Hundewiesen in Sachsen-Anhalt
43 erfasste Flächen in 17 Orten, dazu die Landesregel.
Kurz beantwortet
In Sachsen-Anhalt sind 43 öffentliche Auslaufflächen in 17 Orten erfasst, davon 4 belegt eingezäunt. Landesrechtlich gilt landesweit, im Zeitfenster nach LWaldG LSA Paragraf 28 Absatz 2, mit einem Bußgeldrahmen bis 25.000 Euro.
- Flächen
- 43
- Orte
- 17
- 2 mit eigener Seite
- Belegt eingezäunt
- 4 von 43
- Leinenpflicht
- 01.03. bis 15.07.
- LWaldG LSA
In Sachsen-Anhalt gilt vom 1. März bis 15. Juli die Leine, und der Wortlaut ist so knapp wie eindeutig: Hunde sind in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen. Der Satz davor gilt das ganze Jahr und verbietet, Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Die Landesregel im Detail.
2 Orte in Sachsen-Anhalt mit mindestens 4 Flächen
15 weitere Orte in Sachsen-Anhalt mit ein bis drei Flächen
Diese 15 Orte bekommen keine eigene Seite, weil eine Seite mit einem einzigen Eintrag nichts sagt, was hier nicht auch steht. Die Flächen sind trotzdem im Bestand und im Werkzeug.
| Ort | Kreis | Flächen |
|---|---|---|
| Dessau-Roßlau | kreisfrei | 3 |
| Aschersleben | Salzlandkreis | 2 |
| Abbenrode | Landkreis Harz | 1 |
| Alttröglitz | Burgenlandkreis | 1 |
| Bad Schmiedeberg | Wittenberg | 1 |
| Burg | Jerichower Land | 1 |
| Coswig (Anhalt) | Wittenberg | 1 |
| Gardelegen | Altmarkkreis Salzwedel | 1 |
| Langenweddingen | Börde | 1 |
| Merseburg | Saalekreis | 1 |
| Sangerhausen | Mansfeld-Südharz | 1 |
| Tangerhütte | Stendal | 1 |
| Tangermünde | Stendal | 1 |
| Wernigerode | Landkreis Harz | 1 |
| Zwintschöna | Saalekreis | 1 |
2 Fragen zu Hundewiesen in Sachsen-Anhalt
- Wo gibt es in Sachsen-Anhalt Hundewiesen?
- Im Bestand stehen 43 Flächen in 17 Orten in Sachsen-Anhalt. 2 Orte kommen auf mindestens vier Flächen, die übrigen 15 auf ein bis drei.
- Gilt in Sachsen-Anhalt auf Hundewiesen Leinenpflicht?
- In Sachsen-Anhalt gilt vom 1. März bis 15. Juli die Leine, und der Wortlaut ist so knapp wie eindeutig: Hunde sind in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen. Der Satz davor gilt das ganze Jahr und verbietet, Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Auf ausgewiesenen Auslaufflächen gilt sie in aller Regel nicht. Was genau erlaubt ist, steht am Schild der jeweiligen Fläche.
Hundewiesen in den übrigen Bundesländern
Standortdaten aus OpenStreetMap, von Freiwilligen gepflegt und damit möglicherweise unvollständig. Fehlt eine Angabe, steht das hier, statt sie zu raten. Korrekturen an redaktion@hundeorte.de.