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Hundewiesen in Schleswig-Holstein

123 erfasste Flächen in 84 Orten, dazu die Landesregel.

Kurz beantwortet

In Schleswig-Holstein sind 123 öffentliche Auslaufflächen in 84 Orten erfasst, davon 33 belegt eingezäunt. Landesrechtlich gilt im Wald, ganzjährig nach LWaldG Paragraf 17 Absatz 2, mit einem Bußgeldrahmen bis 10.000 Euro.

Flächen
123
Orte
84
7 mit eigener Seite
Belegt eingezäunt
33 von 123
Leinenpflicht
im Wald, ganzjährig
LWaldG

Schleswig-Holstein verbietet die Mitnahme von Haustieren in den Wald und macht davon eine Ausnahme, die enger ist, als sie meistens wiedergegeben wird: ausgenommen sind angeleinte Hunde auf Waldwegen. Auf dem Weg darf der Hund also mit, an der Leine und das ganze Jahr. Abseits der Wege greift die Ausnahme nicht, dort ist die Mitnahme eines Hundes ohne Zustimmung der waldbesitzenden Person überhaupt nicht gestattet, angeleint oder nicht. Nachzulesen in Paragraf 17 Absatz 2 Nummer 3 des Landeswaldgesetzes, gebaut wie in Mecklenburg-Vorpommern: nicht als Anleingebot, sondern als Ausnahme von einem Verbot. Die Landesregel im Detail.

7 Orte in Schleswig-Holstein mit mindestens 4 Flächen

77 weitere Orte in Schleswig-Holstein mit ein bis drei Flächen

Diese 77 Orte bekommen keine eigene Seite, weil eine Seite mit einem einzigen Eintrag nichts sagt, was hier nicht auch steht. Die Flächen sind trotzdem im Bestand und im Werkzeug.

OrtKreisFlächen
FehmarnKreis Ostholstein3
HelgolandKreis Pinneberg3
Oldenburg in HolsteinKreis Ostholstein3
QuickbornKreis Pinneberg3
HeikendorfKreis Plön2
LeckKreis Nordfriesland2
Ordingkreisfrei2
PreetzKreis Plön2
AhrensburgKreis Stormarn1
Alt DuvenstedtKreis Rendsburg-Eckernförde1
AltenkrempeKreis Ostholstein1
BarkKreis Segeberg1
BimöhlenKreis Segeberg1
Bliesdorf - StrandKreis Ostholstein1
BockhornKreis Segeberg1
BredstedtKreis Nordfriesland1
BrunsbüttelKreis Dithmarschen1
BüchenKreis Herzogtum Lauenburg1
BüsumKreis Dithmarschen1
Dagebüll-HafenKreis Nordfriesland1
Dänisch-NienhofKreis Rendsburg-Eckernförde1
DingerdonnKreis Dithmarschen1
FrestedtKreis Dithmarschen1
Friedrichskoog-SpitzeKreis Dithmarschen1
GeesthachtKreis Herzogtum Lauenburg1
GettorfKreis Rendsburg-Eckernförde1
GintoftholmKreis Schleswig-Flensburg1
GotingKreis Nordfriesland1
GrömitzKreis Ostholstein1
GrubeKreis Ostholstein1
HarrisleeKreis Schleswig-Flensburg1
HartenholmKreis Segeberg1
HeideKreis Dithmarschen1
HeidmühlenKreis Segeberg1
HeiligenhafenKreis Ostholstein1
Henstedt-UlzburgKreis Segeberg1
HohenlockstedtKreis Steinburg1
HohenwestedtKreis Rendsburg-Eckernförde1
InnienKreis Rendsburg-Eckernförde1
KaltenkirchenKreis Segeberg1
KellenhusenKreis Ostholstein1
Klein Offenseth-SparrieshoopKreis Pinneberg1
KoselKreis Rendsburg-Eckernförde1
KronshagenKreis Rendsburg-Eckernförde1
LaboeKreis Plön1
LütjenburgKreis Plön1
MarneKreis Dithmarschen1
MedelbyKreis Schleswig-Flensburg1
MönklohKreis Segeberg1
NeumünsterNeumünster1
NiebüllKreis Nordfriesland1
Norddorf auf AmrumKreis Nordfriesland1
NordstrandKreis Nordfriesland1
NortorfKreis Rendsburg-Eckernförde1
OeringKreis Segeberg1
PansdorfKreis Ostholstein1
PlönKreis Plön1
RatekauKreis Ostholstein1
RatzeburgKreis Herzogtum Lauenburg1
Sankt Peter-Badkreisfrei1
Sankt Peter-OrdingKreis Nordfriesland1
ScharbeutzKreis Ostholstein1
SchubyKreis Rendsburg-Eckernförde1
SchwabstedtKreis Nordfriesland1
SchwentinentalKreis Plön1
SehlendorfKreis Plön1
SilberstedtKreis Schleswig-Flensburg1
SimonsbergKreis Nordfriesland1
StolpeKreis Plön1
SüddorfKreis Nordfriesland1
TangstedtKreis Stormarn1
TarpKreis Schleswig-Flensburg1
TönningKreis Nordfriesland1
TrappenkampKreis Segeberg1
UtersumKreis Nordfriesland1
WindbergenKreis Dithmarschen1
Wyk auf FöhrKreis Nordfriesland1

2 Fragen zu Hundewiesen in Schleswig-Holstein

Wo gibt es in Schleswig-Holstein Hundewiesen?
Im Bestand stehen 123 Flächen in 84 Orten in Schleswig-Holstein. 7 Orte kommen auf mindestens vier Flächen, die übrigen 77 auf ein bis drei.
Gilt in Schleswig-Holstein auf Hundewiesen Leinenpflicht?
Schleswig-Holstein verbietet die Mitnahme von Haustieren in den Wald und macht davon eine Ausnahme, die enger ist, als sie meistens wiedergegeben wird: ausgenommen sind angeleinte Hunde auf Waldwegen. Auf dem Weg darf der Hund also mit, an der Leine und das ganze Jahr. Abseits der Wege greift die Ausnahme nicht, dort ist die Mitnahme eines Hundes ohne Zustimmung der waldbesitzenden Person überhaupt nicht gestattet, angeleint oder nicht. Nachzulesen in Paragraf 17 Absatz 2 Nummer 3 des Landeswaldgesetzes, gebaut wie in Mecklenburg-Vorpommern: nicht als Anleingebot, sondern als Ausnahme von einem Verbot. Auf ausgewiesenen Auslaufflächen gilt sie in aller Regel nicht. Was genau erlaubt ist, steht am Schild der jeweiligen Fläche.

Hundewiesen in den übrigen Bundesländern

Standortdaten aus OpenStreetMap, von Freiwilligen gepflegt und damit möglicherweise unvollständig. Fehlt eine Angabe, steht das hier, statt sie zu raten. Korrekturen an redaktion@hundeorte.de.