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Leinenpflicht in Niedersachsen

landesweit, im Zeitfenster, Grundlage ist NWaldLG Paragraf 33.

Kurz beantwortet

In Niedersachsen müssen Hunde vom 1. April bis 15. Juli in der freien Landschaft an der Leine geführt werden. Die Grundlage ist Paragraf 33 des Niedersächsischen Waldgesetzes, und die Geldbuße kann nach Paragraf 42 bis zu 5.000 Euro betragen.

Bauart der Regel
landesweit, im Zeitfenster
landesrechtlich
Zeitraum
01.04. bis 15.07.
Brut- und Setzzeit
Norm
NWaldLG
Paragraf 33
Bußgeldrahmen bis
5.000 Euro
Paragraf 42 NWaldLG

Heute, 04. September 2026

Freilauf erlaubtDas landesweite Zeitfenster läuft gerade nicht. Kommunale Regeln können trotzdem gelten.

Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung, Paragraf 33

Fundstelle

Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung

NWaldLG, Paragraf 33

Zur amtlichen Fundstelle

An der amtlichen Quelle geprüft. Redaktion hundeorte.de, . Was die Belegstufen bedeuten.

1 weitere Vorschrift in Niedersachsen

NWaldLG, Paragraf 42
Bußgeldvorschrift. Die Geldbuße kann bis zu 5.000 Euro betragen.

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Was die Gemeinden in Niedersachsen zusätzlich regeln

Gemeinden dürfen den Zeitraum durch eigene Verordnung ausweiten, nicht verkürzen. Wer den Aushang am Waldeingang liest, liest im Zweifel die strengere Regel.

4 der 16 Länder regeln es wie Niedersachsen

Die Zeile in Niedersachsen ist hervorgehoben. Wer eine Landesgrenze quert, wechselt in aller Regel auch die Bauart der Regel, nicht nur das Datum.

  • Anleinpflicht
  • nur im Wald
  • Sache der Gemeinde

2 Quellen, geprüft am

So wird diese Seite zitiert

hundeorte.de: Leinenpflicht Niedersachsen. Stand 27.08.2026. https://hundeorte.de/leinenpflicht/niedersachsen/

4 Fragen zur Leinenpflicht in Niedersachsen

Muss mein Hund in Niedersachsen an die Leine?
Ja, vom 1. April bis 15. Juli, nach NWaldLG Paragraf 33. Außerhalb dieses Zeitraums entscheidet die Gemeinde.
Was kostet ein Verstoß in Niedersachsen?
Der gesetzliche Rahmen reicht bis 5.000 Euro, Grundlage ist Paragraf 42 NWaldLG. Der Betrag ist der Rahmen. Maßgeblich ist, ob Wild aufgescheucht, verfolgt oder gerissen wurde.
Gilt die Regel auch auf Wegen?
Waldflächen und die übrige freie Landschaft, einschließlich der zugehörigen Wege und Gewässer
Darf die Gemeinde strenger sein als das Land?
Gemeinden dürfen den Zeitraum durch eigene Verordnung ausweiten, nicht verkürzen. Wer den Aushang am Waldeingang liest, liest im Zweifel die strengere Regel.

Verantwortlich für diese Seite

Redaktion hundeorte.de. Diese Seite wertet öffentlich zugängliche Rechtsvorschriften aus und ordnet sie ein. Sie behauptet keine juristische Qualifikation. Zuletzt geprüft am 27.08.2026. Wie wir arbeiten.

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