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Hundewiesen in Baden-Württemberg

113 erfasste Flächen in 76 Orten, dazu die Landesregel.

Kurz beantwortet

In Baden-Württemberg sind 113 öffentliche Auslaufflächen in 76 Orten erfasst, davon 17 belegt eingezäunt. Landesrechtlich gilt keine Landesregel nach JWMG Paragraf 51 Absatz 5, mit einem Bußgeldrahmen bis 5.000 Euro.

Flächen
113
Orte
76
4 mit eigener Seite
Belegt eingezäunt
17 von 113
Leinenpflicht
keine Landesregel
JWMG

In Baden-Württemberg gibt es keinen gesetzlichen Leinenzwang im Wald, sagt ForstBW, und das Gesetz bestätigt es: Die Leine kommt nur, wenn die untere Jagdbehörde sie anordnet, durch Allgemeinverfügung für bestimmte Gebiete. Seit einer Novelle von 2020 kann sie das nicht mehr nur für die allgemeine Schonzeit, sondern auch für die Brut- und Aufzuchtszeit, und nicht mehr nur für den Wald, sondern für das ganze bezeichnete Gebiet. Ohne Anordnung bleibt es bei einer Pflicht, die überall gilt und trotzdem keine Leinenpflicht ist: Wer außerhalb der Jagd einen Hund in einem nicht befriedeten Gebiet außerhalb seiner Einwirkungsmöglichkeit frei laufen lässt, handelt ordnungswidrig. Die Landesregel im Detail.

4 Orte in Baden-Württemberg mit mindestens 4 Flächen

72 weitere Orte in Baden-Württemberg mit ein bis drei Flächen

Diese 72 Orte bekommen keine eigene Seite, weil eine Seite mit einem einzigen Eintrag nichts sagt, was hier nicht auch steht. Die Flächen sind trotzdem im Bestand und im Werkzeug.

OrtKreisFlächen
HockenheimRhein-Neckar-Kreis3
LinsenhofenLandkreis Esslingen3
NeulußheimRhein-Neckar-Kreis3
RastattLandkreis Rastatt3
Freiburg im Breisgaukreisfrei2
GiengenLandkreis Heidenheim2
KonstanzLandkreis Konstanz2
MeckesheimRhein-Neckar-Kreis2
SchwetzingenRhein-Neckar-Kreis2
WinterbachRems-Murr-Kreis2
AltensteigLandkreis Calw1
Bad LiebenzellLandkreis Calw1
Bad UrachLandkreis Reutlingen1
Bad WaldseeLandkreis Ravensburg1
BeimbachLandkreis Schwäbisch Hall1
BodelshausenLandkreis Tübingen1
BötzingenLandkreis Breisgau-Hochschwarzwald1
BrettachLandkreis Heilbronn1
BrühlRhein-Neckar-Kreis1
Buchen (Odenwald)Neckar-Odenwald-Kreis1
Buchen-StadtNeckar-Odenwald-Kreis1
DurbachOrtenaukreis1
Eggenstein-LeopoldshafenLandkreis Karlsruhe1
EllenbergOstalbkreis1
EngenLandkreis Konstanz1
EppelheimRhein-Neckar-Kreis1
EttlingenLandkreis Karlsruhe1
FellbachRems-Murr-Kreis1
FinsterrotLandkreis Heilbronn1
Freiberg am NeckarLandkreis Ludwigsburg1
FriedrichshafenBodenseekreis1
GaggenauLandkreis Rastatt1
GärtringenLandkreis Böblingen1
GöppingenLandkreis Göppingen1
Graben-NeudorfLandkreis Karlsruhe1
HambrückenLandkreis Karlsruhe1
HöpfigheimLandkreis Ludwigsburg1
HorgenLandkreis Rottweil1
IngelfingenHohenlohekreis1
Isny im AllgäuLandkreis Ravensburg1
KetschRhein-Neckar-Kreis1
KöngenLandkreis Esslingen1
KornwestheimLandkreis Ludwigsburg1
Leimen-MitteRhein-Neckar-Kreis1
Leutkirch im AllgäuLandkreis Ravensburg1
LudwigsburgLandkreis Ludwigsburg1
MalschenbergRhein-Neckar-Kreis1
MauerRhein-Neckar-Kreis1
MeckenbeurenBodenseekreis1
MerklingenAlb-Donau-Kreis1
MetzingenLandkreis Reutlingen1
NeckarwestheimLandkreis Heilbronn1
OberstenfeldLandkreis Ludwigsburg1
OftersheimRhein-Neckar-Kreis1
Pforzheimkreisfrei1
PfullingenLandkreis Reutlingen1
ReutlingenLandkreis Reutlingen1
RheinstettenLandkreis Karlsruhe1
RottenburgLandkreis Tübingen1
ScherzheimLandkreis Rastatt1
SchwaigernLandkreis Heilbronn1
SinsheimRhein-Neckar-Kreis1
StockachLandkreis Konstanz1
TengenLandkreis Konstanz1
TuttlingenLandkreis Tuttlingen1
WaldenbuchLandkreis Böblingen1
WaldkirchLandkreis Emmendingen1
WaldseeLandkreis Ravensburg1
WalldorfRhein-Neckar-Kreis1
WelmlingenLandkreis Lörrach1
WelzheimRems-Murr-Kreis1
WinnendenRems-Murr-Kreis1

2 Fragen zu Hundewiesen in Baden-Württemberg

Wo gibt es in Baden-Württemberg Hundewiesen?
Im Bestand stehen 113 Flächen in 76 Orten in Baden-Württemberg. 4 Orte kommen auf mindestens vier Flächen, die übrigen 72 auf ein bis drei.
Gilt in Baden-Württemberg auf Hundewiesen Leinenpflicht?
In Baden-Württemberg gibt es keinen gesetzlichen Leinenzwang im Wald, sagt ForstBW, und das Gesetz bestätigt es: Die Leine kommt nur, wenn die untere Jagdbehörde sie anordnet, durch Allgemeinverfügung für bestimmte Gebiete. Seit einer Novelle von 2020 kann sie das nicht mehr nur für die allgemeine Schonzeit, sondern auch für die Brut- und Aufzuchtszeit, und nicht mehr nur für den Wald, sondern für das ganze bezeichnete Gebiet. Ohne Anordnung bleibt es bei einer Pflicht, die überall gilt und trotzdem keine Leinenpflicht ist: Wer außerhalb der Jagd einen Hund in einem nicht befriedeten Gebiet außerhalb seiner Einwirkungsmöglichkeit frei laufen lässt, handelt ordnungswidrig. Auf ausgewiesenen Auslaufflächen gilt sie in aller Regel nicht. Was genau erlaubt ist, steht am Schild der jeweiligen Fläche.

Hundewiesen in den übrigen Bundesländern

Standortdaten aus OpenStreetMap, von Freiwilligen gepflegt und damit möglicherweise unvollständig. Fehlt eine Angabe, steht das hier, statt sie zu raten. Korrekturen an redaktion@hundeorte.de.