Leinenpflicht in Brandenburg
im Wald, ganzjährig, Grundlage ist LWaldG Paragraf 15 Absatz 8.
Kurz beantwortet
In Brandenburgs Wäldern müssen Hunde das ganze Jahr an der Leine geführt werden. Die Grundlage ist Paragraf 15 Absatz 8 des Landeswaldgesetzes, und der Verstoß kann bis zu 20.000 Euro kosten.
- Bauart der Regel
- im Wald, ganzjährig
- landesrechtlich
- Zeitraum
- ganzes Jahr
- Norm
- LWaldG
- Paragraf 15 Absatz 8
- Bußgeldrahmen bis
- 20.000 Euro
- Paragraf 37 Absatz 1 Nummer 15 in Verbindung mit Absatz 3 LWaldG
Heute, 04. September 2026
nur angeleintIm Wald gilt die Leine, außerhalb entscheidet die Gemeinde.
Waldgesetz des Landes Brandenburg, Paragraf 15 Absatz 8
An der amtlichen Quelle geprüft. Redaktion hundeorte.de, . Was die Belegstufen bedeuten.
1 weitere Vorschrift in Brandenburg
- BbgNatSchAG, Paragraf 22 Absatz 2
- Der Wortlaut nennt keine Hunde. Er verpflichtet Erholungssuchende, das Betretungsrecht so auszuüben, dass andere nicht unzumutbar beeinträchtigt werden, und im Übrigen besondere Rücksicht auf Natur, Landschaft, Vegetation und wild lebende Tiere sowie die Waldbrandgefahr zu nehmen. Eine Anleinpflicht steht dort nicht, auch nicht sinngemäß. Das ganze Gesetz enthält das Wort Hund kein einziges Mal.
3 Flächen, auf denen die Leinenpflicht in Brandenburg gilt
- der gesamte Wald, ganzjährig
- die übrige freie Landschaft mittelbar über das Rücksichtnahmegebot, besonders in der Brut- und Setzzeit
- Naturschutzgebiete nach ihrer Schutzgebietsverordnung
2 Ausnahmen von der Leinenpflicht in Brandenburg
- Jagdhunde im Rahmen der Ausübung der Jagd
- Polizeihunde
Was die Gemeinden in Brandenburg zusätzlich regeln
Außerhalb des Waldes regeln die Gemeinden. Der Waldbegriff des Gesetzes ist dabei weiter, als die meisten annehmen, und schließt Waldwege ein.
5 der 16 Länder regeln es wie Brandenburg
Die Zeile in Brandenburg ist hervorgehoben. Wer eine Landesgrenze quert, wechselt in aller Regel auch die Bauart der Regel, nicht nur das Datum.
- keine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- BayernBayNatSchGkeine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- BerlinHundeGganzjährig, überall außerhalb des eigenen Grundstücks
- BrandenburgLWaldGganzjährig, aber nur im Wald
- BremenFeldOG15.03. bis 15.07.
- HamburgHundeGganzjährig, überall außerhalb des eigenen Grundstücks
- HessenHJagdG01.03. bis 30.06.
- Mecklenburg-VorpommernLWaldG M-Vganzjährig, aber nur im Wald
- NiedersachsenNWaldLG01.04. bis 15.07.
- 01.03. bis 31.07.
- Rheinland-PfalzLWaldGkeine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- SaarlandSJG01.03. bis 30.06.
- SachsenSächsWaldGkeine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- Sachsen-AnhaltLWaldG LSA01.03. bis 15.07.
- Schleswig-HolsteinLWaldGganzjährig, aber nur im Wald
- ThüringenThürWaldGganzjährig, aber nur im Wald
- Anleinpflicht
- nur im Wald
- Sache der Gemeinde
3 Quellen, geprüft am
- BRAVORS, Waldgesetz des Landes Brandenburg im Volltext (amtlich)
- Natur Brandenburg, Achtung Brut- und Setzzeit (amtlich)
- BRAVORS, Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz, Volltext (amtlich)
Noch offen: Nichts mehr am Landesrecht. Paragraf 15 Absatz 8 Landeswaldgesetz und Paragraf 22 Absatz 2 des Naturschutzausführungsgesetzes sind beide am Wortlaut gelesen. Offen bleiben allein die Satzungen der Gemeinden, die den Wald verlassen.
So wird diese Seite zitiert
hundeorte.de: Leinenpflicht Brandenburg. Stand 28.08.2026. https://hundeorte.de/leinenpflicht/brandenburg/
4 Fragen zur Leinenpflicht in Brandenburg
- Muss mein Hund in Brandenburg an die Leine?
- Im Wald ja, ganzjährig, nach LWaldG Paragraf 15 Absatz 8. Außerhalb des Waldes richtet sich die Antwort nach der Verordnung der Gemeinde.
- Was kostet ein Verstoß in Brandenburg?
- Der gesetzliche Rahmen reicht bis 20.000 Euro, Grundlage ist Paragraf 37 Absatz 1 Nummer 15 in Verbindung mit Absatz 3 LWaldG. Paragraf 37 Absatz 3 kennt zwei Stufen: bis 100.000 Euro für sieben schwere Tatbestände, bis 20.000 Euro für alle übrigen. Der unangeleinte Hund gehört zu den übrigen. Die tatsächliche Höhe hängt davon ab, ob Wild gefährdet oder gerissen wurde.
- Gilt die Regel auch auf Wegen?
- Die Geltungsflächen sind der gesamte Wald, ganzjährig. Ob ein befestigter Weg dazugehört, ist die Frage, an der die meisten Auseinandersetzungen entstehen, und sie wird in Brandenburg über die Definition der Fläche beantwortet, nicht über den Belag.
- Darf die Gemeinde strenger sein als das Land?
- Außerhalb des Waldes regeln die Gemeinden. Der Waldbegriff des Gesetzes ist dabei weiter, als die meisten annehmen, und schließt Waldwege ein.
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