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hundeorte.de

Wie die Redaktion von hundeorte.de arbeitet

Kurz beantwortet

Von 16 Landesregelungen sind 16 am amtlichen Text oder an einer Behördenauskunft geprüft, von 99 Strandorten sind es 96. Bei den Ländern ist damit jede Regel an einer Quelle des Landes selbst nachgelesen. Wo an einer einzelnen Angabe trotzdem etwas offen ist, etwa ein Bußgeldbetrag, steht das auf der Landesseite und nicht im Kleingedruckten. Für die Strandorte gilt dasselbe: Was nicht am Satzungstext geprüft ist, sagt es auf seiner eigenen Seite.

Landesregelungen
16 von 16
am Wortlaut geprüft
Strandorte
96 von 99
an der Gemeindequelle geprüft
Auslaufflächen
1.363
aus OpenStreetMap
Ausgefiltert
730
nicht öffentlich

5 Quellenstufen, vom amtlichen Normtext bis zur Presse

Es gilt in dieser Reihenfolge: der amtliche Normtext im Rechtsportal des Landes, die Auskunft der zuständigen Behörde, die Seite der Gemeinde oder Kurverwaltung, ein Fachbeitrag mit benannter Norm, und zuletzt die Presse. Was aus welcher Stufe stammt, steht im Quellenkasten jeder Seite mit der Kennzeichnung amtlich, fachpresse oder presse.

Zwei Belegstufen werden unterschieden und sichtbar gemacht. Am amtlichen Text geprüft heißt, dass die Redaktion den Wortlaut oder eine Behördenauskunft gelesen hat. Norm benannt heißt, dass die Fundstelle steht und erreichbar ist, der Text aber noch nicht selbst gelesen wurde. Die zweite Stufe ist schwächer, und deshalb steht sie da. Ein simuliertes Signal wäre schlimmer als ein fehlendes.

Zehn gesperrte Portale, zehn Gesetze anderswo gefunden

Zehn Bundesländer veröffentlichen ihr Landesrecht über denselben Dienstleister, und dessen Portale tragen in der robots.txt ein Verbot für alle Abrufprogramme und zusätzlich einen Nutzungsvorbehalt für Text und Data Mining nach Paragraf 44b Absatz 3 des Urheberrechtsgesetzes. Betroffen sind Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Diese Portale werden nicht abgerufen, auch nicht über einen Zwischendienst: Der würde die Sperre nicht aufheben, sondern verdecken. Paragraf 5 des Urheberrechtsgesetzes macht den einzelnen Normtext gemeinfrei, nicht die Sammlung, und das Datenbankherstellerrecht schützt die wesentliche Entnahme unabhängig davon.

Die Sperre gilt aber dem Portal und nicht dem Gesetz. Dieselben Texte stehen auf Servern, die den Abruf ausdrücklich erlauben: Mecklenburg-Vorpommern legt sein Landeswaldgesetz in den Downloadbereich der Landesregierung, Berlin veröffentlicht das Hundegesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt, Hamburg stellt eine Lesefassung auf hamburg.de, das saarländische Umweltministerium und das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erklären ihre eigene Vorschrift, und ForstBW, Landesforsten Rheinland-Pfalz, ThüringenForst und das Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein sagen für ihr Land, was im Wald gilt. Am weitesten führte der Weg in Hessen: Dort liegt die Antwort in einer Kleinen Anfrage im Landtag, die das Umweltministerium schriftlich beantwortet hat, und die Buchstabenfolge der Bußgeldvorschrift im Gesetz- und Verordnungsblatt von 2011 und 2021. Das Archiv des Hessischen Landtags erlaubt den Abruf ausdrücklich. Auf diesem Weg sind 10 der zehn gesperrten Länder doch geprüft.

Für alle zehn Länder hat sich eine offene Fundstelle gefunden. Die Sperre hat die Recherche verzögert, nicht verhindert.

Keine juristische Qualifikation und keine Rechtsdienstleistung

Hinter diesem Portal steht keine juristische Qualifikation, und es wird auch keine vorgetäuscht. Es gibt keine erfundene Autorenpersona mit erfundener Vita, weil das eine irreführende geschäftliche Handlung wäre und weil ein Autor, der außerhalb der eigenen Domain nicht existiert, bei jeder ernsthaften Prüfung auffällt. Verantwortlich zeichnet die Redaktion hundeorte.de, ohne Behauptung einer Qualifikation, die niemand hat.

Die Einordnung auf diesen Seiten ist keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Sie gibt öffentlich zugängliche Vorschriften wieder und ordnet sie allgemein ein, sie prüft keinen Einzelfall und empfiehlt kein Vorgehen. Verbindliche Auskunft gibt die zuständige Stelle: das Ordnungsamt, die Kurverwaltung oder die untere Naturschutzbehörde.

Prüftermine für Landesrecht, Strandregeln, Flächen und Grenzen

Sprachmodelle für Recherche und Text, nie als Quelle

Offen gesagt, weil es dazugehört: Bei der Erstellung dieses Portals wurden Sprachmodelle eingesetzt, für die Recherche, für die Strukturierung der Daten und für die Formulierung der Texte. Sie werden nicht als Quelle verwendet. Kein Datum, kein Paragraf und kein Bußgeldrahmen auf diesen Seiten stammt aus dem Wissen eines Modells, sondern jeweils aus einer benannten und verlinkten Quelle. Wo eine Angabe nicht belegt werden konnte, steht sie nicht da, oder es steht dabei, dass sie fehlt.

Der Grund ist praktisch und nicht moralisch: Was ein Modell aus eigenem Wissen sagen kann, kann jeder erzeugen, und es ist im Zweifel falsch. Der Wert dieses Portals liegt in der Zusammenführung von Quellen, die niemand sonst zusammenführt, nicht im Text darüber.

Keine Werbung, keine Affiliate-Verweise, keine Vermittlung

Auf diesen Seiten stehen derzeit keine bezahlten Inhalte, keine Werbung und keine Affiliate-Verweise. Es werden bewusst keine Unterkünfte, Ferienhäuser oder Produkte vermittelt, weil das die Darstellung der Regeln verzerren würde: Wer an der Buchung verdient, hat kein Interesse daran, ein Sperrfenster deutlich hinzuschreiben. Sollte sich das ändern, steht es hier, bevor es passiert.

Wofür hundeorte.de nicht taugt

Es beantwortet nicht, ob ein bestimmter Hund an einer bestimmten Stelle heute an der Leine sein muss. Kommunale Verordnungen sind nicht vollständig erfasst, Schutzgebietsverordnungen gar nicht, und ein Schild am Zugang ist immer aktueller als jede Datenbank. Es beantwortet auch keine Frage zur Hundesteuer, zu Rassenlisten oder zu Haftungsfragen nach einem Vorfall. Wer eine dieser Fragen hat, ist hier falsch.

Fehler melden

Jede Korrektur ist willkommen, besonders von Gemeinden und Kurverwaltungen. Der Weg steht unter Fehler melden. Welche Daten von wo kommen, steht unter Woher die Daten kommen.