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hundeorte.de

Leinenpflicht

Definition

Leinenpflicht ist die rechtlich angeordnete Verpflichtung, einen Hund an einer Leine zu führen, deren Umfang sich nach der jeweiligen Norm richtet.

Was Leinenpflicht in der Praxis bedeutet

In Deutschland gibt es sie in vier Bauarten: landesweit für ein Zeitfenster, landesweit ganzjährig, ganzjährig nur im Wald, oder gar nicht auf Landesebene. Welche Bauart gilt, entscheidet das Bundesland, und darunter darf jede Gemeinde verschärfen. Deshalb ist die Frage nie nur, in welchem Land man steht, sondern auch, auf welcher Art von Fläche.

Wo Leinenpflicht im Gesetz steht

Kein Bundesgesetz. Die Grundlagen stehen in Landeswaldgesetzen, Landesjagdgesetzen, Naturschutzgesetzen und Landeshundegesetzen.

2 Begriffe, mit denen Leinenpflicht verwechselt wird

Leinenzwang
Sprachlich dasselbe. Leinenzwang ist der ältere Begriff, der vor allem in kommunalen Verordnungen und in der Presse vorkommt. Eine rechtliche Unterscheidung gibt es nicht.
Maulkorbzwang
Der Maulkorbzwang betrifft das Sichern des Fangs, nicht das Führen an der Leine. Er trifft in den meisten Ländern nur Hunde bestimmter Rassen oder nach einem Vorfall.

So wird diese Seite zitiert

hundeorte.de: Leinenpflicht. Stand 27.08.2026. https://hundeorte.de/lexikon/leinenpflicht/

2 Regeln, in denen Leinenpflicht vorkommt

Kein amtliches Angebot, keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Rechtsdienstleistung nach dem RDG. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle. Gemeinden dürfen jederzeit verschärfen.