Leinenpflicht in Sachsen
keine Landesregel, Grundlage ist SächsWaldG Paragraf 11, ohne Anleinpflicht.
Kurz beantwortet
Sachsen hat keine allgemeine Leinenpflicht. Das Sächsische Waldgesetz erlaubt in Paragraf 11 das Betreten des Waldes und verlangt nur Rücksichtnahme, während das Jagdrecht den unbeaufsichtigten Freilauf im Jagdbezirk verbietet.
- Bauart der Regel
- keine Landesregel
- die Gemeinde entscheidet
- Zeitraum
- ganzes Jahr
- Norm
- SächsWaldG
- Paragraf 11, ohne Anleinpflicht
- Bußgeldrahmen bis
- 1.000 Euro
- Rahmen des Bundesrechts, in der Praxis viel niedriger
Heute, 04. September 2026
hängt an der GemeindeDas Land regelt nichts. Was gilt, steht in der Verordnung der Gemeinde.
Waldgesetz für den Freistaat Sachsen, Paragraf 11, ohne Anleinpflicht
Fundstelle
Waldgesetz für den Freistaat Sachsen
SächsWaldG, Paragraf 11, ohne Anleinpflicht
An der amtlichen Quelle geprüft. Redaktion hundeorte.de, . Was die Belegstufen bedeuten.
1 weitere Vorschrift in Sachsen
- SächsJagdG, Paragraf 27 Absatz 2
- Hunde dürfen in Jagdbezirken nicht ohne Aufsicht frei laufen gelassen werden. Der Satz gilt ganzjährig und unabhängig von kommunalen Regeln. Er verlangt Aufsicht, nicht die Leine.
3 Flächen, auf denen die Leinenpflicht in Sachsen gilt
- was die Gemeinde in ihrer Polizeiverordnung festlegt, in den größeren Städten meist Innenstadt, Grünanlagen und Spielplätze
- Naturschutzgebiete nach ihrer Festsetzungsverordnung, etwa die Dresdner Elbtalhänge
- der Jagdbezirk, soweit es um unbeaufsichtigten Freilauf geht
2 Ausnahmen von der Leinenpflicht in Sachsen
- Jagdhunde im jagdlichen Einsatz
- Diensthunde von Behörden im Einsatz
Was die Gemeinden in Sachsen zusätzlich regeln
Im sächsischen Wald darf der Hund in der Regel frei laufen, solange er unter Kontrolle bleibt und weder Wild noch Menschen gefährdet. Die Kontrolle ist dabei die eigentliche Bedingung, nicht die Leine.
5 der 16 Länder regeln es wie Sachsen
Die Zeile in Sachsen ist hervorgehoben. Wer eine Landesgrenze quert, wechselt in aller Regel auch die Bauart der Regel, nicht nur das Datum.
- keine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- BayernBayNatSchGkeine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- BerlinHundeGganzjährig, überall außerhalb des eigenen Grundstücks
- BrandenburgLWaldGganzjährig, aber nur im Wald
- BremenFeldOG15.03. bis 15.07.
- HamburgHundeGganzjährig, überall außerhalb des eigenen Grundstücks
- HessenHJagdG01.03. bis 30.06.
- Mecklenburg-VorpommernLWaldG M-Vganzjährig, aber nur im Wald
- NiedersachsenNWaldLG01.04. bis 15.07.
- 01.03. bis 31.07.
- Rheinland-PfalzLWaldGkeine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- SaarlandSJG01.03. bis 30.06.
- SachsenSächsWaldGkeine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- Sachsen-AnhaltLWaldG LSA01.03. bis 15.07.
- Schleswig-HolsteinLWaldGganzjährig, aber nur im Wald
- ThüringenThürWaldGganzjährig, aber nur im Wald
- Anleinpflicht
- nur im Wald
- Sache der Gemeinde
2 Quellen, geprüft am
- REVOSax, Waldgesetz für den Freistaat Sachsen im Volltext (amtlich)
- REVOSax, Sächsisches Jagdgesetz, Volltext in der Fassung vom 18. Februar 2018 (amtlich)
Noch offen: Nichts mehr am Landesrecht. Das Sächsische Waldgesetz enthält von Paragraf 1 bis Paragraf 58 kein einziges Mal das Wort Hund, und Paragraf 27 Absatz 2 des Sächsischen Jagdgesetzes ist im Wortlaut gelesen. Offen bleiben die kommunalen Satzungen.
So wird diese Seite zitiert
hundeorte.de: Leinenpflicht Sachsen. Stand 28.08.2026. https://hundeorte.de/leinenpflicht/sachsen/
4 Fragen zur Leinenpflicht in Sachsen
- Muss mein Hund in Sachsen an die Leine?
- Das entscheidet in Sachsen die Gemeinde, nicht das Land. Im sächsischen Wald darf der Hund in der Regel frei laufen, solange er unter Kontrolle bleibt und weder Wild noch Menschen gefährdet. Die Kontrolle ist dabei die eigentliche Bedingung, nicht die Leine.
- Was kostet ein Verstoß in Sachsen?
- Der gesetzliche Rahmen reicht bis 1.000 Euro, Grundlage ist Paragraf 37 Absatz 2 Nummer 7 SächsJagdG in Verbindung mit Paragraf 17 Absatz 1 OWiG. Sachsen ist der einzige Fall dieser Art im Land. Paragraf 37 des Sächsischen Jagdgesetzes kennt zwei Gruppen von Ordnungswidrigkeiten. Für die erste nennt Absatz 1 Satz 2 einen Rahmen von 5.000 Euro. Der frei laufende Hund steht aber in Absatz 2, und für diese Gruppe nennt das Gesetz überhaupt keinen Betrag. Dann greift Paragraf 17 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit dem allgemeinen Höchstbetrag von 1.000 Euro. Die 5.000 Euro, die vielerorts für Sachsen genannt werden, gehören zur falschen Gruppe.
- Gilt die Regel auch auf Wegen?
- Die Geltungsflächen sind was die Gemeinde in ihrer Polizeiverordnung festlegt, in den größeren Städten meist Innenstadt, Grünanlagen und Spielplätze. Ob ein befestigter Weg dazugehört, ist die Frage, an der die meisten Auseinandersetzungen entstehen, und sie wird in Sachsen über die Definition der Fläche beantwortet, nicht über den Belag.
- Darf die Gemeinde strenger sein als das Land?
- Im sächsischen Wald darf der Hund in der Regel frei laufen, solange er unter Kontrolle bleibt und weder Wild noch Menschen gefährdet. Die Kontrolle ist dabei die eigentliche Bedingung, nicht die Leine.
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