Hundestrand Pommerby
Wann Sie mit dem Hund an den Strand dürfen, an welchen Abschnitt, und ob er dort ohne Leine darf. Gemeinde Pommerby, Schleswig-Holstein.
Kurz beantwortet
Pommerby ist anerkannter Erholungsort mit 156 Einwohnern und hat mehr als zwei Kilometer Naturstrand, auf dem ein Hundestrand und ein FKK-Abschnitt ausgewiesen sind. Die Hundeflächen liegen an den beiden Enden: am Nordende bei Falshöft und weiter südlich zwischen den Campingplätzen bei Gammeldamm und Niedamm. Dazwischen liegt der FKK-Strand. Eine Strandsatzung hat die Gemeinde nicht erlassen, es gilt unmittelbar das Landesrecht.
Kein Ortsrecht zum Strand
Die Gemeinde hat zu Hunden am Strand keine Vorschrift erlassen.
Das vollständige Ortsrecht der Gemeinde Pommerby steht auf der Seite des Amtes Geltinger Bucht und enthält keine Strandsatzung, keine Strandordnung und keine Benutzungssatzung für den Meeresstrand; das Amt selbst hat ebenfalls keine. Es gibt also keinen Satzungstext, der zu prüfen wäre. Das Ortsrechtsportal des Landes wäre die zweite Anlaufstelle, seine robots.txt nennt unser Abrufprogramm aber namentlich und sperrt es vollständig aus.
Was hier steht, stammt deshalb von der Kurverwaltung, aus der Beschilderung oder aus dem Landesrecht. Das ist keine Lücke der Erhebung, sondern ihr Ergebnis: Wer sich auf eine Gemeindesatzung berufen will, findet hier keine.
- Badestrand gesperrt
- 01.04. bis 31.10.
- für Hunde
- Abschnitte
- 2
- Ohne Leine
- 2 von 2
- Landesregel
- im Wald, ganzjährig
- LWaldG
Heute, 19. Oktober 2026
Badestrand gesperrt, nur HundestrandabschnitteDie Sperre vom 1. April bis 31. Oktober läuft an diesem Tag.
Die 2 ausgewiesenen Abschnitte in Pommerby
- Strandabschnitt
Hundestrand Falshöft
am Nordende des Pommerbyer Strandes beim Ortsteil Sibbeskjär, unterhalb des Leuchtturms Falshöft; vor dem Strandaufgang liegt ein gebührenfreier Parkplatz.
ohne Leine
Ein Reiseführer nennt rund 200 Meter Länge und statt der Leine die Rufweite. Die Gemeinde veröffentlicht dazu nichts, deshalb steht hier unbekannt und nicht frei. Eine DLRG-Wache gibt es hier nicht. Der Abschnitt liegt eindeutig außerhalb des Naturschutzgebietes Geltinger Birk und nicht unmittelbar an seiner Grenze: Der von der regionalen Tourismusorganisation genannte Strandpunkt 54.770992, 9.962355 ist rund 857 Meter von der Schutzgebietsgrenze entfernt, der Leuchtturm Falshöft mit 54.76706, 9.965074 rund 1328 Meter. Die Leinenpflicht der Birk gilt hier also nicht. Zur Zuständigkeit: Der Strandpunkt fällt nach den amtlichen Verwaltungsgrenzen in die Gemeinde Nieby, der Leuchtturm in die Gemeinde Pommerby; die Tourismusseite ordnet den Strand Falshöft ausdrücklich der Gemeinde Nieby zu, während die Arbeitsliste ihn unter Pommerby führt. Für das Ergebnis macht das keinen Unterschied, weil beide Gemeinden zum Amt Geltinger Bucht gehören und beide keine einschlägige Vorschrift haben. Geprüft wurden drei Arten von Vorschriften. Erstens das vollständige Ortsrecht der beiden in Betracht kommenden Gemeinden: Pommerby hat keine Strandsatzung, keine Hundeverordnung, keine Gefahrenabwehrverordnung und keine Satzung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, sondern zu Hunden nur eine Hundesteuersatzung; Nieby ebenso, dort steht im Ortsrecht unter Sicherheit und Ordnung ausdrücklich Derzeit keine Satzungen enthalten, und zu Hunden gibt es allein die Satzung der Gemeinde Nieby über die Erhebung einer Hundesteuer. Zweitens das Ortsrecht des Amtes Geltinger Bucht: keine Hundeverordnung und keine Gefahrenabwehrverordnung. Drittens die Schutzgebietsverordnungen: Nach dem amtlichen Geodatensatz Naturschutzgebiete 5000 des Landesamtes für Umwelt berührt das Gemeindegebiet Pommerby das Naturschutzgebiet Geltinger Birk an keiner Stelle, der geringste Abstand beträgt rund 900 Meter; das Schutzgebiet liegt vollständig in den Gemeinden Nieby und Gelting. Auch der Strandpunkt in Nieby liegt mit rund 857 Metern klar außerhalb. Diese Abstände liegen weit oberhalb der Lagegenauigkeit beider Datensätze, das Ergebnis ist deshalb belastbar. Das ist ein Schluss und kein Zitat. Der Belegsatz zeigt, wie weit die Landesnorm reicht, nämlich nur bis zu einem zeitlich begrenzten Mitführverbot. Eine Leinenpflicht ordnet Paragraf 32 Absatz 2 LNatSchG gerade nicht an. Der Wert frei folgt daraus, dass darunter keine weitere Vorschrift greift, und nicht aus einem Satz, der frei sagt. Zur Fundstelle: Zitiert wird die Amtsverwaltung Dänischenhagen, die den Wortlaut des Paragrafen vollständig wiedergibt, einschließlich des Halbsatzes, wonach die Gemeinde im Rahmen einer zugelassenen Sondernutzung in Form eines ausgewiesenen Hundestrands etwas anderes bestimmen kann. Genau dieser Halbsatz trägt die drei Hundestrandabschnitte. Die früher hier stehende juris-Adresse wurde ersetzt, weil juris in seiner robots.txt für alle Nutzeragenten Disallow setzt; eine Fundstelle, die wir selbst nicht abrufen dürfen, ist keine Fundstelle. Der neue Host liefert für robots.txt HTTP 403, und zwar für jeden Pfad in der Wurzel einschließlich nicht vorhandener Dateien, gibt also gar keine robots.txt aus; nach RFC 9309 Abschnitt 2.3.1.3 gilt ein Statuscode von 400 bis 499 als nicht verfügbar und erlaubt den Abruf. Die Seite selbst wurde mit HTTP 200 abgerufen und gelesen. Falls eine strengere Prüfung schon den 403 als Sperre wertet, ist die saubere Ersatzfundstelle die Stadt Heiligenhafen unter https://www.heiligenhafen.de/aktuelles/details/news/hunde-am-strand/, deren robots.txt ausdrücklich User-agent Stern und leeres Disallow führt; dort steht amtlich der Satz, dass nach Paragraf 32 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes Schleswig-Holstein in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. eines Jahres die Nutzung des Strandes mit Hunden verboten ist und die Stadt mit der Satzung über die Einschränkung des Gemeingebrauchs an dem der Sondernutzung unterliegenden Meeresstrand vom 18.03.2005 einen Hundestrandbereich ausgewiesen hat.
- Strandabschnitt
Hundebereich Gammeldamm und Niedamm
zwischen den beiden Campingplätzen an den Ortsteilen Gammeldamm und Niedamm, rund einen Kilometer südlich von Falshöft; südlich schließt der FKK-Abschnitt an.
ohne Leine
Toiletten und Duschen fehlen, Kioske gibt es auf den Campingplätzen. Zu den Parkplätzen widersprechen sich die Quellen: einmal kostenpflichtig, einmal gar keiner unmittelbar am Strand. Der Abschnitt liegt zwischen den beiden Campingplätzen an den Ortsteilen Gammeldamm und Niedamm, rund einen Kilometer südlich von Falshöft und damit außerhalb des Naturschutzgebietes Geltinger Birk. Zu beachten: Auf den angrenzenden Campingplätzen selbst gilt nach dem Hundegesetz Schleswig-Holstein Leinenpflicht, am Strand davor nicht. Das ist ein Schluss und kein Zitat. Der Belegsatz zeigt, wie weit die Landesnorm reicht, nämlich nur bis zu einem zeitlich begrenzten Mitführverbot. Eine Leinenpflicht ordnet § 32 Absatz 2 LNatSchG gerade nicht an. Der Wert frei folgt daraus, dass darunter keine weitere Vorschrift greift, und nicht aus einem Satz, der frei sagt. Geprüft wurden drei Arten von Vorschriften. Erstens das vollständige Ortsrecht der Gemeinde Pommerby: keine Strandsatzung, keine Benutzungsordnung für den Strand, keine Hundeverordnung, keine Gefahrenabwehrverordnung und keine Satzung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung; zu Hunden gibt es allein eine Hundesteuersatzung, die nur das Steuerrecht betrifft. Zweitens das Ortsrecht des Amtes Geltinger Bucht, weil in Schleswig-Holstein das Ortsrecht meist beim Amt liegt und nicht bei der Gemeinde: dort ebenfalls keine Hundeverordnung und keine Gefahrenabwehrverordnung. Damit fehlt gerade die Konstruktion, die in Greifswald die Leinenpflicht an den Strand trägt, nämlich eine allgemeine Hundeverordnung, deren Geltungsbereich einen ganzen Ortsteil erfasst. Drittens die Schutzgebietsverordnungen: Das Naturschutzgebiet Geltinger Birk, in dem nach den Besucherhinweisen grundsätzlich im gesamten Gebiet Hunde an die kurze Leine gehören, liegt nördlich und westlich von Falshöft; dieser Abschnitt liegt rund einen Kilometer südlich davon und damit außerhalb. Das einzige Schutzgebiet vor dieser Küste ist das marine Naturschutzgebiet Ostseefläche Geltinger Bucht bis Schleimündung vom 11. März 2026. Sein § 2 Absatz 1 erklärt nur Teile der Ostsee zum Naturschutzgebiet, also Wasserflächen und nicht den trockenen Strand, und die gesamte Verordnung enthält die Wörter Hund und Leine an keiner Stelle (Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein 2026/24 vom 25. März 2026). Die statt dessen landesweit geltende Leinenpflicht des Hundegesetzes Schleswig-Holstein zählt Fußgängerzonen, Straßen und Plätze mit Publikumsverkehr, Versammlungen, der Allgemeinheit zugängliche Park-, Garten- und Grünanlagen, Mehrfamilienhäuser, öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel, Sportanlagen, Zelt- und Campingplätze, Friedhöfe sowie Märkte und Messen auf; der Meeresstrand steht in dieser Aufzählung nicht.
Die Leinenregel in Pommerby abseits des Strandes
Pommerby hat weder Strandsatzung noch Strandordnung erlassen; im Ortsrecht beim Amt Geltinger Bucht steht nichts dergleichen, und das Amt selbst hat auch nichts. Es gilt Paragraf 32 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes: An Strandabschnitten mit regem Badebetrieb ist das Mitführen von Hunden vom 1. April bis 31. Oktober untersagt, soweit die Gemeinde nichts anderes im Rahmen einer zugelassenen Sondernutzung bestimmt. Der ausgewiesene Hundestrand ist genau diese Ausnahme. Eine kommunale Leinenregel ist nirgends veröffentlicht. Nördlich von Falshöft beginnt das Naturschutzgebiet Geltinger Birk, dort verlangt die Betreuungsstation die kurze Leine.
Was der Hund in Pommerby kostet
Die Gemeinde Pommerby erhebt für Hunde am Strand nichts. Das vollständige Ortsrecht der Gemeinde umfasst neun Regelwerke: Hauptsatzung, Entschädigungssatzung, Satzung für das Sondervermögen der Feuerwehr, Hundesteuersatzung, Satzung über Stundung und Erlass, Zweitwohnungssteuersatzung, Abwassersatzung, Beitrags- und Gebührensatzung Abwasser sowie Richtlinien zur Jugendarbeit. Eine Kurabgabe- oder Kurbeitragssatzung fehlt darin ebenso wie eine Strandgebühren- oder Strandbenutzungssatzung, obwohl Pommerby anerkannter Erholungsort ist und an seinen 2220 Metern Naturstrand einen ausgewiesenen Hundestrand unterhält. Auch das Ortsrecht des Amtes Geltinger Bucht kennt keine Kurabgabe, sondern nur Verwaltungsgebühren sowie Gebühren für Obdachlosenunterkünfte, Ganztagsschule und amtseigene Räume. Es fehlt hier also schon die Satzung, in der eine Hundeabgabe überhaupt stehen könnte. Die vorhandene Hundesteuersatzung besteuert die Hundehaltung von Einwohnern und hat mit dem Strand nichts zu tun.
Was am Hundestrand Pommerby vorhanden ist
- Gebührenfreier Parkplatz am Strandaufgang Falshöft
- Kioske an den beiden Campingplätzen bei Gammeldamm
- Sitzgelegenheiten am Strand Gammeldamm
Der Badestrand Pommerby ist an 214 von 365 Tagen gesperrt
Wenn Sie planen, ob sich die Anreise zu einem bestimmten Datum lohnt: Die obere Zeile ist der normale Badestrand, die zweite sind die ausgewiesenen Flächen, die immer offen bleiben. Darunter stehen die nächstgelegenen erhobenen Orte, für den Fall, dass Sie ausweichen wollen.
- Jan
- Feb
- Mär
- Apr
- Mai
- Jun
- Jul
- Aug
- Sep
- Okt
- Nov
- Dez
Die Landesregel in Schleswig-Holstein gilt zusätzlich
Daneben gilt die Landesregel in Schleswig-Holstein: im Wald, ganzjährig, nach LWaldG Paragraf 17 Absatz 2. Leinenpflicht Schleswig-Holstein im Detail.
An der amtlichen Quelle geprüft. Redaktion hundeorte.de, . Was die Belegstufen bedeuten.
7 Quellen, abgerufen am
- Amt Geltinger Bucht, Ortsrecht der Gemeinde Pommerby, vollständiges Satzungsverzeichnis (amtlich)
- Amt Geltinger Bucht, Gemeinde Pommerby (amtlich)
- Naturschutzgebiet Geltinger Birk, Hinweise für Besucher (amtlich)
- Ostseefjord Schlei GmbH, Strand Falshöft (presse)
- Amt Geltinger Bucht, Ortsrecht des Amtes, Satzungsverzeichnis (amtlich)
- Gemeinde Pommerby, amtliche Gemeindeseite mit Angaben zu Strand und Erholungsort (amtlich)
- Amtsverwaltung Dänischenhagen, Wildernde Hunde und rechtliche Regelungen, mit dem vollständigen Wortlaut des Paragrafen 32 Absatz 2 Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein einschließlich der Ausnahme für den ausgewiesenen Hundestrand (amtlich)
Noch offen: Länge und Grenzen der beiden Hundeabschnitte sind amtlich nicht veröffentlicht; die 200 Meter für Falshöft stammen aus einem Reiseführer. Ebenso offen ist die Leinenfrage auf den Hundeflächen selbst. Das Saisonfenster stammt aus dem Landesrecht, nicht aus einer Ortsvorschrift; die regionale Tourismusorganisation nennt für die Nachbarstrände ohne Hundeabschnitt den 30. September, also einen Monat weniger, und diese Abweichung ließ sich nicht auflösen. Die dritte Hundefläche, die OpenStreetMap für Pommerby führt, hat in keiner geprüften Quelle eine Entsprechung.
So wird diese Seite zitiert
hundeorte.de: Hundestrand Pommerby. Stand 05.09.2026. https://hundeorte.de/hundestrand/pommerby/
5 Fragen zum Hundestrand Pommerby
- Wann darf der Hund in Pommerby an den Strand?
- Vom 1. April bis 31. Oktober ist der normale Badestrand für Hunde gesperrt, in dieser Zeit gelten nur die 2 ausgewiesenen Abschnitte. Außerhalb dieses Zeitraums ist in aller Regel der ganze Strand offen.
- Darf der Hund am Hundestrand in Pommerby ohne Leine laufen?
- Ja, an allen 2 ausgewiesenen Abschnitten gilt keine Leinenpflicht. Auf dem Weg dorthin, also im Ort und auf der Promenade, gilt sie in aller Regel schon.
- Kostet der Hund in Pommerby etwas?
- Die Gemeinde Pommerby erhebt für Hunde am Strand nichts. Das vollständige Ortsrecht der Gemeinde umfasst neun Regelwerke: Hauptsatzung, Entschädigungssatzung, Satzung für das Sondervermögen der Feuerwehr, Hundesteuersatzung, Satzung über Stundung und Erlass, Zweitwohnungssteuersatzung, Abwassersatzung, Beitrags- und Gebührensatzung Abwasser sowie Richtlinien zur Jugendarbeit. Eine Kurabgabe- oder Kurbeitragssatzung fehlt darin ebenso wie eine Strandgebühren- oder Strandbenutzungssatzung, obwohl Pommerby anerkannter Erholungsort ist und an seinen 2220 Metern Naturstrand einen ausgewiesenen Hundestrand unterhält. Auch das Ortsrecht des Amtes Geltinger Bucht kennt keine Kurabgabe, sondern nur Verwaltungsgebühren sowie Gebühren für Obdachlosenunterkünfte, Ganztagsschule und amtseigene Räume. Es fehlt hier also schon die Satzung, in der eine Hundeabgabe überhaupt stehen könnte. Die vorhandene Hundesteuersatzung besteuert die Hundehaltung von Einwohnern und hat mit dem Strand nichts zu tun.
- Wie lange ist der Strand in Pommerby gesperrt?
- 214 Tage im Jahr, vom 1. April bis 31. Oktober. Das sind 59 Prozent des Jahres. An den übrigen 151 Tagen ist der ganze Strand offen.
- Welche Landesregel gilt in Pommerby zusätzlich?
- In Schleswig-Holstein gilt im Wald, ganzjährig nach LWaldG Paragraf 17 Absatz 2. Die Strandregel der Gemeinde steht daneben und gilt zusätzlich, nicht statt der Landesregel.
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Kein amtliches Angebot, keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Rechtsdienstleistung nach dem RDG. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle. Gemeinden dürfen jederzeit verschärfen.