksache 15/2902, Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Umstellung von Rechtsvorschriften auf Euro (amtlich)
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 2001 Nummer 24, Gesetz zur Umstellung von Rechtsvorschriften auf Euro vom 31. Oktober 2001 (amtlich)
Noch offen: Nichts mehr am Landesrecht. Die Kette ist geschlossen und jedes Glied im Gesetz- und Verordnungsblatt nachgelesen: die Bekanntmachung von 2001 mit den fünfzigtausend Deutsche Mark, das Euro-Umstellungsgesetz vom 31. Oktober 2001 mit der Umstellung auf fünfundzwanzigtausend Euro, die Neufassung der Nummer 10 im Jahr 2011 mit dem Hund unter Buchstabe d, die Verschiebung auf Buchstabe e im Jahr 2021 und die Änderung von 2024, die Nummer 10 unberührt lässt. Die Jahrgänge liegen als Scan vor und wurden mit Texterkennung erschlossen, Zuversicht 84 bis 88 von 100; Beträge und Paragrafen sind am Bild gegengelesen. Nachtrag vom 3. September 2026: Die Fundstelle ist jetzt am Verkündungsblatt belegt, Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I Nr. 14 vom 20. Juni 2001, Seite 271, und die Änderungskette ist über die Eingangsformeln lückenlos bis zum 20. Mai 2026 nachgelesen. Keine der fünfzehn Änderungen hat Paragraf 23 Absatz 8 oder den Bußgeldtatbestand berührt. Dabei ist eine Angabe aufgefallen, die in den Bestand gehört: Das Hessische Jagdgesetz ist befristet. Sein Paragraf 46 Satz 2 ist zuletzt am 20. Mai 2026 von 2026 auf 2027 gesetzt worden, das Gesetz gilt also bis zum 31. Dezember 2027 und muss bis dahin verlängert werden.
So wird diese Seite zitiert
hundeorte.de: Leinenpflicht Hessen. Stand 03.09.2026. https://hundeorte.de/leinenpflicht/hessen/
4 Fragen zur Leinenpflicht in Hessen
- Muss mein Hund in Hessen an die Leine?
- Das entscheidet in Hessen die Gemeinde, nicht das Land. Die Gemeinden haben die Anleinpflicht in der Hand, und das Ministerium hält das ausdrücklich für den richtigen Weg. Grundlage ist Paragraf 19 Absatz 5 des Hessischen Naturschutzgesetzes in Verbindung mit Paragraf 59 des Bundesnaturschutzgesetzes: Eine Gemeinde darf das Verhalten in der Flur und damit das Anleinen von Hunden per Satzung regeln, soweit dafür ein öffentliches Interesse besteht oder schutzwürdige Interessen der Grundeigentümer oder Pächter gewahrt werden müssen. Eine solche Satzung darf sich ausdrücklich auf die Brut- und Setzzeit beziehen. Wer in Hessen unterwegs ist, liest deshalb den Aushang der Gemeinde und nicht das Landesgesetz.
- Was kostet ein Verstoß in Hessen?
- Der gesetzliche Rahmen reicht bis 25.000 Euro, Grundlage ist Paragraf 42 Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 HJagdG. Die 25.000 Euro haben eine Vorgeschichte, die erklärt, warum sie so krumm wirken. In der Bekanntmachung vom 5. Juni 2001 stand in Paragraf 42 Absatz 2 noch eine Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark. Artikel 26 des Euro-Umstellungsgesetzes vom 31. Oktober 2001 hat daraus fünfundzwanzigtausend Euro gemacht, gerundet, denn der Umrechnungskurs hätte 25.564,59 ergeben. Zur Fundstelle: Fast alle Quellen nennen Buchstabe d. Das war bis zum 8. Juli 2021 richtig; seither steht der Hund unter Buchstabe e, weil der Landtag in Nummer 10 einen neuen Buchstaben b eingefügt und die übrigen verschoben hat.
- Gilt die Regel auch auf Wegen?
- Die Geltungsflächen sind Jagdbezirke, also die gesamte bejagbare Fläche außerhalb befriedeter Bezirke. Dort gilt aber nur die Aufsicht, nicht die Leine. Angeleint werden muss der Hund nach Paragraf 9 Absatz 2 Nummer 2 der Hessischen Hundeverordnung in den Park-, Garten- und Grünanlagen und Fußgängerzonen, die eine Gemeinde dafür bestimmt hat, dazu in Schutzgebieten, deren Verordnung es vorschreibt.. Ob ein befestigter Weg dazugehört, ist die Frage, an der die meisten Auseinandersetzungen entstehen, und sie wird in Hessen über die Definition der Fläche beantwortet, nicht über den Belag.
- Darf die Gemeinde strenger sein als das Land?
- Die Gemeinden haben die Anleinpflicht in der Hand, und das Ministerium hält das ausdrücklich für den richtigen Weg. Grundlage ist Paragraf 19 Absatz 5 des Hessischen Naturschutzgesetzes in Verbindung mit Paragraf 59 des Bundesnaturschutzgesetzes: Eine Gemeinde darf das Verhalten in der Flur und damit das Anleinen von Hunden per Satzung regeln, soweit dafür ein öffentliches Interesse besteht oder schutzwürdige Interessen der Grundeigentümer oder Pächter gewahrt werden müssen. Eine solche Satzung darf sich ausdrücklich auf die Brut- und Setzzeit beziehen. Wer in Hessen unterwegs ist, liest deshalb den Aushang der Gemeinde und nicht das Landesgesetz.
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