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Leinenpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

im Wald, ganzjährig, Grundlage ist LWaldG M-V Paragraf 29 Absatz 2.

Kurz beantwortet

In den Wäldern Mecklenburg-Vorpommerns dürfen Hunde nur angeleint mitgeführt werden, das ganze Jahr. Der Wortlaut ist strenger gebaut, als die Kurzfassung vermuten lässt: Nach Paragraf 29 Absatz 2 des Landeswaldgesetzes ist die Mitnahme von Haustieren in den Wald grundsätzlich unzulässig, und angeleinte Hunde sind die Ausnahme davon. Ein Verstoß kann bis zu 7.500 Euro kosten.

Bauart der Regel
im Wald, ganzjährig
landesrechtlich
Zeitraum
ganzes Jahr
Norm
LWaldG M-V
Paragraf 29 Absatz 2
Bußgeldrahmen bis
7.500 Euro
Paragraf 51 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 7 LWaldG M-V

Heute, 04. September 2026

nur angeleintIm Wald gilt die Leine, außerhalb entscheidet die Gemeinde.

Waldgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Paragraf 29 Absatz 2

Fundstelle

Waldgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern

LWaldG M-V, Paragraf 29 Absatz 2

Zur amtlichen Fundstelle

An der amtlichen Quelle geprüft. Redaktion hundeorte.de, . Was die Belegstufen bedeuten.

1 weitere Vorschrift in Mecklenburg-Vorpommern

HundehVO M-V, Anleinpflichten
Außerhalb des Waldes gilt die Leine bei Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, an Orten mit Menschenansammlungen, im öffentlichen Personenverkehr, in Ladengeschäften und in Zoos.

3 Flächen, auf denen die Leinenpflicht in Mecklenburg-Vorpommern gilt

2 Ausnahmen von der Leinenpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

Was die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich regeln

Neben dem Waldgesetz steht die Hundehalterverordnung des Landes vom 11. Juli 2022, und sie schreibt keine allgemeine Leine vor. Paragraf 2 Absatz 1 verbietet, Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums ohne Aufsicht frei laufen zu lassen. Angeleint werden muss der Hund nach Absatz 2 bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, in Verkaufsstätten und Zoos, und dazu an Orten, an denen die Möglichkeit zum Ausweichen vor anderen Personen oder die Reaktionsfähigkeit des Halters beeinträchtigt ist. Diese letzte Wendung ist neu und dehnbar: Sie trifft den engen Waldweg ebenso wie das Gedränge am Strandaufgang. Absatz 3 macht die Gemeinden ausdrücklich zum Träger jeder weitergehenden Leinenpflicht und erlaubt ihnen umgekehrt, sie in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten aufzuheben. An der Küste nutzen sie das ausgiebig: Rostock, Binz, Kühlungsborn und Zingst haben jeweils eine eigene Hundeverordnung neben der Strandsatzung.

5 der 16 Länder regeln es wie Mecklenburg-Vorpommern

Die Zeile in Mecklenburg-Vorpommern ist hervorgehoben. Wer eine Landesgrenze quert, wechselt in aller Regel auch die Bauart der Regel, nicht nur das Datum.

  • Anleinpflicht
  • nur im Wald
  • Sache der Gemeinde

5 Quellen, geprüft am

Noch offen: Nichts mehr am Landesrecht. Das Landeswaldgesetz und die Hundehalterverordnung sind beide am Wortlaut gelesen, die Verordnung aus dem Verkündungsblatt selbst: Gesetz- und Verordnungsblatt Nummer 32 vom 22. Juli 2022, Seite 441, in Kraft seit dem 23. Juli 2022 und befristet bis zum 31. Juli 2032. Wer nachlesen will, findet den Verkündungsauszug bei der Stadt Neukloster; das Archiv der Landesregierung hat ausgerechnet bei diesem Heft eine Lücke. Offen bleiben die Strandsatzungen der Ostseebäder, die daneben stehen und auf dieser Seite einzeln erhoben sind.

So wird diese Seite zitiert

hundeorte.de: Leinenpflicht Mecklenburg-Vorpommern. Stand 30.08.2026. https://hundeorte.de/leinenpflicht/mecklenburg-vorpommern/

4 Fragen zur Leinenpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

Muss mein Hund in Mecklenburg-Vorpommern an die Leine?
Im Wald ja, ganzjährig, nach LWaldG M-V Paragraf 29 Absatz 2. Außerhalb des Waldes richtet sich die Antwort nach der Verordnung der Gemeinde.
Was kostet ein Verstoß in Mecklenburg-Vorpommern?
Der gesetzliche Rahmen reicht bis 7.500 Euro, Grundlage ist Paragraf 51 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 7 LWaldG M-V. Paragraf 51 Absatz 7 kennt zwei Stufen: bis 75.000 Euro für die Tatbestände des Absatzes 5, bis 7.500 Euro für alle übrigen. Der unangeleinte Hund gehört zu den übrigen. Außerhalb des Waldes richtet sich die Folge nach der Hundehalterverordnung und der kommunalen Satzung.
Gilt die Regel auch auf Wegen?
Die Geltungsflächen sind der gesamte Wald, ganzjährig. Ob ein befestigter Weg dazugehört, ist die Frage, an der die meisten Auseinandersetzungen entstehen, und sie wird in Mecklenburg-Vorpommern über die Definition der Fläche beantwortet, nicht über den Belag.
Darf die Gemeinde strenger sein als das Land?
Neben dem Waldgesetz steht die Hundehalterverordnung des Landes vom 11. Juli 2022, und sie schreibt keine allgemeine Leine vor. Paragraf 2 Absatz 1 verbietet, Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums ohne Aufsicht frei laufen zu lassen. Angeleint werden muss der Hund nach Absatz 2 bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, in Verkaufsstätten und Zoos, und dazu an Orten, an denen die Möglichkeit zum Ausweichen vor anderen Personen oder die Reaktionsfähigkeit des Halters beeinträchtigt ist. Diese letzte Wendung ist neu und dehnbar: Sie trifft den engen Waldweg ebenso wie das Gedränge am Strandaufgang. Absatz 3 macht die Gemeinden ausdrücklich zum Träger jeder weitergehenden Leinenpflicht und erlaubt ihnen umgekehrt, sie in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten aufzuheben. An der Küste nutzen sie das ausgiebig: Rostock, Binz, Kühlungsborn und Zingst haben jeweils eine eigene Hundeverordnung neben der Strandsatzung.

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