Lesefassung
Definition
Eine Lesefassung ist eine Zusammenstellung, in die eine Verwaltung alle Änderungen einer Vorschrift eingearbeitet hat. Sie ist bequem zu lesen und nicht der verkündete Text.
Was Lesefassung in der Praxis bedeutet
Verbindlich ist, was im Amtsblatt verkündet wurde, nicht die Zusammenstellung. Das klingt nach Förmelei und ist es nicht: In dieser Erhebung tragen Lesefassungen Bußgelder in Deutscher Mark, verweisen auf Landkreise, die es seit 2011 nicht mehr gibt, und stützen sich auf Gesetze, die seit fünfzehn Jahren aufgehoben sind. Der lehrreichste Fall ist Altefähr. Das Ortsrechtsverzeichnis des Amtes führt bis heute allein die Fassung von 2016, die kein Saisonfenster kennt. Die geltende ist von 2020, hat eins, und liegt auf der eigenen Seite der Gemeinde; belegt wird sie durch das Gemeindeblatt, das den Änderungsbeschluss meldet. Wer dem Verzeichnis vertraut, arbeitet mit einer Fassung, die seit sechs Jahren überholt ist.
Wo Lesefassung im Gesetz steht
Das Amtsblatt oder Mitteilungsblatt, in dem die Vorschrift verkündet wurde. Die Lesefassung selbst nennt in ihrem Kopf meist die eingearbeiteten Änderungssatzungen mit Datum.
2 Begriffe, mit denen Lesefassung verwechselt wird
- Verkündete Fassung
- Verbindlich ist der im Amtsblatt verkündete Text. Weichen beide voneinander ab, gilt die Verkündung, und die Lesefassung ist dann ein Fehler der Verwaltung, kein neues Recht.
- Ortsrechtsverzeichnis
- Das Verzeichnis sagt, welche Fassung die Verwaltung für geltend hält. Das muss nicht stimmen: In Altefähr führt es seit sechs Jahren die überholte.
So wird diese Seite zitiert
hundeorte.de: Lesefassung. Stand 27.08.2026. https://hundeorte.de/lexikon/lesefassung/
2 Regeln, in denen Lesefassung vorkommt
Kein amtliches Angebot, keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Rechtsdienstleistung nach dem RDG. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle. Gemeinden dürfen jederzeit verschärfen.