Leinenpflicht in Niedersachsen
landesweit, im Zeitfenster, Grundlage ist NWaldLG Paragraf 33.
Kurz beantwortet
In Niedersachsen müssen Hunde vom 1. April bis 15. Juli in der freien Landschaft an der Leine geführt werden. Die Grundlage ist Paragraf 33 des Niedersächsischen Waldgesetzes, und die Geldbuße kann nach Paragraf 42 bis zu 5.000 Euro betragen.
- Bauart der Regel
- landesweit, im Zeitfenster
- landesrechtlich
- Zeitraum
- 01.04. bis 15.07.
- Brut- und Setzzeit
- Norm
- NWaldLG
- Paragraf 33
- Bußgeldrahmen bis
- 5.000 Euro
- Paragraf 42 NWaldLG
Heute, 04. September 2026
Freilauf erlaubtDas landesweite Zeitfenster läuft gerade nicht. Kommunale Regeln können trotzdem gelten.
Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung, Paragraf 33
Fundstelle
Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung
NWaldLG, Paragraf 33
An der amtlichen Quelle geprüft. Redaktion hundeorte.de, . Was die Belegstufen bedeuten.
1 weitere Vorschrift in Niedersachsen
- NWaldLG, Paragraf 42
- Bußgeldvorschrift. Die Geldbuße kann bis zu 5.000 Euro betragen.
3 Flächen, auf denen die Leinenpflicht in Niedersachsen gilt
- Waldflächen und die übrige freie Landschaft, einschließlich der zugehörigen Wege und Gewässer
- nicht: Straßen und Wege, die aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind
- nicht: Gebäude, Hofflächen, Gärten und Parkanlagen im räumlichen Zusammenhang mit Wohnbauten
4 Ausnahmen von der Leinenpflicht in Niedersachsen
- Jagdhunde im jagdlichen Einsatz
- Hirten- und Herdenschutzhunde bei der Arbeit
- Diensthunde von Behörden im Einsatz
- Blindenführ- und Assistenzhunde
Was die Gemeinden in Niedersachsen zusätzlich regeln
Gemeinden dürfen den Zeitraum durch eigene Verordnung ausweiten, nicht verkürzen. Wer den Aushang am Waldeingang liest, liest im Zweifel die strengere Regel.
4 der 16 Länder regeln es wie Niedersachsen
Die Zeile in Niedersachsen ist hervorgehoben. Wer eine Landesgrenze quert, wechselt in aller Regel auch die Bauart der Regel, nicht nur das Datum.
- keine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- BayernBayNatSchGkeine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- BerlinHundeGganzjährig, überall außerhalb des eigenen Grundstücks
- BrandenburgLWaldGganzjährig, aber nur im Wald
- BremenFeldOG15.03. bis 15.07.
- HamburgHundeGganzjährig, überall außerhalb des eigenen Grundstücks
- HessenHJagdG01.03. bis 30.06.
- Mecklenburg-VorpommernLWaldG M-Vganzjährig, aber nur im Wald
- NiedersachsenNWaldLG01.04. bis 15.07.
- 01.03. bis 31.07.
- Rheinland-PfalzLWaldGkeine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- SaarlandSJG01.03. bis 30.06.
- SachsenSächsWaldGkeine Landesregel, die Gemeinde entscheidet
- Sachsen-AnhaltLWaldG LSA01.03. bis 15.07.
- Schleswig-HolsteinLWaldGganzjährig, aber nur im Wald
- ThüringenThürWaldGganzjährig, aber nur im Wald
- Anleinpflicht
- nur im Wald
- Sache der Gemeinde
2 Quellen, geprüft am
So wird diese Seite zitiert
hundeorte.de: Leinenpflicht Niedersachsen. Stand 27.08.2026. https://hundeorte.de/leinenpflicht/niedersachsen/
4 Fragen zur Leinenpflicht in Niedersachsen
- Muss mein Hund in Niedersachsen an die Leine?
- Ja, vom 1. April bis 15. Juli, nach NWaldLG Paragraf 33. Außerhalb dieses Zeitraums entscheidet die Gemeinde.
- Was kostet ein Verstoß in Niedersachsen?
- Der gesetzliche Rahmen reicht bis 5.000 Euro, Grundlage ist Paragraf 42 NWaldLG. Der Betrag ist der Rahmen. Maßgeblich ist, ob Wild aufgescheucht, verfolgt oder gerissen wurde.
- Gilt die Regel auch auf Wegen?
- Waldflächen und die übrige freie Landschaft, einschließlich der zugehörigen Wege und Gewässer
- Darf die Gemeinde strenger sein als das Land?
- Gemeinden dürfen den Zeitraum durch eigene Verordnung ausweiten, nicht verkürzen. Wer den Aushang am Waldeingang liest, liest im Zweifel die strengere Regel.
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