Assistenzhund
Definition
Ein Assistenzhund ist nach Paragraf 12e Absatz 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes ein speziell ausgebildeter Hund, der einem Menschen mit Behinderung die selbstbestimmte Teilhabe ermöglicht, erleichtert oder behinderungsbedingte Nachteile ausgleicht.
Was Assistenzhund in der Praxis bedeutet
Er ist die einzige Stelle im Verhältnis zwischen Gast und Haus, an der ein Rechtsanspruch besteht. Bei jedem anderen Hund entscheidet das Haus frei und braucht für eine Absage keine Begründung. Nach Paragraf 12e Absatz 1 BGG dürfen dagegen auch private Eigentümer, Besitzer und Betreiber von Anlagen und Einrichtungen den Zutritt zu ihren typischerweise dem allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen Bereichen nicht wegen der Begleitung durch den Assistenzhund verweigern, soweit das keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung wäre. Für Empfang, Flure und Restaurant ist die Lage damit klar. Für das Gästezimmer ist sie es nicht, denn ein Zimmer ist gerade nicht allgemein zugänglich. Im erhobenen Bestand nimmt genau ein Haus den Assistenzhund in seiner Absage ausdrücklich aus.
Wo Assistenzhund im Gesetz steht
Paragraf 12e Behindertengleichstellungsgesetz, eingefügt durch das Teilhabestärkungsgesetz. Wortlaut gelesen am 04.09.2026.
0 Begriffe, mit denen Assistenzhund verwechselt wird
So wird diese Seite zitiert
hundeorte.de: Assistenzhund. Stand 27.08.2026. https://hundeorte.de/lexikon/assistenzhund/
2 Regeln, in denen Assistenzhund vorkommt
Kein amtliches Angebot, keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Rechtsdienstleistung nach dem RDG. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle. Gemeinden dürfen jederzeit verschärfen.