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hundeorte.de

Kurabgabe

Definition

Die Kurabgabe ist ein kommunaler Beitrag, den Gäste eines Kur- oder Erholungsorts für die Nutzung der Einrichtungen zahlen, in einigen Ostseebädern auch für den mitgebrachten Hund.

Was Kurabgabe in der Praxis bedeutet

Zingst verlangt einen Euro je Hund und Tag und führt Hunde ausdrücklich als Kurgäste. Für Binz werden zwei Euro genannt, andere Quellen sagen, Hunde seien inzwischen befreit. Das Wangerland hat den früheren Hundeeintritt an den Stränden abgeschafft. Die Angaben ändern sich häufig, deshalb steht hier je Ort dabei, was erhoben ist und was nicht.

Wo Kurabgabe im Gesetz steht

Kurabgabesatzung oder Gästebeitragssatzung der jeweiligen Gemeinde

1 Begriff, mit dem Kurabgabe verwechselt wird

Hundesteuer
Die Hundesteuer zahlt der Halter an seine Wohnsitzgemeinde, unabhängig vom Urlaub. Die Kurabgabe zahlt der Gast an die Urlaubsgemeinde. Beide haben miteinander nichts zu tun.

So wird diese Seite zitiert

hundeorte.de: Kurabgabe. Stand 27.08.2026. https://hundeorte.de/lexikon/kurabgabe/

1 Regel, in der Kurabgabe vorkommt

Kein amtliches Angebot, keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Rechtsdienstleistung nach dem RDG. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle. Gemeinden dürfen jederzeit verschärfen.