Leinenpflicht in Hamburg
landesweit, ganzjährig, Grundlage ist HundeG Paragraf 8 Absatz 1.
Kurz beantwortet
Hamburg verlangt die Leine überall außerhalb des eigenen eingefriedeten Besitztums, im Mehrfamilienhaus schon außerhalb der eigenen Wohnung. Paragraf 8 Absatz 1 des Hundegesetzes schreibt dafür eine geeignete, insbesondere reißfeste Leine vor und verlangt, dass die Aufsichtsperson körperlich und geistig in der Lage ist, den Hund daran zu halten.
- Bauart der Regel
- landesweit, ganzjährig
- landesrechtlich
- Zeitraum
- ganzes Jahr
- Norm
- HundeG
- Paragraf 8 Absatz 1
- Bußgeldrahmen bis
- 50.000 Euro
- Paragraf 27 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c in Verbindung mit Absatz 3 HundeG
Heute, 04. September 2026
nur angeleintDie landesweite Anleinpflicht gilt an diesem Tag.
Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden, Paragraf 8 Absatz 1
Fundstelle
Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden
HundeG, Paragraf 8 Absatz 1
An der amtlichen Quelle geprüft. Redaktion hundeorte.de, . Was die Belegstufen bedeuten.
1 Flächen, auf denen die Leinenpflicht in Hamburg gilt
- Das gesamte Stadtgebiet außerhalb des eigenen eingefriedeten Besitztums, im Mehrfamilienhaus auch Flur und Treppenhaus. Nicht auf den von der Behörde gekennzeichneten Hundeauslaufzonen. Auf höchstens zwei Meter verkürzt sich die Leine in Einkaufszentren, Fußgängerzonen und bei Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen sowie in unmittelbarer Nähe von Schulen, Spielplätzen und Kindereinrichtungen.
1 Ausnahmen von der Leinenpflicht in Hamburg
- Paragraf 9 kennt die Befreiung von der Anleinpflicht nach bestandener Gehorsamsprüfung. Die Bescheinigung ist beim Ausführen im Original mitzuführen. Hunde unter zwölf Monaten sind befreit, wenn ein Altersnachweis mitgeführt wird. Läufige Hündinnen bleiben an der kurzen Leine.
Was die Bezirke in Hamburg zusätzlich regeln
Die Bezirksämter weisen die Auslaufzonen aus und sollen sie wohnortnah und in ausreichender Zahl vorhalten. Welche Fläche gilt, steht am Schild vor Ort.
2 der 16 Länder regeln es wie Hamburg
Die Zeile in Hamburg ist hervorgehoben. Wer eine Landesgrenze quert, wechselt in aller Regel auch die Bauart der Regel, nicht nur das Datum.
- keine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- BayernBayNatSchGkeine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- BerlinHundeGganzjährig, überall außerhalb des eigenen Grundstücks
- BrandenburgLWaldGganzjährig, aber nur im Wald
- BremenFeldOG15.03. bis 15.07.
- HamburgHundeGganzjährig, überall außerhalb des eigenen Grundstücks
- HessenHJagdG01.03. bis 30.06.
- Mecklenburg-VorpommernLWaldG M-Vganzjährig, aber nur im Wald
- NiedersachsenNWaldLG01.04. bis 15.07.
- 01.03. bis 31.07.
- Rheinland-PfalzLWaldGkeine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- SaarlandSJG01.03. bis 30.06.
- SachsenSächsWaldGkeine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- Sachsen-AnhaltLWaldG LSA01.03. bis 15.07.
- Schleswig-HolsteinLWaldGganzjährig, aber nur im Wald
- ThüringenThürWaldGganzjährig, aber nur im Wald
- Anleinpflicht
- nur im Wald
- Sache der Gemeinde
4 Quellen, geprüft am
- hamburg.de, Anleinpflicht Hunde (amtlich)
- Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden, Lesefassung auf hamburg.de (amtlich)
- Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg, Infoblatt Anleinpflichten und Mitnahmeverbote, Stand Januar 2026 (amtlich)
- Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 2020 Nummer 55 vom 20. Oktober 2020 (amtlich)
Noch offen: Nichts mehr am Landesrecht. Der Wortlaut stammt aus einer Lesefassung mit dem Druckdatum 10.01.2013, und dass sie noch gilt, ist jetzt belegt statt vermutet: Die Sachverzeichnisse des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatts der Jahrgänge 2014 bis 2025 kennen genau einen Eintrag zum Hundegesetz, und der betrifft 2020 die Durchführungsverordnung, nicht das Gesetz. Dieselbe Verordnung zitiert das Hundegesetz amtlich als zuletzt geändert am 4. Dezember 2012, also genau auf dem Stand unserer Fassung. Offen bleiben die Regelsätze des Bußgeldkatalogs; im Gesetz steht nur der Rahmen.
So wird diese Seite zitiert
hundeorte.de: Leinenpflicht Hamburg. Stand 30.08.2026. https://hundeorte.de/leinenpflicht/hamburg/
4 Fragen zur Leinenpflicht in Hamburg
- Muss mein Hund in Hamburg an die Leine?
- Ja, ganzjährig, nach HundeG. Frei laufen darf der Hund nur auf ausgewiesenen Flächen.
- Was kostet ein Verstoß in Hamburg?
- Der gesetzliche Rahmen reicht bis 50.000 Euro, Grundlage ist Paragraf 27 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c in Verbindung mit Absatz 3 HundeG. Der Rahmen von 50.000 Euro ist der höchste im Land, gilt aber für alle Ordnungswidrigkeiten des Paragrafen 27 gleichermaßen, vom nicht angeleinten Hund bis zur Zucht auf Aggressivität. Was tatsächlich verhängt wird, richtet sich nach dem Bußgeldkatalog und liegt für einen Leinenverstoß um Größenordnungen darunter.
- Gilt die Regel auch auf Wegen?
- Die Geltungsflächen sind Das gesamte Stadtgebiet außerhalb des eigenen eingefriedeten Besitztums, im Mehrfamilienhaus auch Flur und Treppenhaus. Nicht auf den von der Behörde gekennzeichneten Hundeauslaufzonen. Auf höchstens zwei Meter verkürzt sich die Leine in Einkaufszentren, Fußgängerzonen und bei Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen sowie in unmittelbarer Nähe von Schulen, Spielplätzen und Kindereinrichtungen.. Ob ein befestigter Weg dazugehört, ist die Frage, an der die meisten Auseinandersetzungen entstehen, und sie wird in Hamburg über die Definition der Fläche beantwortet, nicht über den Belag.
- Darf die Gemeinde strenger sein als das Land?
- Die Bezirksämter weisen die Auslaufzonen aus und sollen sie wohnortnah und in ausreichender Zahl vorhalten. Welche Fläche gilt, steht am Schild vor Ort.
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1 weiteres Land mit derselben Bauart
1 Ort in Hamburg mit erhobenen Auslaufflächen
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