Leinenpflicht in Baden-Württemberg
keine Landesregel, Grundlage ist JWMG Paragraf 51 Absatz 5.
Kurz beantwortet
In Baden-Württemberg gibt es keinen gesetzlichen Leinenzwang im Wald, sagt ForstBW, und das Gesetz bestätigt es: Die Leine kommt nur, wenn die untere Jagdbehörde sie anordnet, durch Allgemeinverfügung für bestimmte Gebiete. Seit einer Novelle von 2020 kann sie das nicht mehr nur für die allgemeine Schonzeit, sondern auch für die Brut- und Aufzuchtszeit, und nicht mehr nur für den Wald, sondern für das ganze bezeichnete Gebiet. Ohne Anordnung bleibt es bei einer Pflicht, die überall gilt und trotzdem keine Leinenpflicht ist: Wer außerhalb der Jagd einen Hund in einem nicht befriedeten Gebiet außerhalb seiner Einwirkungsmöglichkeit frei laufen lässt, handelt ordnungswidrig.
- Bauart der Regel
- keine Landesregel
- die Gemeinde entscheidet
- Zeitraum
- ganzes Jahr
- Norm
- JWMG
- Paragraf 51 Absatz 5
- Bußgeldrahmen bis
- 5.000 Euro
- Paragraf 67 Absatz 2 Nummer 16 in Verbindung mit Absatz 4 JWMG
Heute, 04. September 2026
hängt an der GemeindeDas Land regelt nichts. Was gilt, steht in der Verordnung der Gemeinde.
Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, Paragraf 51 Absatz 5
An der amtlichen Quelle geprüft. Redaktion hundeorte.de, . Was die Belegstufen bedeuten.
1 weitere Vorschrift in Baden-Württemberg
- JWMG, Paragraf 49
- Wildernde Hunde dürfen im Jagdbezirk getötet werden, aber nur mit schriftlicher Genehmigung der Ortspolizeibehörde im Einzelfall, und nur wenn das Einwirken auf erreichbare Halter erfolglos war und mildere Mittel wie das Einfangen nicht erfolgversprechend sind. Blinden-, Hirten-, Jagd-, Polizei- und Rettungshunde, die als solche kenntlich sind, sind ausgenommen.
5 Flächen, auf denen die Leinenpflicht in Baden-Württemberg gilt
- Gebiete, für die die untere Jagdbehörde eine Allgemeinverfügung nach Paragraf 51 Absatz 5 erlassen hat, für die Dauer der allgemeinen Schonzeit vom 16. Februar bis 15. April oder der Brut- und Aufzuchtszeit
- Gebiete einer Allgemeinverfügung nach Absatz 3 in bekanntgemachten Notzeiten, dort zusätzlich mit Wegegebot
- jedes nicht befriedete Gebiet, allerdings nur als Gebot der Einwirkungsmöglichkeit und nicht als Leinenzwang
- was die jeweilige Polizeiverordnung der Gemeinde festlegt
- Naturschutzgebiete nach ihrer jeweiligen Schutzgebietsverordnung
1 Ausnahmen von der Leinenpflicht in Baden-Württemberg
- Ohne Allgemeinverfügung gilt keine Leinenpflicht. Wo eine ergangen ist, gilt sie für alle Hunde im bezeichneten Gebiet. In Notzeiten geht Absatz 3 weiter als Absatz 5: Dort beschränkt die Behörde das Betretungsrecht zugleich auf Straßen und Wege, und in den erfassten Gebieten ruht sogar die Jagd. Der 2020 eingefügte Absatz 6 erlaubt bei Tierseuchen sogar, das Betreten ganz zu untersagen; einen Bußgeldtatbestand dafür kennt das Gesetz allerdings nicht.
Was die Gemeinden in Baden-Württemberg zusätzlich regeln
Wer hier eine verbindliche Antwort braucht, fragt die Ortspolizeibehörde der Gemeinde. Eine Landesregel, auf die man sich berufen könnte, gibt es nicht.
5 der 16 Länder regeln es wie Baden-Württemberg
Die Zeile in Baden-Württemberg ist hervorgehoben. Wer eine Landesgrenze quert, wechselt in aller Regel auch die Bauart der Regel, nicht nur das Datum.
- keine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- BayernBayNatSchGkeine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- BerlinHundeGganzjährig, überall außerhalb des eigenen Grundstücks
- BrandenburgLWaldGganzjährig, aber nur im Wald
- BremenFeldOG15.03. bis 15.07.
- HamburgHundeGganzjährig, überall außerhalb des eigenen Grundstücks
- HessenHJagdG01.03. bis 30.06.
- Mecklenburg-VorpommernLWaldG M-Vganzjährig, aber nur im Wald
- NiedersachsenNWaldLG01.04. bis 15.07.
- 01.03. bis 31.07.
- Rheinland-PfalzLWaldGkeine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- SaarlandSJG01.03. bis 30.06.
- SachsenSächsWaldGkeine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- Sachsen-AnhaltLWaldG LSA01.03. bis 15.07.
- Schleswig-HolsteinLWaldGganzjährig, aber nur im Wald
- ThüringenThürWaldGganzjährig, aber nur im Wald
- Anleinpflicht
- nur im Wald
- Sache der Gemeinde
5 Quellen, geprüft am
- Landesforstverwaltung Baden-Württemberg, Waldknigge Haustiere (amtlich)
- ForstBW, Verhalten im Wald, Abschnitt Haustiere (amtlich)
- Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 15/6132, Gesetz zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (amtlich)
- Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2014, Nr. 21 vom 28. November 2014, Seite 550: Gesetz zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (amtlich)
- Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2020, Nr. 21 vom 29. Juni 2020, Seite 421: Gesetz zur Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes und des ForstBW-Gesetzes (amtlich)
Noch offen: Das Landesrecht ist jetzt am Gesetzblatt geprüft, nicht mehr nur am Gesetzesbeschluss des Landtags, und dabei ist eine Änderung aufgefallen, die hier gefehlt hat: die Novelle vom 24. Juni 2020. Die Änderungskette ist positiv belegt, das gedruckte Gesetzblatt von 2015 bis 2023 lückenlos durchgesehen und das elektronische von 2024 bis 2026 im amtlichen Verzeichnis durchsucht; acht Änderungsvorschriften, davon berührt nur die von 2020 die Paragrafen 41 und 51. Paragraf 49 ist seit 2014 unverändert. Offen bleibt zweierlei. Eine amtliche konsolidierte Lesefassung gibt es nicht, das Landesrechtsportal ist für Abrufprogramme gesperrt; der heutige Wortlaut ist deshalb aus dem verkündeten Änderungsbefehl zusammengesetzt. Und welche unteren Jagdbehörden derzeit eine Allgemeinverfügung in Kraft haben, ist eine Frage an die Landratsämter und ändert sich jährlich.
So wird diese Seite zitiert
hundeorte.de: Leinenpflicht Baden-Württemberg. Stand 03.09.2026. https://hundeorte.de/leinenpflicht/baden-wuerttemberg/
4 Fragen zur Leinenpflicht in Baden-Württemberg
- Muss mein Hund in Baden-Württemberg an die Leine?
- Das entscheidet in Baden-Württemberg die Gemeinde, nicht das Land. Wer hier eine verbindliche Antwort braucht, fragt die Ortspolizeibehörde der Gemeinde. Eine Landesregel, auf die man sich berufen könnte, gibt es nicht.
- Was kostet ein Verstoß in Baden-Württemberg?
- Der gesetzliche Rahmen reicht bis 5.000 Euro, Grundlage ist Paragraf 67 Absatz 2 Nummer 16 in Verbindung mit Absatz 4 JWMG. Anders als bisher hier vermerkt gibt es sehr wohl einen Landesrahmen, und er ist ungestaffelt: Paragraf 67 Absatz 4 nennt für jede Ordnungswidrigkeit des Gesetzes bis zu 5.000 Euro. Für Hunde sind drei Tatbestände einschlägig. Nummer 16 ahndet den Verstoß gegen eine Allgemeinverfügung nach Paragraf 51 Absatz 5, also gegen die angeordnete Leine. Nummer 15 erfasst den Verstoß gegen eine Notzeitanordnung nach Absatz 3, ausdrücklich auch das Nichteinhalten des dort angeordneten Leinenzwangs. Und Nummer 10 gilt ohne jede Anordnung: wer außerhalb einer befugten Jagdausübung Hunde in einem nicht befriedeten Gebiet außerhalb seiner Einwirkungsmöglichkeit frei laufen lässt. Fahrlässigkeit genügt. Daneben kann eine kommunale Polizeiverordnung einen eigenen Rahmen setzen.
- Gilt die Regel auch auf Wegen?
- Gebiete einer Allgemeinverfügung nach Absatz 3 in bekanntgemachten Notzeiten, dort zusätzlich mit Wegegebot
- Darf die Gemeinde strenger sein als das Land?
- Wer hier eine verbindliche Antwort braucht, fragt die Ortspolizeibehörde der Gemeinde. Eine Landesregel, auf die man sich berufen könnte, gibt es nicht.
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