Leinenpflicht in Nordrhein-Westfalen
im Wald, ganzjährig, Grundlage ist LFoG Paragraf 2 Absatz 3 Satz 2.
Kurz beantwortet
In Nordrhein-Westfalen gilt im Wald ganzjährig die Leine, sobald der Hund den Weg verlässt, nach Paragraf 2 Absatz 3 Satz 2 des Landesforstgesetzes. In Europäischen Vogelschutzgebieten kommt eine saisonale Anleinpflicht vom 1. März bis 31. Juli hinzu, und der Rahmen der Geldbuße reicht bis 25.000 Euro.
- Bauart der Regel
- im Wald, ganzjährig
- landesrechtlich
- Zeitraum
- 01.03. bis 31.07.
- Brut- und Setzzeit
- Norm
- LFoG
- Paragraf 2 Absatz 3 Satz 2
- Bußgeldrahmen bis
- 25.000 Euro
- Paragraf 70 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 3 LFoG
Heute, 04. September 2026
nur angeleintIm Wald gilt die Leine, außerhalb entscheidet die Gemeinde.
Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen, Paragraf 2 Absatz 3 Satz 2
Fundstelle
Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen
LFoG, Paragraf 2 Absatz 3 Satz 2
An der amtlichen Quelle geprüft. Redaktion hundeorte.de, . Was die Belegstufen bedeuten.
3 weitere Vorschriften in Nordrhein-Westfalen
- LHundG NRW, Paragraf 15
- Ermächtigt die Gemeinden, eigene Verordnungen zu erlassen. Typischerweise gilt die Leine danach in Fußgängerzonen, Einkaufsbereichen, öffentlichen Parks, an Schulen und in öffentlichen Gebäuden.
- LJG, Paragraf 25 Absatz 4
- Regelt den Umgang mit wildernden Hunden, also solchen, die außerhalb der Einwirkung ihrer Begleitperson Wild nachstellen.
- LNatSchG NRW, Paragraf 52 Absatz 2 Nummer 5
- In den Europäischen Vogelschutzgebieten ist es verboten, während der Brutzeit vom 1. März bis 31. Juli Hunde unangeleint zu lassen. Ausgenommen sind Gebrauchshunde in Verwendung. Das ist die einzige zeitlich befristete Anleinpflicht des Landes und gilt nur in diesen Gebieten.
3 Flächen, auf denen die Leinenpflicht in Nordrhein-Westfalen gilt
- der Wald, sobald der Hund den Weg verlässt, ganzjährig
- Europäische Vogelschutzgebiete vom 1. März bis 31. Juli
- was die Gemeinde in ihrer Verordnung festlegt, meist Fußgängerzonen, Parks, Schulumfeld
3 Ausnahmen von der Leinenpflicht in Nordrhein-Westfalen
- Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten
- Polizeihunde
- der Weg selbst, solange der Hund ihn nicht verlässt
Was die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zusätzlich regeln
Nordrhein-Westfalen ist das Land mit der markantesten Unterscheidung: auf dem Weg frei, neben dem Weg an der Leine. Kommunale Verordnungen können strenger sein.
5 der 16 Länder regeln es wie Nordrhein-Westfalen
Die Zeile in Nordrhein-Westfalen ist hervorgehoben. Wer eine Landesgrenze quert, wechselt in aller Regel auch die Bauart der Regel, nicht nur das Datum.
- keine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- BayernBayNatSchGkeine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- BerlinHundeGganzjährig, überall außerhalb des eigenen Grundstücks
- BrandenburgLWaldGganzjährig, aber nur im Wald
- BremenFeldOG15.03. bis 15.07.
- HamburgHundeGganzjährig, überall außerhalb des eigenen Grundstücks
- HessenHJagdG01.03. bis 30.06.
- Mecklenburg-VorpommernLWaldG M-Vganzjährig, aber nur im Wald
- NiedersachsenNWaldLG01.04. bis 15.07.
- 01.03. bis 31.07.
- Rheinland-PfalzLWaldGkeine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- SaarlandSJG01.03. bis 30.06.
- SachsenSächsWaldGkeine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- Sachsen-AnhaltLWaldG LSA01.03. bis 15.07.
- Schleswig-HolsteinLWaldGganzjährig, aber nur im Wald
- ThüringenThürWaldGganzjährig, aber nur im Wald
- Anleinpflicht
- nur im Wald
- Sache der Gemeinde
2 Quellen, geprüft am
- RECHT.NRW, Landesforstgesetz in der Fassung vom 1. April 2025 (amtlich)
- RECHT.NRW.DE, Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 1. April 2025 (amtlich)
Noch offen: Nichts mehr am Landesrecht. Die Wegregel des Paragrafen 2 Absatz 3 Landesforstgesetz, ihr Bußgeldrahmen und die Brutzeitregel des Paragrafen 52 Absatz 2 Nummer 5 Landesnaturschutzgesetz sind alle am Wortlaut gelesen. Offen bleiben die Verordnungen der Gemeinden nach Paragraf 15 Landeshundegesetz, die es zu Hunderten gibt.
So wird diese Seite zitiert
hundeorte.de: Leinenpflicht Nordrhein-Westfalen. Stand 29.08.2026. https://hundeorte.de/leinenpflicht/nordrhein-westfalen/
4 Fragen zur Leinenpflicht in Nordrhein-Westfalen
- Muss mein Hund in Nordrhein-Westfalen an die Leine?
- Im Wald ja, ganzjährig, nach LFoG Paragraf 2 Absatz 3 Satz 2. Außerhalb des Waldes richtet sich die Antwort nach der Verordnung der Gemeinde.
- Was kostet ein Verstoß in Nordrhein-Westfalen?
- Der gesetzliche Rahmen reicht bis 25.000 Euro, Grundlage ist Paragraf 70 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 3 LFoG. Der Wortlaut nennt fünfundzwanzigtausend Euro als einheitliche Obergrenze für alle Tatbestände des Paragrafen 70, ohne Abstufung. Übersichten im Netz nennen für Nordrhein-Westfalen häufig 5.000 oder 50.000 Euro; beide Zahlen stehen nicht im Landesforstgesetz.
- Gilt die Regel auch auf Wegen?
- der Wald, sobald der Hund den Weg verlässt, ganzjährig
- Darf die Gemeinde strenger sein als das Land?
- Nordrhein-Westfalen ist das Land mit der markantesten Unterscheidung: auf dem Weg frei, neben dem Weg an der Leine. Kommunale Verordnungen können strenger sein.
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