Zum Inhalt springen
hundeorte.de

Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt

landesweit, im Zeitfenster, Grundlage ist LWaldG LSA Paragraf 28 Absatz 2.

Kurz beantwortet

In Sachsen-Anhalt gilt vom 1. März bis 15. Juli die Leine, und der Wortlaut ist so knapp wie eindeutig: Hunde sind in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen. Der Satz davor gilt das ganze Jahr und verbietet, Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen.

Bauart der Regel
landesweit, im Zeitfenster
landesrechtlich
Zeitraum
01.03. bis 15.07.
Brut- und Setzzeit
Norm
LWaldG LSA
Paragraf 28 Absatz 2
Bußgeldrahmen bis
25.000 Euro
Paragraf 37 Absatz 2 Nummer 16 in Verbindung mit Paragraf 38 LWaldG

Heute, 04. September 2026

Freilauf erlaubtDas landesweite Zeitfenster läuft gerade nicht. Kommunale Regeln können trotzdem gelten.

Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt, Paragraf 28 Absatz 2

Fundstelle

Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt

LWaldG LSA, Paragraf 28 Absatz 2

Zur amtlichen Fundstelle

An der amtlichen Quelle geprüft. Redaktion hundeorte.de, . Was die Belegstufen bedeuten.

1 Flächen, auf denen die Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt gilt

1 Ausnahmen von der Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt

Was die Gemeinden in Sachsen-Anhalt zusätzlich regeln

Außerhalb des Zeitfensters regeln die Gemeinden. Eine allgemeine ganzjährige Leinenpflicht gibt es nicht.

4 der 16 Länder regeln es wie Sachsen-Anhalt

Die Zeile in Sachsen-Anhalt ist hervorgehoben. Wer eine Landesgrenze quert, wechselt in aller Regel auch die Bauart der Regel, nicht nur das Datum.

  • Anleinpflicht
  • nur im Wald
  • Sache der Gemeinde

2 Quellen, geprüft am

Noch offen: Nichts mehr am Landesrecht. Wortlaut und Bußgeldrahmen sind beide gelesen. Offen bleiben die Gefahrenabwehrverordnungen der Gemeinden, die Ausnahmen zulassen dürfen.

So wird diese Seite zitiert

hundeorte.de: Leinenpflicht Sachsen-Anhalt. Stand 29.08.2026. https://hundeorte.de/leinenpflicht/sachsen-anhalt/

4 Fragen zur Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt

Muss mein Hund in Sachsen-Anhalt an die Leine?
Ja, vom 1. März bis 15. Juli, nach LWaldG LSA Paragraf 28 Absatz 2. Außerhalb dieses Zeitraums entscheidet die Gemeinde.
Was kostet ein Verstoß in Sachsen-Anhalt?
Der gesetzliche Rahmen reicht bis 25.000 Euro, Grundlage ist Paragraf 37 Absatz 2 Nummer 16 in Verbindung mit Paragraf 38 LWaldG. Paragraf 38 kennt zwei Stufen: bis zu fünfzigtausend Euro für die Ordnungswidrigkeiten der Waldbesitzer nach Absatz 1, bis zu fünfundzwanzigtausend Euro für alle übrigen. Der nicht angeleinte Hund steht in Nummer 16 der zweiten Gruppe, der unbeaufsichtigte in Nummer 15.
Gilt die Regel auch auf Wegen?
Die freie Landschaft: Waldflächen einschließlich der Waldwege und außerhalb geschlossener Bebauung gelegene unbebaute Flächen, dazu die daran grenzenden öffentlichen Wege. Außerhalb des Zeitfensters bleibt es dabei, dass Hunde dort nicht unbeaufsichtigt laufen dürfen.
Darf die Gemeinde strenger sein als das Land?
Außerhalb des Zeitfensters regeln die Gemeinden. Eine allgemeine ganzjährige Leinenpflicht gibt es nicht.

Verantwortlich für diese Seite

Redaktion hundeorte.de. Diese Seite wertet öffentlich zugängliche Rechtsvorschriften aus und ordnet sie ein. Sie behauptet keine juristische Qualifikation. Zuletzt geprüft am 29.08.2026. Wie wir arbeiten.

3 weitere Länder mit derselben Bauart

2 Orte in Sachsen-Anhalt mit erhobenen Auslaufflächen

4 Begriffe im Lexikon nachschlagen

Kein amtliches Angebot, keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Rechtsdienstleistung nach dem RDG. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle. Gemeinden dürfen jederzeit verschärfen.