Hundestrand Friedrichskoog-Spitze
Wann Sie mit dem Hund an den Strand dürfen, an welchen Abschnitt, und ob er dort ohne Leine darf. Gemeinde Friedrichskoog, Schleswig-Holstein.
Kurz beantwortet
Vom 1. April bis 31. Oktober ist der Aufenthalt mit Hunden nur auf der Deichkrone und an dem ausdrücklich durch Hinweisschilder gekennzeichneten Strandabschnitt gestattet. Der Hundestrand am Trischendiek liegt im nördlichen Teil des Grünstrandes und wurde im Mai 2026 nach Süden erweitert. Eine Leinenpflicht am Strand ordnet die Verordnung nicht an, sondern nur in der geschlossenen Ortschaft.
- Badestrand gesperrt
- 01.04. bis 31.10.
- für Hunde
- Abschnitte
- 2
- Ohne Leine
- kein Abschnitt
- Landesregel
- im Wald, ganzjährig
- LWaldG
Heute, 04. September 2026
Badestrand gesperrt, nur HundestrandabschnitteDie Sperre vom 1. April bis 31. Oktober läuft an diesem Tag.
Die 2 ausgewiesenen Abschnitte in Friedrichskoog-Spitze
- Strandabschnitt
Hundestrand Trischendiek
Im nördlichen Bereich des Grünstrandes von Friedrichskoog-Spitze, seit Mai 2026 nach Süden erweitert bis etwa zur Mitte zwischen den Wattzugängen 4 und 5
nur angeleint
Umfasst zwei Watt- und Wasserzugänge, Duschen und die Nordbuhne einschließlich barrierefreier Rampe. Die Beschilderung Hundestrand Anfang und Hundestrand Ende steht. Die Verordnung ordnet für den Strand keine Leine an, der Betreiber verlangt sie.
- Strandabschnitt
Deichkrone
Über den gesamten Badestrandabschnitt vom Trischendamm bis zur Nurdach-Siedlung
nur angeleint
Ganzjährig erlaubt und vom 1. April bis 31. Oktober neben dem Hundestrand der einzige Aufenthaltsort.
Die Leinenregel in Friedrichskoog-Spitze abseits des Strandes
Die Amtsverordnung ordnet die Leine nur in der geschlossenen Ortschaft an, ihr Paragraf zum Strand schweigt dazu. Am Grünstrand trägt sie stattdessen das Landeswassergesetz: Paragraf 70 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 lässt auf oder in dem Deich Hunde nur an kurzer Leine zu, und Paragraf 73 Satz 4 erstreckt das ausdrücklich auf das Deichvorland, also auf den bewachsenen Streifen zwischen Schutzstreifen und Uferlinie. Damit gilt am Hundestrand und auf der Deichkrone ganzjährig die Leine, und der Bußgeldrahmen dafür ist mit bis zu 50.000 Euro der höchste dieser Küste.
Was der Hund in Friedrichskoog-Spitze kostet
Kurabgabesatzung vom 25. Juli 2025: 1,70 Euro je Tag in der Nebensaison vom 1. März bis 30. April und im Oktober, 2,50 Euro in der Hauptsaison vom 1. Mai bis 30. September, Jahreskurabgabe 43,00 Euro. Das Wort Hund kommt in der Satzung nicht vor. Die vom Betreiber beworbene Jahreskurkarte für Einwohner zu 15 Euro hat dort keine Grundlage; abgabepflichtig sind ohnehin nur Ortsfremde.
Was am Hundestrand Friedrichskoog-Spitze vorhanden ist
- Duschen im erweiterten Hundestrandabschnitt und zwei Watt- und Wasserzugänge
- Nordbuhne von 250 Metern mit barrierefreier Rampe, Westbuhne von 100 Metern, drei Rampen zum Strand mit Handläufen in Blindenschrift
- Tütenspender nach Angabe des Betreibers, Hundepark in der Nordseestraße hinter dem Wohnmobilstellplatz
Der Badestrand Friedrichskoog-Spitze ist an 214 von 365 Tagen gesperrt
Wenn Sie planen, ob sich die Anreise zu einem bestimmten Datum lohnt: Die obere Zeile ist der normale Badestrand, die zweite sind die ausgewiesenen Flächen, die immer offen bleiben. Darunter stehen die nächstgelegenen erhobenen Orte, für den Fall, dass Sie ausweichen wollen.
- Jan
- Feb
- Mär
- Apr
- Mai
- Jun
- Jul
- Aug
- Sep
- Okt
- Nov
- Dez
Die Landesregel in Schleswig-Holstein gilt zusätzlich
Daneben gilt die Landesregel in Schleswig-Holstein: im Wald, ganzjährig, nach LWaldG Paragraf 17 Absatz 2. Leinenpflicht Schleswig-Holstein im Detail.
An der amtlichen Quelle geprüft. Redaktion hundeorte.de, . Was die Belegstufen bedeuten.
5 Quellen, geprüft am
- Nationalparkverwaltung im LKN.SH, Gesetz zum Schutze des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres, Textausgabe Stand 06/2024 (amtlich)
- Gemeinde Friedrichskoog, Amtsverordnung über die öffentliche Sicherheit ab 1. Januar 2026 und Urlaub mit Hund (presse)
- Dithmarschen Tourismus, Strand und Baden, Übersicht der Badestellen (presse)
- Verkündungsportal Schleswig-Holstein, Gesetz- und Verordnungsblatt 2024, Ausgabe Nr. 15 vom 30. Dezember 2024, Seite 875: Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes (amtlich)
- Verkündungsportal Schleswig-Holstein, Gesetz- und Verordnungsblatt 2019, Ausgabe Nr. 15 vom 28. November 2019, Seite 425: Landeswassergesetz (amtlich)
Noch offen: Ob die Baustellenmeldung von Dithmarschen Tourismus, der Badestrand sei aktuell nicht betretbar, noch gilt. Der Betreiber selbst sagt davon nichts. Der aktualisierte Strandplan nach der Erweiterung vom Mai 2026 hängt nach seiner Angabe nur an den Strandaufgängen aus.
So wird diese Seite zitiert
hundeorte.de: Hundestrand Friedrichskoog-Spitze. Stand 01.09.2026. https://hundeorte.de/hundestrand/friedrichskoog/
5 Fragen zum Hundestrand Friedrichskoog-Spitze
- Wann darf der Hund in Friedrichskoog-Spitze an den Strand?
- Vom 1. April bis 31. Oktober ist der normale Badestrand für Hunde gesperrt, in dieser Zeit gelten nur die 2 ausgewiesenen Abschnitte. Außerhalb dieses Zeitraums ist in aller Regel der ganze Strand offen.
- Darf der Hund am Hundestrand in Friedrichskoog-Spitze ohne Leine laufen?
- Nein, auch am ausgewiesenen Hundestrand bleibt der Hund an der Leine. Das ist eine eigene Entscheidung der Gemeinde und hat mit dem Saisonfenster nichts zu tun.
- Kostet der Hund in Friedrichskoog-Spitze etwas?
- Kurabgabesatzung vom 25. Juli 2025: 1,70 Euro je Tag in der Nebensaison vom 1. März bis 30. April und im Oktober, 2,50 Euro in der Hauptsaison vom 1. Mai bis 30. September, Jahreskurabgabe 43,00 Euro. Das Wort Hund kommt in der Satzung nicht vor. Die vom Betreiber beworbene Jahreskurkarte für Einwohner zu 15 Euro hat dort keine Grundlage; abgabepflichtig sind ohnehin nur Ortsfremde.
- Wie lange ist der Strand in Friedrichskoog-Spitze gesperrt?
- 214 Tage im Jahr, vom 1. April bis 31. Oktober. Das sind 59 Prozent des Jahres. An den übrigen 151 Tagen ist der ganze Strand offen.
- Welche Landesregel gilt in Friedrichskoog-Spitze zusätzlich?
- In Schleswig-Holstein gilt im Wald, ganzjährig nach LWaldG Paragraf 17 Absatz 2. Die Strandregel der Gemeinde steht daneben und gilt zusätzlich, nicht statt der Landesregel.
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