Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt
landesweit, im Zeitfenster, Grundlage ist LWaldG LSA Paragraf 28 Absatz 2.
Kurz beantwortet
In Sachsen-Anhalt gilt vom 1. März bis 15. Juli die Leine, und der Wortlaut ist so knapp wie eindeutig: Hunde sind in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen. Der Satz davor gilt das ganze Jahr und verbietet, Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen.
- Bauart der Regel
- landesweit, im Zeitfenster
- landesrechtlich
- Zeitraum
- 01.03. bis 15.07.
- Brut- und Setzzeit
- Norm
- LWaldG LSA
- Paragraf 28 Absatz 2
- Bußgeldrahmen bis
- 25.000 Euro
- Paragraf 37 Absatz 2 Nummer 16 in Verbindung mit Paragraf 38 LWaldG
Heute, 04. September 2026
Freilauf erlaubtDas landesweite Zeitfenster läuft gerade nicht. Kommunale Regeln können trotzdem gelten.
Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt, Paragraf 28 Absatz 2
An der amtlichen Quelle geprüft. Redaktion hundeorte.de, . Was die Belegstufen bedeuten.
1 Flächen, auf denen die Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt gilt
- Die freie Landschaft: Waldflächen einschließlich der Waldwege und außerhalb geschlossener Bebauung gelegene unbebaute Flächen, dazu die daran grenzenden öffentlichen Wege. Außerhalb des Zeitfensters bleibt es dabei, dass Hunde dort nicht unbeaufsichtigt laufen dürfen.
1 Ausnahmen von der Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt
- Die beiden Sätze gelten nicht für Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde während ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes. Gemeinden und Verbandsgemeinden können durch Gefahrenabwehrverordnung für Teile ihres Bezirks Ausnahmen von der Anleinpflicht zulassen, nicht aber vom ganzjährigen Aufsichtsgebot.
Was die Gemeinden in Sachsen-Anhalt zusätzlich regeln
Außerhalb des Zeitfensters regeln die Gemeinden. Eine allgemeine ganzjährige Leinenpflicht gibt es nicht.
4 der 16 Länder regeln es wie Sachsen-Anhalt
Die Zeile in Sachsen-Anhalt ist hervorgehoben. Wer eine Landesgrenze quert, wechselt in aller Regel auch die Bauart der Regel, nicht nur das Datum.
- keine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- BayernBayNatSchGkeine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- BerlinHundeGganzjährig, überall außerhalb des eigenen Grundstücks
- BrandenburgLWaldGganzjährig, aber nur im Wald
- BremenFeldOG15.03. bis 15.07.
- HamburgHundeGganzjährig, überall außerhalb des eigenen Grundstücks
- HessenHJagdG01.03. bis 30.06.
- Mecklenburg-VorpommernLWaldG M-Vganzjährig, aber nur im Wald
- NiedersachsenNWaldLG01.04. bis 15.07.
- 01.03. bis 31.07.
- Rheinland-PfalzLWaldGkeine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- SaarlandSJG01.03. bis 30.06.
- SachsenSächsWaldGkeine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- Sachsen-AnhaltLWaldG LSA01.03. bis 15.07.
- Schleswig-HolsteinLWaldGganzjährig, aber nur im Wald
- ThüringenThürWaldGganzjährig, aber nur im Wald
- Anleinpflicht
- nur im Wald
- Sache der Gemeinde
2 Quellen, geprüft am
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Feld- und Forstordnung, Fragen und Antworten zu Paragraf 28 Landeswaldgesetz (amtlich)
- Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt, Landeswaldgesetz im Volltext (amtlich)
Noch offen: Nichts mehr am Landesrecht. Wortlaut und Bußgeldrahmen sind beide gelesen. Offen bleiben die Gefahrenabwehrverordnungen der Gemeinden, die Ausnahmen zulassen dürfen.
So wird diese Seite zitiert
hundeorte.de: Leinenpflicht Sachsen-Anhalt. Stand 29.08.2026. https://hundeorte.de/leinenpflicht/sachsen-anhalt/
4 Fragen zur Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt
- Muss mein Hund in Sachsen-Anhalt an die Leine?
- Ja, vom 1. März bis 15. Juli, nach LWaldG LSA Paragraf 28 Absatz 2. Außerhalb dieses Zeitraums entscheidet die Gemeinde.
- Was kostet ein Verstoß in Sachsen-Anhalt?
- Der gesetzliche Rahmen reicht bis 25.000 Euro, Grundlage ist Paragraf 37 Absatz 2 Nummer 16 in Verbindung mit Paragraf 38 LWaldG. Paragraf 38 kennt zwei Stufen: bis zu fünfzigtausend Euro für die Ordnungswidrigkeiten der Waldbesitzer nach Absatz 1, bis zu fünfundzwanzigtausend Euro für alle übrigen. Der nicht angeleinte Hund steht in Nummer 16 der zweiten Gruppe, der unbeaufsichtigte in Nummer 15.
- Gilt die Regel auch auf Wegen?
- Die freie Landschaft: Waldflächen einschließlich der Waldwege und außerhalb geschlossener Bebauung gelegene unbebaute Flächen, dazu die daran grenzenden öffentlichen Wege. Außerhalb des Zeitfensters bleibt es dabei, dass Hunde dort nicht unbeaufsichtigt laufen dürfen.
- Darf die Gemeinde strenger sein als das Land?
- Außerhalb des Zeitfensters regeln die Gemeinden. Eine allgemeine ganzjährige Leinenpflicht gibt es nicht.
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