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hundeorte.de

Darf mein Hund hier frei laufen?

Ort und Datum eingeben, Antwort mit Paragraf und Bußgeldrahmen.

Rechnet im Browser, nichts wird übertragen. Grundlage: 16 Landesregelungen, 660 Gemeinden.

Was der Rechner tut

Er ordnet den eingegebenen Ort einem der 16 Bundesländer zu und prüft, ob am gewählten Datum das landesweite Zeitfenster läuft. Bei den 5 Ländern ohne Landesregel sagt er das und verweist auf die Gemeinde, statt zu raten.

Bauart, Zeitfenster, Norm und Stand aller 16 Länder

Das sind alle Konstanten, mit denen gerechnet wird. Jede stammt aus der Landesnorm, die daneben steht, und jede ist auf der zugehörigen Landesseite belegt.

LandBauartZeitfensterNormStand
Baden-Württembergkeine LandesregelkeinsJWMG Paragraf 51 Absatz 527.08.2026
Bayernkeine LandesregelkeinsBayNatSchG Artikel 31, ohne landesweite Anleinpflicht27.08.2026
Berlinlandesweit, ganzjährigkeinsHundeG Paragraf 28 Absatz 127.08.2026
Brandenburgim Wald, ganzjährigkeinsLWaldG Paragraf 15 Absatz 827.08.2026
Bremenlandesweit, im Zeitfenster15.03. bis 15.07.FeldOG Paragraf 7 Nummer 227.08.2026
Hamburglandesweit, ganzjährigkeinsHundeG Paragraf 8 Absatz 127.08.2026
Hessenkeine Landesregel01.03. bis 30.06.HJagdG Paragraf 23 Absatz 827.08.2026
Mecklenburg-Vorpommernim Wald, ganzjährigkeinsLWaldG M-V Paragraf 29 Absatz 227.08.2026
Niedersachsenlandesweit, im Zeitfenster01.04. bis 15.07.NWaldLG Paragraf 3327.08.2026
Nordrhein-Westfalenim Wald, ganzjährig01.03. bis 31.07.LFoG Paragraf 2 Absatz 3 Satz 227.08.2026
Rheinland-Pfalzkeine LandesregelkeinsLWaldG ohne landesweite Anleinpflicht27.08.2026
Saarlandlandesweit, im Zeitfenster01.03. bis 30.06.SJG Paragraf 3327.08.2026
Sachsenkeine LandesregelkeinsSächsWaldG Paragraf 11, ohne Anleinpflicht27.08.2026
Sachsen-Anhaltlandesweit, im Zeitfenster01.03. bis 15.07.LWaldG LSA Paragraf 28 Absatz 227.08.2026
Schleswig-Holsteinim Wald, ganzjährigkeinsLWaldG Paragraf 17 Absatz 227.08.2026
Thüringenim Wald, ganzjährigkeinsThürWaldG Paragraf 6 Absatz 2 Satz 227.08.2026

4 Fragen zum Freilauf-Rechner

Wie genau ist die Antwort?
So genau wie die Landesregel. Der Rechner kennt die 16 Landesregelungen, nicht die Verordnung Ihrer Gemeinde. Wo ein Land nichts geregelt hat, sagt er das und verweist auf die Gemeinde, statt eine Antwort zu erfinden.
Warum finde ich meinen Ort nicht?
Die Ortsliste umfasst 660 Gemeinden, nämlich die mit mindestens einer erfassten Auslauffläche. Wer nicht dabei ist, findet die Landesregel trotzdem über die Übersicht der Bundesländer.
Was passiert mit meinem Standort?
Nichts. Die Koordinate wird im Browser mit der mitgelieferten Ortsliste verglichen und danach verworfen. Sie wird nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet. Der Rechner bindet auch kein Kartenmodul eines Drittanbieters ein, das die Koordinate nebenbei mitbekäme.
Ersetzt das die Auskunft des Ordnungsamts?
Nein. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle. Der Rechner sagt, welche Landesnorm greift und in welchem Zeitraum, damit die Frage beim Amt kürzer wird.

Die 16 Landesregeln hinter der Rechengrundlage

Kein amtliches Angebot, keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Rechtsdienstleistung nach dem RDG. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle. Gemeinden dürfen jederzeit verschärfen.