Hundestrand Klausdorf an der Prohner Wiek
Wann Sie mit dem Hund an den Strand dürfen, an welchen Abschnitt, und ob er dort ohne Leine darf. Gemeinde Klausdorf, Mecklenburg-Vorpommern.
Kurz beantwortet
Klausdorf ist die nördlichste Festlandgemeinde Mecklenburg-Vorpommerns und wird oft zu Rügen gezählt, gehört aber zum Amt Altenpleen. Die Gemeinde hat 21 Satzungen veröffentlicht, darunter keine Strand- oder Badeordnung und keine Hundeverordnung. Belegbar ist allein die naturschutzrechtliche Lage: Die Grenze des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft folgt hier der Kliffoberkante beziehungsweise Deichkrone, und im Nationalpark ist das freie Laufenlassen von Hunden verboten.
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Die Amtsverordnung des Amtes Altenpleen und die Grünflächensatzung der Gemeinde liegen ausschließlich auf daten.verwaltungsportal.de beziehungsweise daten2.verwaltungsportal.de; beide Hosts untersagen in ihrer robots.txt jedem Programm jeden Abruf. Die Titel und damit das Fehlen einer Strandsatzung sind dagegen aus der Übersichtsseite des Amtes belegt.
Wer die Vorschrift vorliegen hat, hilft mit einer Zusendung an weiter. Bis dahin steht hier, was belegt ist, und nicht, was plausibel wäre.
- Badestrand gesperrt
- ganzjährig gleich
- kein Saisonfenster
- Abschnitte
- 2
- Ohne Leine
- kein Abschnitt
- Landesregel
- im Wald, ganzjährig
- LWaldG M-V
Heute, 19. Oktober 2026
wie das ganze JahrIn Klausdorf an der Prohner Wiek gibt es kein Saisonfenster, die Regel ändert sich im Jahresverlauf nicht.
Die 2 ausgewiesenen Abschnitte in Klausdorf an der Prohner Wiek
- Strandabschnitt
Badestelle Prohner Wiek
an der Prohner Wiek, erreichbar über einen alten Gutspark, mit großer Wiese vor dem Wasser.
nur angeleint
Keine kommunale Regel veröffentlicht. Das Wasser fällt flach ab und ist wärmer als die offene Ostsee. In OpenStreetMap ist die Fläche mit dog=no erfasst, eine amtliche Grundlage dafür war nicht zu finden. Ganzjährig, ohne Ausnahme und ohne Schutzzonenunterschied. Paragraf 7 der Nationalparkverordnung zählt die Ausnahmen von den Verboten des Paragrafen 6 abschließend auf; das Baden und Lagern am Strand in der Schutzzone II steht darunter, das freie Laufenlassen von Hunden nicht. Auf der großen Wiese vor dem Wasser kommt hinzu, dass Paragraf 7 Absatz 2 der Amtsverordnung verlangt, Hunde von öffentlich zugänglichen Liegewiesen fernzuhalten. Zwei unabhängige amtliche Belege für die Lage im Nationalpark. Erstens der Wortlaut der Verordnung selbst, Paragraf 2 Absatz 2 Nummer 4: die Grenze verläuft vom nördlichsten Festlandpunkt am Südufer der Prohner Wiek der Kliffoberkante bzw. Deichkrone folgend über Klausdorf und Barhöft, der Strand liegt damit seewärts der Grenze und innerhalb des Nationalparks. Zweitens der Geodienst des Bundesamtes für Naturschutz, WMS-Layer Nationalparke, Dienstadresse https://geodienste.bfn.de/ogc/wms/schutzgebiet , liefert bei einer Punktabfrage über 72 Rasterpunkte im Umkreis von rund 250 Metern um die Badestelle bei 54.40679, 13.02206 ausnahmslos das Gebiet Vorpommersche Boddenlandschaft, ohne einen einzigen Punkt außerhalb. Geprüft wurden: die Nationalparkverordnung, die Amtsverordnung des Amtes Altenpleen, alle 29 Satzungen und Ordnungen der Gemeinde Klausdorf einschließlich Grünflächensatzung, Hafennutzungsordnung und Hundesteuersatzung, das Naturschutzausführungsgesetz M-V und das Landeswaldgesetz M-V. Eine Strand-, Bade- oder Hundeverordnung der Gemeinde existiert nicht; kommunales Recht ordnet für die Badestellen keinen Leinenzwang an. Der Wert stützt sich deshalb allein, aber eindeutig auf die Nationalparkverordnung.
- Strandabschnitt
Badestelle Barhöft
im Ortsteil Barhöft am nördlichsten Punkt der Prohner Wiek, an den Grabow grenzend.
nur angeleint
Kleiner gepflegter Strand am Rand des Nationalparks, mit Informationszentrum im Ort. Auch hier keine veröffentlichte kommunale Regel. Ganzjährig, ohne Ausnahme. Der im Zusammenhang bebaute Ortskern und das Hafenbecken von Barhöft sind nach Paragraf 2 Absatz 3 der Verordnung vom Nationalpark ausgenommen, der Sandstrand östlich der Hafenmole liegt jedoch innerhalb der Grenze. Führt der Zuweg durch Wald, gilt dort ohnehin dasselbe: nach Paragraf 29 Absatz 2 des Landeswaldgesetzes M-V ist die Mitnahme von Haustieren in den Wald mit Ausnahme angeleinter Hunde unzulässig. Drei amtliche Belege für die Lage im Nationalpark. Erstens der Wortlaut der Verordnung, Paragraf 2 Absatz 2 Nummer 4: die Grenze folgt der Kliffoberkante bzw. Deichkrone über Klausdorf und Barhöft. Zweitens die Badewasserkarte des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Badestelle Nummer 840 Barhöft unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/gesundheit/Badewasserqualitaet/badewasserkarte/badestelle?gaia.badestelle.id=840 mit dem Satz: Der Ort ist umgeben von Grün und ist ein Teil des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft. Drittens der Geodienst des Bundesamtes für Naturschutz: ein Raster von 72 Punkten über dem Strand östlich des Hafens legt die Grenze auf etwa 13.0322 Ost; der Strand ab 13.0325 Ost liegt geschlossen im Nationalpark, das Hafenbecken westlich davon ist ausgespart. Geprüft wurden: die Nationalparkverordnung, die Amtsverordnung des Amtes Altenpleen, alle 29 Satzungen und Ordnungen der Gemeinde Klausdorf einschließlich Grünflächensatzung, Hafennutzungsordnung und Hundesteuersatzung, das Naturschutzausführungsgesetz M-V und das Landeswaldgesetz M-V. Eine Strand-, Bade- oder Hundeverordnung der Gemeinde existiert nicht; kommunales Recht ordnet für die Badestellen keinen Leinenzwang an. Der Wert stützt sich deshalb allein, aber eindeutig auf die Nationalparkverordnung.
Die Leinenregel in Klausdorf an der Prohner Wiek abseits des Strandes
Für die Gemeinde Klausdorf ist keine Hundeverordnung veröffentlicht; im Ortsrecht steht zum Thema Hund nur die Hundesteuersatzung. Als Rahmen bleibt Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 der Nationalparkverordnung: Im Nationalpark ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen. Die Südgrenze verläuft nach Paragraf 2 Nummer 4 vom Bessiner Haken zum nördlichsten Festlandpunkt am Südufer der Prohner Wiek und weiter der Kliffoberkante beziehungsweise Deichkrone folgend über Klausdorf, Barhöft und Wendisch Langendorf bis Kinnbackenhagen.
Was der Hund in Klausdorf an der Prohner Wiek kostet
Für den Hund wird in Klausdorf nichts erhoben, weil es dort weder eine Kurabgabe noch eine Strandgebühr gibt. Das Satzungsverzeichnis der Gemeinde Klausdorf beim Amt Altenpleen führt achtzehn Satzungen und Ordnungen auf, darunter Hundesteuersatzung, Marktstands- und Gebührensatzung, Parkgebührenverordnung, Hafennutzungsordnung und Grünflächensatzung; eine Kurabgabesatzung fehlt vollständig, ebenso eine Strand-, Strandbenutzungs- oder Strandgebührensatzung. Ohne Kurabgabesatzung kann nach § 11 KAG M-V keine Kurabgabe erhoben werden, also auch kein Satz je Hund und Tag. Klausdorf ist seit 2018 staatlich anerkannter Erholungsort, hat davon aber im Ortsrecht keinen Gebrauch gemacht. Offen bleibt allein die Nutzungs- und Entgeltordnung über die Nutzung gemeindlicher Einrichtungen vom 31.01.2023, deren Text auf einem für den Abruf gesperrten Server liegt; sie betrifft nach ihrem Titel gemeindliche Einrichtungen, nicht den Strand.
Was am Hundestrand Klausdorf an der Prohner Wiek vorhanden ist
- Zugang über einen alten Gutspark, große Liegewiese
- Flach abfallendes, im Sommer vergleichsweise warmes Wasser
- Im Ortsteil Barhöft Hafen und Nationalpark-Informationszentrum
Klausdorf an der Prohner Wiek sperrt an keinem einzigen Tag im Jahr
Wenn Sie planen, ob sich die Anreise zu einem bestimmten Datum lohnt: Die obere Zeile ist der normale Badestrand, die zweite sind die ausgewiesenen Flächen, die immer offen bleiben. Darunter stehen die nächstgelegenen erhobenen Orte, für den Fall, dass Sie ausweichen wollen.
- Jan
- Feb
- Mär
- Apr
- Mai
- Jun
- Jul
- Aug
- Sep
- Okt
- Nov
- Dez
Die Landesregel in Mecklenburg-Vorpommern gilt zusätzlich
Daneben gilt die Landesregel in Mecklenburg-Vorpommern: im Wald, ganzjährig, nach LWaldG M-V Paragraf 29 Absatz 2. Leinenpflicht Mecklenburg-Vorpommern im Detail.
An der amtlichen Quelle geprüft. Redaktion hundeorte.de, . Was die Belegstufen bedeuten.
5 Quellen, abgerufen am
- Verordnung über die Festsetzung des Nationalparkes Vorpommersche Boddenlandschaft vom 12. September 1990 (amtlich)
- Amt Altenpleen, Satzungen der Gemeinde Klausdorf, vollständiges Verzeichnis ohne Kurabgabe- und ohne Strandsatzung (amtlich)
- Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Badewasserkarte, Badestelle Nummer 200 Prohner Wiek (amtlich)
- Amt Altenpleen, Ortsrecht aller amtsangehörigen Gemeinden, Abschnitt Klausdorf (amtlich)
- Amt Altenpleen, Gemeindeporträt Klausdorf, staatlich anerkannter Erholungsort zwischen Grabow und Prohner Wiek (amtlich)
Noch offen: Nichts mehr am Ortsrecht. Die Amtsverordnung des Amtes Altenpleen vom 27.05.2013 und die Grünflächensatzung der Gemeinde vom 07.06.2021 sind gelesen; beide regeln Hunde, ordnen für den Strand aber gerade keinen Leinenzwang an, weil ihre Leinenvorschriften örtlich begrenzt sind beziehungsweise eine gesonderte, vor Ort auszuschildernde Anordnung verlangen. Die Leinenpflicht an beiden Badestellen folgt deshalb nicht aus dem Ortsrecht, sondern aus Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 der Nationalparkverordnung. Offen bleibt allein, wo genau die Gemeinde den Hundebereich beschildert hat, falls sie es getan hat.
So wird diese Seite zitiert
hundeorte.de: Hundestrand Klausdorf an der Prohner Wiek. Stand 05.09.2026. https://hundeorte.de/hundestrand/klausdorf-prohner-wiek/
5 Fragen zum Hundestrand Klausdorf an der Prohner Wiek
- Wann darf der Hund in Klausdorf an der Prohner Wiek an den Strand?
- In Klausdorf an der Prohner Wiek gibt es kein Saisonfenster. Die Regel ist im Januar dieselbe wie im Juli, und der Hund darf nur in die ausgewiesenen Bereiche.
- Darf der Hund am Hundestrand in Klausdorf an der Prohner Wiek ohne Leine laufen?
- Nein, auch am ausgewiesenen Hundestrand bleibt der Hund an der Leine. Das ist eine eigene Entscheidung der Gemeinde und hat mit dem Saisonfenster nichts zu tun.
- Kostet der Hund in Klausdorf an der Prohner Wiek etwas?
- Für den Hund wird in Klausdorf nichts erhoben, weil es dort weder eine Kurabgabe noch eine Strandgebühr gibt. Das Satzungsverzeichnis der Gemeinde Klausdorf beim Amt Altenpleen führt achtzehn Satzungen und Ordnungen auf, darunter Hundesteuersatzung, Marktstands- und Gebührensatzung, Parkgebührenverordnung, Hafennutzungsordnung und Grünflächensatzung; eine Kurabgabesatzung fehlt vollständig, ebenso eine Strand-, Strandbenutzungs- oder Strandgebührensatzung. Ohne Kurabgabesatzung kann nach § 11 KAG M-V keine Kurabgabe erhoben werden, also auch kein Satz je Hund und Tag. Klausdorf ist seit 2018 staatlich anerkannter Erholungsort, hat davon aber im Ortsrecht keinen Gebrauch gemacht. Offen bleibt allein die Nutzungs- und Entgeltordnung über die Nutzung gemeindlicher Einrichtungen vom 31.01.2023, deren Text auf einem für den Abruf gesperrten Server liegt; sie betrifft nach ihrem Titel gemeindliche Einrichtungen, nicht den Strand.
- Wie lange ist der Strand in Klausdorf an der Prohner Wiek gesperrt?
- Gar nicht, und das ist die Ausnahme. Klausdorf an der Prohner Wiek hat kein Saisonfenster, dafür gilt die Regel an allen 365 Tagen gleich.
- Welche Landesregel gilt in Klausdorf an der Prohner Wiek zusätzlich?
- In Mecklenburg-Vorpommern gilt im Wald, ganzjährig nach LWaldG M-V Paragraf 29 Absatz 2. Die Strandregel der Gemeinde steht daneben und gilt zusätzlich, nicht statt der Landesregel.
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Mecklenburg-Vorpommern und der Strandrechner
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Kein amtliches Angebot, keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Rechtsdienstleistung nach dem RDG. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle. Gemeinden dürfen jederzeit verschärfen.