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Hundewiesen in Rheinland-Pfalz

39 erfasste Flächen in 27 Orten, dazu die Landesregel.

Kurz beantwortet

In Rheinland-Pfalz sind 39 öffentliche Auslaufflächen in 27 Orten erfasst, davon 5 belegt eingezäunt. Landesrechtlich gilt keine Landesregel nach LWaldG ohne landesweite Anleinpflicht.

Flächen
39
Orte
27
3 mit eigener Seite
Belegt eingezäunt
5 von 39
Leinenpflicht
keine Landesregel
LWaldG

Rheinland-Pfalz kennt keine landesweite Anleinpflicht, und das ist an drei Stellen im Wortlaut nachgelesen. Das Landeswaldgesetz regelt das Betreten des Waldes in Paragraf 22 abschließend über Radfahren, Reiten, Kutschen, Zelten und Veranstaltungen. Der Hund kommt darin genau einmal vor, als Hundegespann, das nur mit Zustimmung der Waldbesitzenden fahren darf; die Wörter Leine, anleinen und Leinenzwang fehlen im ganzen Gesetz. Das Landesjagdgesetz vom 9. Juli 2025 kennt sie auf seinen 122.000 Zeichen ebenso wenig, und das nicht aus Versehen: In der Anhörung des Umweltausschusses am 17. Juni 2025 hat ein Sachverständiger der Jägerschaft die Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit ausdrücklich gefordert und sie nicht bekommen. Landesforsten Rheinland-Pfalz formuliert deshalb eine Empfehlung und keine Pflicht. Verbindlich wird die Leine erst durch kommunale Satzungen und Schutzgebietsverordnungen. Die Landesregel im Detail.

3 Orte in Rheinland-Pfalz mit mindestens 4 Flächen

24 weitere Orte in Rheinland-Pfalz mit ein bis drei Flächen

Diese 24 Orte bekommen keine eigene Seite, weil eine Seite mit einem einzigen Eintrag nichts sagt, was hier nicht auch steht. Die Flächen sind trotzdem im Bestand und im Werkzeug.

OrtKreisFlächen
Speyerkreisfrei3
AlzeyLandkreis Alzey-Worms2
AlfLandkreis Cochem-Zell1
FramersheimLandkreis Alzey-Worms1
Frankenthal (Pfalz)kreisfrei1
GerbachDonnersbergkreis1
GlaadtLandkreis Vulkaneifel1
GrenderichLandkreis Cochem-Zell1
HerdorfLandkreis Altenkirchen (Westerwald)1
ImsbacherhofSüdwestpfalz1
LindenLandkreis Kaiserslautern1
MandelLandkreis Bad Kreuznach1
MehlingenLandkreis Kaiserslautern1
Mülheim-KärlichLandkreis Mayen-Koblenz1
MutterstadtRhein-Pfalz-Kreis1
Ramstein-MiesenbachLandkreis Kaiserslautern1
RheinböllenRhein-Hunsrück-Kreis1
RockenhausenDonnersbergkreis1
RohrbachLandkreis Südliche Weinstraße1
SpangdahlemEifelkreis Bitburg-Prüm1
UnkelLandkreis Neuwied1
VerscheidLandkreis Neuwied1
WeilerbachLandkreis Kaiserslautern1
WürrichRhein-Hunsrück-Kreis1

2 Fragen zu Hundewiesen in Rheinland-Pfalz

Wo gibt es in Rheinland-Pfalz Hundewiesen?
Im Bestand stehen 39 Flächen in 27 Orten in Rheinland-Pfalz. 3 Orte kommen auf mindestens vier Flächen, die übrigen 24 auf ein bis drei.
Gilt in Rheinland-Pfalz auf Hundewiesen Leinenpflicht?
Rheinland-Pfalz kennt keine landesweite Anleinpflicht, und das ist an drei Stellen im Wortlaut nachgelesen. Das Landeswaldgesetz regelt das Betreten des Waldes in Paragraf 22 abschließend über Radfahren, Reiten, Kutschen, Zelten und Veranstaltungen. Der Hund kommt darin genau einmal vor, als Hundegespann, das nur mit Zustimmung der Waldbesitzenden fahren darf; die Wörter Leine, anleinen und Leinenzwang fehlen im ganzen Gesetz. Das Landesjagdgesetz vom 9. Juli 2025 kennt sie auf seinen 122.000 Zeichen ebenso wenig, und das nicht aus Versehen: In der Anhörung des Umweltausschusses am 17. Juni 2025 hat ein Sachverständiger der Jägerschaft die Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit ausdrücklich gefordert und sie nicht bekommen. Landesforsten Rheinland-Pfalz formuliert deshalb eine Empfehlung und keine Pflicht. Verbindlich wird die Leine erst durch kommunale Satzungen und Schutzgebietsverordnungen. Auf ausgewiesenen Auslaufflächen gilt sie in aller Regel nicht. Was genau erlaubt ist, steht am Schild der jeweiligen Fläche.

Hundewiesen in den übrigen Bundesländern

Standortdaten aus OpenStreetMap, von Freiwilligen gepflegt und damit möglicherweise unvollständig. Fehlt eine Angabe, steht das hier, statt sie zu raten. Korrekturen an redaktion@hundeorte.de.