Hundestrände auf Usedom
10 Orte, 21 ausgewiesene Abschnitte, je mit Saison und Fundstelle.
Kurz beantwortet
Auf Usedom sind 10 Orte mit 21 ausgewiesenen Abschnitten erhoben. 1 davon haben kein Saisonfenster, dort gilt ganzjährig dieselbe Regel.
- Orte
- 10
- Abschnitte
- 21
- Ohne Saisonfenster
- 1
- Ohne Leine am Hundestrand
- 0
- von 10 Orten
Zehn Orte, drei Fenster und eine Regel, die kaum ein Merkblatt nennt: In Zempin, Koserow und Loddin gilt die Bindung an den Hundestrand nur zwischen 9 und 18 Uhr. Karlshagen fährt mit dem 15. Mai bis 15. September das kürzeste Fenster der Insel.
Mit Sperrvermerk: Koserow.
10 Sperrfenster auf Usedom untereinander
- KoserowOstsee01.04. bis 31.10.
- Loddin mit KölpinseeOstsee01.04. bis 31.10.
- PeenemündeOstsee01.04. bis 31.10.
- TrassenheideOstsee01.04. bis 31.10.
- ÜckeritzOstsee01.04. bis 31.10.
- ZempinOstsee01.04. bis 31.10.
- ZinnowitzOstsee01.04. bis 31.10.
- 01.05. bis 30.09.
- KarlshagenOstsee15.05. bis 15.09.
- KamminkeOstseekein Saisonfenster, ganzjährig dieselbe Regel
- Badestrand für Hunde gesperrt
- kein Saisonfenster
Alle 10 Orte auf Usedom
- Heringsdorf, Ahlbeck und Bansin4 Abschnitte01.05. bis 30.09.
- Kamminke1 Abschnitteganzjährig gleich
- Karlshagen1 Abschnitte15.05. bis 15.09.
- Koserow1 Abschnitte01.04. bis 31.10.
- Loddin mit Kölpinsee2 Abschnitte01.04. bis 31.10.
- Peenemünde1 Abschnitte01.04. bis 31.10.
- Trassenheide6 Abschnitte01.04. bis 31.10.
- Ückeritz2 Abschnitte01.04. bis 31.10.
- Zempin2 Abschnitte01.04. bis 31.10.
- Zinnowitz1 Abschnitte01.04. bis 31.10.
2 Fragen zu Hundestränden auf Usedom
- Wann darf der Hund auf Usedom an den Strand?
- Das entscheidet jede Gemeinde für sich. Von 10 erhobenen Orten auf Usedom haben 1 überhaupt kein Saisonfenster, die übrigen sperren den normalen Badestrand über verschieden lange Zeiträume. Erhoben ist jeder Ort einzeln, mit eigenem Datum und eigener Fundstelle.
- Wie viele Hundestrände sind auf Usedom erhoben?
- 21 ausgewiesene Abschnitte in 10 Orten, je mit Lage, Leinenregel und Fundstelle.
Die Nachbarregionen, der Strandrechner und die Landesregeln
Kein amtliches Angebot, keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Rechtsdienstleistung nach dem RDG. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle. Gemeinden dürfen jederzeit verschärfen.