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Leinenpflicht in Bayern

keine Landesregel, Grundlage ist BayNatSchG Artikel 31, ohne landesweite Anleinpflicht.

Kurz beantwortet

Bayern kennt keine landesweite Anleinpflicht. Das Umweltministerium zählt stattdessen auf, wo eine Leine vorgeschrieben ist: in Naturschutzgebieten und Nationalparken mit Leinenzwang nach der Schutzgebietsverordnung, in Gebieten mit behördlicher Beschränkung der Erholung, auf kommunalen Grün- und Erholungsflächen nach der Benutzungssatzung und dort, wo ein frei laufender Hund geschützten Tierarten nachstellen könnte.

Bauart der Regel
keine Landesregel
die Gemeinde entscheidet
Zeitraum
ganzes Jahr
Norm
BayNatSchG
Artikel 31, ohne landesweite Anleinpflicht
Bußgeldrahmen bis
50.000 Euro
Artikel 57 Absatz 1 Nummer 2 BayNatSchG

Heute, 04. September 2026

hängt an der GemeindeDas Land regelt nichts. Was gilt, steht in der Verordnung der Gemeinde.

Bayerisches Naturschutzgesetz

Fundstelle

Bayerisches Naturschutzgesetz

BayNatSchG, Artikel 31, ohne landesweite Anleinpflicht

Zur amtlichen Fundstelle

An der amtlichen Quelle geprüft. Redaktion hundeorte.de, . Was die Belegstufen bedeuten.

4 Flächen, auf denen die Leinenpflicht in Bayern gilt

1 Ausnahmen von der Leinenpflicht in Bayern

Was die Gemeinden in Bayern zusätzlich regeln

Die Antwort hängt hier vollständig am Ort. München, Nürnberg und Augsburg regeln jeweils anders, und die Regel endet an der Gemeindegrenze.

5 der 16 Länder regeln es wie Bayern

Die Zeile in Bayern ist hervorgehoben. Wer eine Landesgrenze quert, wechselt in aller Regel auch die Bauart der Regel, nicht nur das Datum.

  • Anleinpflicht
  • nur im Wald
  • Sache der Gemeinde

5 Quellen, geprüft am

Noch offen: Nichts mehr am Landesrecht. Die drei Bußgeldvorschriften sind am Wortlaut gelesen, ebenso Artikel 31, der die Naturschutzbehörde ermächtigt, die Erholung durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung zu beschränken. Offen bleibt, welche Gemeinde gerade welchen Leinenzwang in ihrer Benutzungssatzung stehen hat; das sind in Bayern über zweitausend.

So wird diese Seite zitiert

hundeorte.de: Leinenpflicht Bayern. Stand 30.08.2026. https://hundeorte.de/leinenpflicht/bayern/

4 Fragen zur Leinenpflicht in Bayern

Muss mein Hund in Bayern an die Leine?
Das entscheidet in Bayern die Gemeinde, nicht das Land. Die Antwort hängt hier vollständig am Ort. München, Nürnberg und Augsburg regeln jeweils anders, und die Regel endet an der Gemeindegrenze.
Was kostet ein Verstoß in Bayern?
Der gesetzliche Rahmen reicht bis 50.000 Euro, Grundlage ist Artikel 57 Absatz 1 Nummer 2 BayNatSchG. Bayern hat keinen einheitlichen Rahmen, sondern drei, und welcher gilt, hängt davon ab, woher die Leinenpflicht kommt. In einem Naturschutzgebiet oder Nationalpark verstößt man gegen die Schutzgebietsverordnung: bis 50.000 Euro nach Artikel 57 Absatz 1 Nummer 2. Bei einer behördlichen Beschränkung der Erholung nach Artikel 31 sind es bis 25.000 Euro nach Absatz 2, bei Fahrlässigkeit bis 10.000 nach Absatz 3. Und der unbeaufsichtigte Hund im Jagdrevier ist der billigste Fall: Artikel 56 Absatz 2 Nummer 9 des Jagdgesetzes nennt gar keinen Betrag, dann greift Paragraf 17 Absatz 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes mit 1.000 Euro. Alle drei Zahlen sind Obergrenzen für den ganzen Katalog der jeweiligen Vorschrift.
Gilt die Regel auch auf Wegen?
Die Geltungsflächen sind Naturschutzgebiete und Nationalparks, soweit die Schutzgebietsverordnung es anordnet. Ob ein befestigter Weg dazugehört, ist die Frage, an der die meisten Auseinandersetzungen entstehen, und sie wird in Bayern über die Definition der Fläche beantwortet, nicht über den Belag.
Darf die Gemeinde strenger sein als das Land?
Die Antwort hängt hier vollständig am Ort. München, Nürnberg und Augsburg regeln jeweils anders, und die Regel endet an der Gemeindegrenze.

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