Hundestrand Langballigau
Wann Sie mit dem Hund an den Strand dürfen, an welchen Abschnitt, und ob er dort ohne Leine darf. Gemeinde Langballig, Ortsteil Langballigau, Amt Langballig, Schleswig-Holstein.
Kurz beantwortet
Langballig liegt als einzige der drei Gemeinden nicht im Amt Geltinger Bucht, sondern im Amt Langballig an der Flensburger Förde, und hat im Ortsteil Langballigau neben dem Fischerhafen einen Naturstrand mit einem eigenen Hundestrandabschnitt östlich des FKK-Strandes beim Campingplatz Richtung Westerholz. Das vollständige Ortsrecht der Gemeinde kennt keine einzige Regel zu Hunden am Strand, so dass allein das Mitführverbot des Landesrechts greift. Der Hund kostet nichts, geregelt und bepreist ist nur das Parken am Strandweg.
- Badestrand gesperrt
- 01.04. bis 31.10.
- für Hunde
- Abschnitte
- 2
- Ohne Leine
- 2 von 2
- Landesregel
- im Wald, ganzjährig
- LWaldG
Heute, 19. Oktober 2026
Badestrand gesperrt, nur HundestrandabschnitteDie Sperre vom 1. April bis 31. Oktober läuft an diesem Tag.
Die 2 ausgewiesenen Abschnitte in Langballigau
- Strandabschnitt
Hundestrand Langballigau, Ausgewiesener Hundestrandabschnitt an der Promenade in Richtung Westerholz
Ausgewiesener Hundestrandabschnitt an der Promenade in Richtung Westerholz, östlich des FKK-Strandes und in der Nähe des Campingplatzes Langballigau. Steiniger Naturstrand, anders als der hergerichtete Hauptstrand am Hafen. Kostenpflichtige Parkplätze liegen rund 300 Meter entfernt.
ohne Leine
Ganzjährig nutzbar. Vom 1. April bis 31. Oktober ist er der Abschnitt, auf dem der Hund überhaupt an den Strand darf. Nicht amtlich geregelt. Ein Hundestrandportal trägt in seiner Datentabelle Leinenpflicht am Strand: Nein ein, behauptet aber im Fließtext derselben Seite eine Anleinpflicht zu jeder Zeit an allen Stränden. Dieser Fließtext beschreibt erkennbar Glücksburg und nicht Langballig und ist deshalb hier nicht übernommen. Ganzjährig nutzbar; vom 1. April bis 31. Oktober ist er der Abschnitt, auf dem der Hund überhaupt an den Strand darf. Er liegt östlich des Hafens an der Promenade Richtung Westerholz, und Westerholz liegt nach den amtlichen Verwaltungsgrenzen östlich von Langballig, nicht westlich. Die Grenze des Naturschutzgebietes Tal der Langballigau verläuft auf diesem ganzen Küstenstück landseitig der Promenade; der Sandstrand seewärts davon gehört nicht zum Schutzgebiet. Gemessene Abstände auf dem Strand: rund 252 Meter am Westende des Campingplatzes, rund 189 Meter vor dem Campingplatz, rund 61 Meter in der Mitte des Strandwalls und rund 35 bis 42 Meter an der Landspitze, wo der Strand an die Gemeindegrenze zu Westerholz stößt. Der Abschnitt liegt durchgehend in der Gemeinde Langballig. Wie beim Naturstrand am Hafen: geprüft wurden das vollständige Ortsrecht der Gemeinde Langballig und das Ortsrecht des Amtes Langballig, beide ohne Hundeverordnung, ohne Gefahrenabwehrverordnung, ohne Satzung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und ohne Strandsatzung; zu Hunden gibt es allein eine Hundesteuersatzung. Dazu die Schutzgebietsverordnungen: nach dem amtlichen Geodatensatz Naturschutzgebiete 5000 des Landesamtes für Umwelt liegt kein Punkt des Strandes im Naturschutzgebiet Tal der Langballigau. Das ist ein Schluss und kein Zitat. Der Belegsatz zeigt, wie weit die Landesnorm reicht, nämlich nur bis zu einem zeitlich begrenzten Mitführverbot. Eine Leinenpflicht ordnet Paragraf 32 Absatz 2 LNatSchG gerade nicht an. Der Wert frei folgt daraus, dass darunter keine weitere Vorschrift greift, und nicht aus einem Satz, der frei sagt. Zur Fundstelle: Zitiert wird die Amtsverwaltung Dänischenhagen, die den Wortlaut des Paragrafen vollständig wiedergibt, einschließlich des Halbsatzes, wonach die Gemeinde im Rahmen einer zugelassenen Sondernutzung in Form eines ausgewiesenen Hundestrands etwas anderes bestimmen kann. Genau dieser Halbsatz trägt die drei Hundestrandabschnitte. Die früher hier stehende juris-Adresse wurde ersetzt, weil juris in seiner robots.txt für alle Nutzeragenten Disallow setzt; eine Fundstelle, die wir selbst nicht abrufen dürfen, ist keine Fundstelle. Der neue Host liefert für robots.txt HTTP 403, und zwar für jeden Pfad in der Wurzel einschließlich nicht vorhandener Dateien, gibt also gar keine robots.txt aus; nach RFC 9309 Abschnitt 2.3.1.3 gilt ein Statuscode von 400 bis 499 als nicht verfügbar und erlaubt den Abruf. Die Seite selbst wurde mit HTTP 200 abgerufen und gelesen. Falls eine strengere Prüfung schon den 403 als Sperre wertet, ist die saubere Ersatzfundstelle die Stadt Heiligenhafen unter https://www.heiligenhafen.de/aktuelles/details/news/hunde-am-strand/, deren robots.txt ausdrücklich User-agent Stern und leeres Disallow führt; dort steht amtlich der Satz, dass nach Paragraf 32 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes Schleswig-Holstein in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. eines Jahres die Nutzung des Strandes mit Hunden verboten ist und die Stadt mit der Satzung über die Einschränkung des Gemeingebrauchs an dem der Sondernutzung unterliegenden Meeresstrand vom 18.03.2005 einen Hundestrandbereich ausgewiesen hat. Einschränkung der Belegkraft: Der Verordnungswortlaut war nicht zu beschaffen, weil juris den Abruf per robots.txt untersagt; die Grenze stammt aus dem amtlichen Geodatensatz im Erfassungsmaßstab 1:5.000, geprüft gegen das amtliche Orthofoto DOP20 des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation. Der kleinste gemessene Abstand beträgt rund 35 Meter an der Landspitze; wie weit der Hundestrand nach Osten reicht, ist amtlich nicht veröffentlicht, doch auch dort bleibt der Strand außerhalb der Schutzgebietsgrenze.
- Strandabschnitt
Naturstrand am Hafen Langballigau
Familienstrand unmittelbar neben dem Hafen Langballigau, mit Spielplatz, Outdoor-Fitnessgeräten, Gastronomie und einem beim Hafenmeister ausleihbaren Strandrollstuhl. Vom 1. April bis 31. Oktober dürfen Hunde hier nicht mitgeführt werden, außerhalb dieser Zeit schon.
ohne Leine
Mitführverbot vom 1. April bis 31. Oktober, vom 1. November bis 31. März keine Einschränkung aus dieser Vorschrift. Keine strandbezogene Leinenpflicht im Ortsrecht, es gilt nur das allgemeine Hundegesetz Schleswig-Holstein. Mitführverbot vom 1. April bis 31. Oktober, vom 1. November bis 31. März keine Einschränkung aus dieser Vorschrift. Der Abschnitt liegt nach der amtlichen Schutzgebietsgeometrie außerhalb beider benachbarter Naturschutzgebiete: rund 349 Meter vom Naturschutzgebiet Tal der Langballigau und rund 240 Meter vom Naturschutzgebiet Höftland Bockholmwik und angrenzende Steilküsten entfernt. Damit greift keine Schutzgebietsverordnung, und es bleibt beim allgemeinen Hundegesetz Schleswig-Holstein, dessen Aufzählung den Meeresstrand nicht enthält. Geprüft wurden drei Arten von Vorschriften. Erstens das vollständige Ortsrecht der Gemeinde Langballig beim Amt Langballig: keine Strandsatzung, keine Benutzungsordnung für den Strand, keine Hundeverordnung, keine Gefahrenabwehrverordnung und keine Satzung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung; zu Hunden gibt es allein eine Hundesteuersatzung. Zweitens das Ortsrecht des Amtes Langballig, weil in Schleswig-Holstein das Ortsrecht meist beim Amt liegt: dort ebenfalls keine Hundeverordnung und keine Gefahrenabwehrverordnung. Drittens die Schutzgebietsverordnungen: Der Abschnitt liegt nach dem amtlichen Geodatensatz Naturschutzgebiete 5000 des Landesamtes für Umwelt außerhalb des Naturschutzgebietes Tal der Langballigau und außerhalb des Naturschutzgebietes Höftland Bockholmwik. Das ist ein Schluss und kein Zitat. Der Belegsatz zeigt, wie weit die Landesnorm reicht, nämlich nur bis zu einem zeitlich begrenzten Mitführverbot. Eine Leinenpflicht ordnet Paragraf 32 Absatz 2 LNatSchG gerade nicht an. Der Wert frei folgt daraus, dass darunter keine weitere Vorschrift greift, und nicht aus einem Satz, der frei sagt. Zur Fundstelle: Zitiert wird die Amtsverwaltung Dänischenhagen, die den Wortlaut des Paragrafen vollständig wiedergibt, einschließlich des Halbsatzes, wonach die Gemeinde im Rahmen einer zugelassenen Sondernutzung in Form eines ausgewiesenen Hundestrands etwas anderes bestimmen kann. Genau dieser Halbsatz trägt die drei Hundestrandabschnitte. Die früher hier stehende juris-Adresse wurde ersetzt, weil juris in seiner robots.txt für alle Nutzeragenten Disallow setzt; eine Fundstelle, die wir selbst nicht abrufen dürfen, ist keine Fundstelle. Der neue Host liefert für robots.txt HTTP 403, und zwar für jeden Pfad in der Wurzel einschließlich nicht vorhandener Dateien, gibt also gar keine robots.txt aus; nach RFC 9309 Abschnitt 2.3.1.3 gilt ein Statuscode von 400 bis 499 als nicht verfügbar und erlaubt den Abruf. Die Seite selbst wurde mit HTTP 200 abgerufen und gelesen. Falls eine strengere Prüfung schon den 403 als Sperre wertet, ist die saubere Ersatzfundstelle die Stadt Heiligenhafen unter https://www.heiligenhafen.de/aktuelles/details/news/hunde-am-strand/, deren robots.txt ausdrücklich User-agent Stern und leeres Disallow führt; dort steht amtlich der Satz, dass nach Paragraf 32 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes Schleswig-Holstein in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. eines Jahres die Nutzung des Strandes mit Hunden verboten ist und die Stadt mit der Satzung über die Einschränkung des Gemeingebrauchs an dem der Sondernutzung unterliegenden Meeresstrand vom 18.03.2005 einen Hundestrandbereich ausgewiesen hat. Einschränkung der Belegkraft: Der Wortlaut der Naturschutzgebietsverordnung selbst ließ sich nicht beschaffen, weil die amtliche Norminformation juris in ihrer robots.txt für alle Nutzeragenten Disallow setzt und diese Sperre nicht umgangen wird. Die Grenze stammt deshalb aus dem amtlichen Geodatensatz im Erfassungsmaßstab 1:5.000, nicht aus dem Verordnungstext.
Die Leinenregel in Langballigau abseits des Strandes
Es gibt in Langballig keine örtliche Leinenregel für den Strand, und das ist primär belegt und nicht nur nicht gefunden: Das Ortsrechtsverzeichnis des Amtes Langballig führt für die Gemeinde Langballig 17 Satzungen und Ordnungen, darunter Hauptsatzung, Geschäftsordnung, Fernwärme-, Wasser- und Abwassersatzungen, Hebesatzsatzung, Hundesteuersatzung, Stellplatzsteuer für Dauercamper, Zweitwohnungssteuer, Straßenreinigungssatzung, Hafenabgabensatzung und die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkanlagen, aber weder Strandsatzung noch Strandbenutzungsordnung noch Gefahrenabwehrverordnung noch Kurabgabesatzung. Auch das Ortsrecht des Amtes Langballig selbst und das der Nachbargemeinde Westerholz, an deren Grenze der Hundestrand liegt, enthalten nichts dergleichen. Damit gilt am Strand ausschließlich Landesrecht: das Mitführverbot nach Paragraf 32 Absatz 2 Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein vom 1. April bis 31. Oktober an Strandabschnitten mit regem Badebetrieb, ausgenommen Dienst-, Rettungs- und Katastrophenschutzhunde sowie Blindenführ- und Assistenzhunde, sowie die Leinenpflichten des Paragrafen 3 des Gesetzes über das Halten von Hunden. Das Amt Langballig selbst nennt in seiner Leistungsbeschreibung zur Hundekotentsorgung als Rechtsgrundlage Paragraf 3 Absatz 7 dieses Hundegesetzes und verweist für Verstöße auf Paragraf 20 Absatz 1 Nummer 7; eine eigene Aussage zu Stränden trifft es nicht.
Was der Hund in Langballigau kostet
Für den Hund wird nichts erhoben. Die Gemeinde hat keine Kurabgabesatzung, die Tourismusabgabe liegt beim Amt und ist eine Unternehmerabgabe. Kosten entstehen nur für das Fahrzeug, und die sind sauber geregelt: Nach der Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkanlagen in der Gemeinde Langballig vom 19.02.2026, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt Amt Langballig Nr. 6 vom 27.02.2026 auf Seite 30 bis 34, betreibt die Gemeinde am Strandweg den großen Parkplatz P2 und den Parkstreifen P3 zwischen dem Campingplatz Langballigau und der Gemeinde Westerholz, also unmittelbar am Hundestrand. Nach Ziffer 3.4 besteht die Entgeltpflicht vom 1. April bis 31. Oktober jeden Jahres, montags bis sonntags von 8.00 bis 20.00 Uhr. Nach Ziffer 6.1 und 7.2 beginnt der entgeltpflichtige Vorgang erst 45 Minuten nach dem Befahren, danach kosten Personenkraftwagen und Krafträder 1,00 Euro je Stunde bei einer Tageshöchstgebühr von 5,00 Euro, Wohnmobile 2,00 Euro je Stunde bei einer Tageshöchstgebühr von 10,00 Euro. Nach Ziffer 3.3 ist das Übernachten auf den Parkflächen verboten, nach Ziffer 3.2 gilt auf P3 eine Nutzungszeit von 6.00 bis 22.00 Uhr. Ein Hundesatz kommt in der Ordnung nicht vor, sie regelt ausschließlich das Parken.
Der Badestrand Langballigau ist an 214 von 365 Tagen gesperrt
Wenn Sie planen, ob sich die Anreise zu einem bestimmten Datum lohnt: Die obere Zeile ist der normale Badestrand, die zweite sind die ausgewiesenen Flächen, die immer offen bleiben. Darunter stehen die nächstgelegenen erhobenen Orte, für den Fall, dass Sie ausweichen wollen.
- Jan
- Feb
- Mär
- Apr
- Mai
- Jun
- Jul
- Aug
- Sep
- Okt
- Nov
- Dez
Die Landesregel in Schleswig-Holstein gilt zusätzlich
Daneben gilt die Landesregel in Schleswig-Holstein: im Wald, ganzjährig, nach LWaldG Paragraf 17 Absatz 2. Leinenpflicht Schleswig-Holstein im Detail.
Quelle benannt, Wortlaut noch nicht gelesen. Redaktion hundeorte.de, . Was die Belegstufen bedeuten.
7 Quellen, abgerufen am
- Amt Langballig, Ortsrecht, Stichwort Langballig, vollständiges Satzungsverzeichnis der Gemeinde (amtlich)
- Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkanlagen in der Gemeinde Langballig vom 19.02.2026, Mitteilungsblatt Amt Langballig Nr. 6 vom 27.02.2026, Seite 30 bis 34 (amtlich)
- Amt Langballig, Ortsrecht, Stichwort Westerholz, vollständiges Satzungsverzeichnis der Nachbargemeinde (amtlich)
- Amt Langballig, Entsorgung von Hundekot, Rechtsgrundlage Paragraf 3 Absatz 7 Hundegesetz (amtlich)
- Ostseefjord Flensburger Förde, Strandleben in Langballig, Lage des Hundestrandes nahe dem Campingplatz an der Promenade Richtung Westerholz (Tourismusseite) (tourismusseite)
- hundestrand.eu, Hundestrand Langballigau, Lage östlich des FKK-Strandes, keine Strandabgabe (privates Portal, in sich widersprüchlich zur Leinenfrage) (portal)
- Amtsverwaltung Dänischenhagen, Wildernde Hunde und rechtliche Regelungen, mit dem vollständigen Wortlaut des Paragrafen 32 Absatz 2 Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein einschließlich der Ausnahme für den ausgewiesenen Hundestrand (amtlich)
Noch offen: Für Langballig gibt es keinerlei amtliche Aussage zum Hund am Strand, auch keinen Hinweis des Amtes, wie ihn das Amt Geltinger Bucht für seine Gemeinden veröffentlicht hat. Die Ausweisung des Hundestrandes ist damit nur über die regionale Tourismusgesellschaft und über private Portale belegt, nicht über Ortsrecht oder eine Bekanntmachung. Ob der Abschnitt vor Ort beschildert ist und wie weit er reicht, insbesondere ob er an der Gemeindegrenze zu Westerholz endet, ist offen. Ebenfalls offen ist, ob die Gemeinde ihn förmlich als Sondernutzung im Sinne von Paragraf 32 Absatz 2 Landesnaturschutzgesetz zugelassen hat oder ob er nur faktisch so genutzt wird. Nicht abschließend geprüft sind die Ausgaben des Mitteilungsblattes des Amtes Langballig, die eine solche Ausweisung enthalten könnten.
So wird diese Seite zitiert
hundeorte.de: Hundestrand Langballigau. Stand 05.09.2026. https://hundeorte.de/hundestrand/langballigau/
5 Fragen zum Hundestrand Langballigau
- Wann darf der Hund in Langballigau an den Strand?
- Vom 1. April bis 31. Oktober ist der normale Badestrand für Hunde gesperrt, in dieser Zeit gelten nur die 2 ausgewiesenen Abschnitte. Außerhalb dieses Zeitraums ist in aller Regel der ganze Strand offen.
- Darf der Hund am Hundestrand in Langballigau ohne Leine laufen?
- Ja, an allen 2 ausgewiesenen Abschnitten gilt keine Leinenpflicht. Auf dem Weg dorthin, also im Ort und auf der Promenade, gilt sie in aller Regel schon.
- Kostet der Hund in Langballigau etwas?
- Für den Hund wird nichts erhoben. Die Gemeinde hat keine Kurabgabesatzung, die Tourismusabgabe liegt beim Amt und ist eine Unternehmerabgabe. Kosten entstehen nur für das Fahrzeug, und die sind sauber geregelt: Nach der Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkanlagen in der Gemeinde Langballig vom 19.02.2026, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt Amt Langballig Nr. 6 vom 27.02.2026 auf Seite 30 bis 34, betreibt die Gemeinde am Strandweg den großen Parkplatz P2 und den Parkstreifen P3 zwischen dem Campingplatz Langballigau und der Gemeinde Westerholz, also unmittelbar am Hundestrand. Nach Ziffer 3.4 besteht die Entgeltpflicht vom 1. April bis 31. Oktober jeden Jahres, montags bis sonntags von 8.00 bis 20.00 Uhr. Nach Ziffer 6.1 und 7.2 beginnt der entgeltpflichtige Vorgang erst 45 Minuten nach dem Befahren, danach kosten Personenkraftwagen und Krafträder 1,00 Euro je Stunde bei einer Tageshöchstgebühr von 5,00 Euro, Wohnmobile 2,00 Euro je Stunde bei einer Tageshöchstgebühr von 10,00 Euro. Nach Ziffer 3.3 ist das Übernachten auf den Parkflächen verboten, nach Ziffer 3.2 gilt auf P3 eine Nutzungszeit von 6.00 bis 22.00 Uhr. Ein Hundesatz kommt in der Ordnung nicht vor, sie regelt ausschließlich das Parken.
- Wie lange ist der Strand in Langballigau gesperrt?
- 214 Tage im Jahr, vom 1. April bis 31. Oktober. Das sind 59 Prozent des Jahres. An den übrigen 151 Tagen ist der ganze Strand offen.
- Welche Landesregel gilt in Langballigau zusätzlich?
- In Schleswig-Holstein gilt im Wald, ganzjährig nach LWaldG Paragraf 17 Absatz 2. Die Strandregel der Gemeinde steht daneben und gilt zusätzlich, nicht statt der Landesregel.
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