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Allgemeinverfügung

Definition

Eine Allgemeinverfügung ist eine behördliche Anordnung, die sich nicht an eine bestimmte Person richtet, sondern an alle, die sich in einem bestimmten Gebiet aufhalten. Sie ist kein Gesetz und keine Satzung, sondern ein Verwaltungsakt.

Was Allgemeinverfügung in der Praxis bedeutet

In Baden-Württemberg entscheidet sie über die Leine im Wald, und das ist der Grund, warum die Frage dort keine landesweite Antwort hat. Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz schreibt selbst keine Leine vor. Es erlaubt der unteren Jagdbehörde, also dem Landratsamt oder dem Stadtkreis, für bestimmte Gebiete eine anzuordnen: in der allgemeinen Schonzeit und, seit einer Novelle von 2020, auch in der Brut- und Aufzuchtszeit. Seit derselben Novelle endet eine solche Anordnung nicht mehr am Waldrand, sondern kann das ganze bezeichnete Gebiet erfassen. Ohne Anordnung gilt keine Leinenpflicht aus diesem Gesetz. Zwei Dinge machen das für Hundehalter unübersichtlich. Erstens laufen die Verfügungen meist nur ein Jahr und werden jährlich neu erlassen, oft mit anderem Zeitraum und anderem Gebietszuschnitt; der Aushang vom Vorjahr taugt nicht. Zweitens gilt daneben eine Pflicht, die keine Anordnung braucht und trotzdem keine Leinenpflicht ist: Wer außerhalb der Jagd einen Hund in einem nicht befriedeten Gebiet außerhalb seiner Einwirkungsmöglichkeit frei laufen lässt, handelt ordnungswidrig. Es kommt dort also nicht auf die Leine an, sondern darauf, ob der Hund abrufbar ist.

Wo Allgemeinverfügung im Gesetz steht

Paragraf 51 Absatz 3 und Absatz 5 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes Baden-Württemberg, Bußgeld nach Paragraf 67 Absatz 2 Nummer 15 und 16 in Verbindung mit Absatz 4, bis zu 5.000 Euro. Allgemein Paragraf 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

2 Begriffe, mit denen Allgemeinverfügung verwechselt wird

Polizeiverordnung
Die Polizeiverordnung ist eine Rechtsnorm der Gemeinde und gilt unbefristet, bis sie geändert wird. Die Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt der Jagdbehörde, gilt meist nur für eine Saison und muss jedes Jahr neu ergehen.
Schutzgebietsverordnung
Die Schutzgebietsverordnung bindet dauerhaft an ein festgelegtes Gebiet und stammt von der Naturschutzbehörde. Die Allgemeinverfügung nach dem Jagdrecht ist zeitlich befristet und knüpft an den Schutz der Wildtiere in einer bestimmten Jahreszeit an.

So wird diese Seite zitiert

hundeorte.de: Allgemeinverfügung. Stand 27.08.2026. https://hundeorte.de/lexikon/allgemeinverfuegung/

1 Regel, in der Allgemeinverfügung vorkommt

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