Hundewiesen in Thüringen
26 erfasste Flächen in 18 Orten, dazu die Landesregel.
Kurz beantwortet
In Thüringen sind 26 öffentliche Auslaufflächen in 18 Orten erfasst, davon 1 belegt eingezäunt. Landesrechtlich gilt im Wald, ganzjährig nach ThürWaldG Paragraf 6 Absatz 2 Satz 2, mit einem Bußgeldrahmen bis 2.500 Euro.
- Flächen
- 26
- Orte
- 18
- 1 mit eigener Seite
- Belegt eingezäunt
- 1 von 26
- Leinenpflicht
- im Wald, ganzjährig
- ThürWaldG
In Thüringens Wäldern gilt ganzjährig die Leine, und der Wortlaut ist knapp: Hunde, die nicht zur Jagd verwendet werden, sind an der Leine zu führen. Der Satz steht in Paragraf 6 Absatz 2 des Waldgesetzes, gleich hinter der allgemeinen Rücksichtspflicht jedes Waldbesuchers. Die Landesregel im Detail.
1 Ort in Thüringen mit mindestens 4 Flächen
17 weitere Orte in Thüringen mit ein bis drei Flächen
Diese 17 Orte bekommen keine eigene Seite, weil eine Seite mit einem einzigen Eintrag nichts sagt, was hier nicht auch steht. Die Flächen sind trotzdem im Bestand und im Werkzeug.
| Ort | Kreis | Flächen |
|---|---|---|
| Altenburg | Altenburger Land | 2 |
| Apolda | Landkreis Weimarer Land | 2 |
| Saalfeld/Saale | Landkreis Saalfeld-Rudolstadt | 2 |
| Arnstadt | Ilm-Kreis | 1 |
| Bad Berka | Landkreis Weimarer Land | 1 |
| Bad Langensalza | Unstrut-Hainich-Kreis | 1 |
| Berlingerode | Landkreis Eichsfeld | 1 |
| Eisfeld | Landkreis Hildburghausen | 1 |
| Gera | kreisfrei | 1 |
| Haßleben | Landkreis Sömmerda | 1 |
| Ilmenau | Ilm-Kreis | 1 |
| Jena | kreisfrei | 1 |
| Oberböhmsdorf | Saale-Orla-Kreis | 1 |
| Ohrdruf | Landkreis Gotha | 1 |
| Ranis | Saale-Orla-Kreis | 1 |
| Rudolstadt | Landkreis Saalfeld-Rudolstadt | 1 |
| Weimar | kreisfrei | 1 |
2 Fragen zu Hundewiesen in Thüringen
- Wo gibt es in Thüringen Hundewiesen?
- Im Bestand stehen 26 Flächen in 18 Orten in Thüringen. 1 Orte kommen auf mindestens vier Flächen, die übrigen 17 auf ein bis drei.
- Gilt in Thüringen auf Hundewiesen Leinenpflicht?
- In Thüringens Wäldern gilt ganzjährig die Leine, und der Wortlaut ist knapp: Hunde, die nicht zur Jagd verwendet werden, sind an der Leine zu führen. Der Satz steht in Paragraf 6 Absatz 2 des Waldgesetzes, gleich hinter der allgemeinen Rücksichtspflicht jedes Waldbesuchers. Auf ausgewiesenen Auslaufflächen gilt sie in aller Regel nicht. Was genau erlaubt ist, steht am Schild der jeweiligen Fläche.
Hundewiesen in den übrigen Bundesländern
Standortdaten aus OpenStreetMap, von Freiwilligen gepflegt und damit möglicherweise unvollständig. Fehlt eine Angabe, steht das hier, statt sie zu raten. Korrekturen an redaktion@hundeorte.de.