Hundewiesen in Brandenburg
27 erfasste Flächen in 20 Orten, dazu die Landesregel.
Kurz beantwortet
In Brandenburg sind 27 öffentliche Auslaufflächen in 20 Orten erfasst, davon 4 belegt eingezäunt. Landesrechtlich gilt im Wald, ganzjährig nach LWaldG Paragraf 15 Absatz 8, mit einem Bußgeldrahmen bis 20.000 Euro.
- Flächen
- 27
- Orte
- 20
- 0 mit eigener Seite
- Belegt eingezäunt
- 4 von 27
- Leinenpflicht
- im Wald, ganzjährig
- LWaldG
In Brandenburgs Wäldern müssen Hunde das ganze Jahr an der Leine geführt werden. Die Grundlage ist Paragraf 15 Absatz 8 des Landeswaldgesetzes, und der Verstoß kann bis zu 20.000 Euro kosten. Die Landesregel im Detail.
20 weitere Orte in Brandenburg mit ein bis drei Flächen
Diese 20 Orte bekommen keine eigene Seite, weil eine Seite mit einem einzigen Eintrag nichts sagt, was hier nicht auch steht. Die Flächen sind trotzdem im Bestand und im Werkzeug.
| Ort | Kreis | Flächen |
|---|---|---|
| Neuruppin | Ostprignitz-Ruppin | 3 |
| Bernau | Barnim | 2 |
| Falkensee | Havelland | 2 |
| Fürstenwalde/Spree | Oder-Spree | 2 |
| Oranienburg | Oberhavel | 2 |
| Vetschau/Spreewald | Oberspreewald-Lausitz | 2 |
| Alt Schadow | Dahme-Spreewald | 1 |
| Calau | Oberspreewald-Lausitz | 1 |
| Cottbus | kreisfrei | 1 |
| Eberswalde | Barnim | 1 |
| Frankfurt (Oder) | kreisfrei | 1 |
| Klein Köris | Dahme-Spreewald | 1 |
| Kloster Lehnin | Potsdam-Mittelmark | 1 |
| Leipe | Spree-Neiße | 1 |
| Luckenwalde | Teltow-Fläming | 1 |
| Panketal | Barnim | 1 |
| Potsdam | kreisfrei | 1 |
| Prenzlau | Uckermark | 1 |
| Werder (Havel) | Potsdam-Mittelmark | 1 |
| Zossen | Teltow-Fläming | 1 |
2 Fragen zu Hundewiesen in Brandenburg
- Wo gibt es in Brandenburg Hundewiesen?
- Im Bestand stehen 27 Flächen in 20 Orten in Brandenburg. 0 Orte kommen auf mindestens vier Flächen, die übrigen 20 auf ein bis drei.
- Gilt in Brandenburg auf Hundewiesen Leinenpflicht?
- In Brandenburgs Wäldern müssen Hunde das ganze Jahr an der Leine geführt werden. Die Grundlage ist Paragraf 15 Absatz 8 des Landeswaldgesetzes, und der Verstoß kann bis zu 20.000 Euro kosten. Auf ausgewiesenen Auslaufflächen gilt sie in aller Regel nicht. Was genau erlaubt ist, steht am Schild der jeweiligen Fläche.
Hundewiesen in den übrigen Bundesländern
Standortdaten aus OpenStreetMap, von Freiwilligen gepflegt und damit möglicherweise unvollständig. Fehlt eine Angabe, steht das hier, statt sie zu raten. Korrekturen an redaktion@hundeorte.de.