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Wildernder Hund

Definition

Ein wildernder Hund ist ein Hund, der außerhalb der Einwirkung seiner Begleitperson Wild aufspürt, verfolgt oder reißt.

Was Wildernder Hund in der Praxis bedeutet

Der Begriff hat Folgen, die weit über ein Bußgeld hinausgehen. Mehrere Landesjagdgesetze erlauben es, wildernde Hunde zu töten, teils direkt durch den Jagdausübungsberechtigten, teils nach Genehmigung der Ortspolizeibehörde wie in Baden-Württemberg. Entscheidend ist nicht die Absicht des Hundes, sondern der Abstand zur Begleitperson und die fehlende Einwirkungsmöglichkeit.

Wo Wildernder Hund im Gesetz steht

Paragraf 25 Absatz 4 LJG für Nordrhein-Westfalen, Paragraf 49 JWMG für Baden-Württemberg, Paragraf 27 SächsLJagdG für Sachsen

1 Begriff, mit dem Wildernder Hund verwechselt wird

Freilauf
Freilauf wird erst zum Wildern, wenn der Hund Wild nachstellt und die Begleitperson nicht mehr einwirken kann. Ein Hund, der auf Zuruf zurückkommt, wildert nicht.

So wird diese Seite zitiert

hundeorte.de: Wildernder Hund. Stand 27.08.2026. https://hundeorte.de/lexikon/wildernder-hund/

1 Regel, in der Wildernder Hund vorkommt

Kein amtliches Angebot, keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Rechtsdienstleistung nach dem RDG. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle. Gemeinden dürfen jederzeit verschärfen.