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Freie Landschaft

Definition

Freie Landschaft ist der Rechtsbegriff für die unbebaute Flur außerhalb der Ortslagen, in Niedersachsen einschließlich der Waldflächen und der zugehörigen Wege und Gewässer.

Was Freie Landschaft in der Praxis bedeutet

Der Begriff ist der Schlüssel zur niedersächsischen Anleinpflicht, weil er ihren Geltungsbereich bestimmt. Ausgenommen sind Straßen und Wege, die aufgrund straßengesetzlicher Regelung dem öffentlichen Verkehr dienen, außerdem Gebäude, Hofflächen, Gärten und Parkanlagen im räumlichen Zusammenhang mit Wohnbauten. Die Grenze verläuft damit am Straßenrand und ist im Gelände nicht zu sehen.

Wo Freie Landschaft im Gesetz steht

Paragraf 2 und Paragraf 33 NWaldLG

2 Begriffe, mit denen Freie Landschaft verwechselt wird

Wald
Der Wald ist ein Teil der freien Landschaft, aber nicht ihr Ganzes. In Ländern, die nur den Wald regeln, endet die Pflicht am Waldrand, in Niedersachsen nicht.
Geschlossene Ortslage
Innerhalb der geschlossenen Ortslage gilt statt der Landesregel meist die kommunale Verordnung. Die Grenze der Ortslage ist eine andere als die Gemeindegrenze.

So wird diese Seite zitiert

hundeorte.de: Freie Landschaft. Stand 27.08.2026. https://hundeorte.de/lexikon/freie-landschaft/

2 Regeln, in denen Freie Landschaft vorkommt

1 Begriff im Lexikon nachschlagen

Kein amtliches Angebot, keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Rechtsdienstleistung nach dem RDG. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle. Gemeinden dürfen jederzeit verschärfen.