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hundeorte.de

Strandsaison-Rechner

Datum wählen, sehen welcher Strand an diesem Tag offen ist.

Am Freitag, 04. September 2026:

Badestrand offen 2

der ganze Strand ist für Hunde zugänglich

Nur Hundestrand 63

der normale Badestrand ist gesperrt

Ganzjährig gleich 34

kein Saisonfenster, nur ausgewiesene Bereiche

Die Rechnung läuft in diesem Browser, das Datum wird nicht übertragen. Grundlage sind 99 erhobene Orte. Die Angabe ersetzt nicht das Schild am Strandzugang, denn Gemeinden dürfen kurzfristig ändern.

Was der Rechner tut

Er prüft für 99 erhobene Küstenorte, ob das kommunale Sperrfenster am gewählten Datum läuft. Ist es offen, darf der Hund an den ganzen Strand. Läuft es, gelten nur die ausgewiesenen Abschnitte, deren Zahl hier je Ort dabeisteht.

Die 99 Sperrfenster, aus denen der Rechner die Antwort bildet

Alle Sperrfenster, aus denen der Rechner seine Antwort bildet. Jedes stammt von der Seite der Gemeinde, der Kurverwaltung oder der Tourismuszentrale und ist auf der jeweiligen Ortsseite mit Quelle belegt.

  • Badestrand für Hunde gesperrt
  • kein Saisonfenster

So wird diese Seite zitiert

hundeorte.de: Sperrzeiten für Hunde an deutschen Badestränden. Stand 27.08.2026. https://hundeorte.de/werkzeug/strandsaison/

3 Fragen zum Strandsaison-Rechner

Warum sind die Sperrzeiten so unterschiedlich?
Weil sie kommunal gesetzt werden und nicht landesrechtlich. Jede Gemeinde entscheidet nach ihrer eigenen Badesaison, ihrem Gästeaufkommen und ihrer Strandsatzung. Deshalb kann in einem Ort ab dem 1. Oktober wieder alles offen sein und im Nachbarort erst ab dem 1. November.
Was heißt ganzjährig gleich?
Dass es kein Saisonfenster gibt. In St. Peter-Ording und im Wangerland gilt am Strand ganzjährig die Leine, weil der Nationalpark Wattenmeer die Regel bestimmt. Dort ändert sich im Winter nichts, und die ausgewiesenen Auslaufgebiete sind die einzige Ausnahme.
Ersetzt der Rechner das Schild am Strandzugang?
Nein. Gemeinden ändern Strandsatzungen, und die Änderung steht zuerst am Zugang und erst später im Netz. Rostock hat seine Satzung im Mai 2026 geändert, ältere Angaben dazu stimmen nicht mehr.

Die Küstenorte hinter den Sperrfenstern

Kein amtliches Angebot, keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Rechtsdienstleistung nach dem RDG. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle. Gemeinden dürfen jederzeit verschärfen.